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Abgeltungssteuer Checkliste

01.01.2009

Abgeltungssteuer. Haben Sie die Weichen richtig gestellt? Machen Sie den Test.


Bestandsaufnahme. Ermitteln Sie bei welchen Banken und Fondsgesellschaften Sie Konten führen.

Freistellungsaufträge. Suchen Sie zu jeder Bank und zu jeder Geldanlage den Freistellungsauftrag heraus. Die Aufträge gelten künftig nur noch pro Bank und sind nicht mehr für einzelne Geldanlagen möglich. Prüfen Sie, ob die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt sind. Ein formloses Schreiben an die Bank genügt, um sie anzupassen. Haben Sie Ihre Aufträge sinnvoll verteilt und bleiben Sie als Alleinstehender unter 801 Euro und als Ehepaar unter 1602 Euro Kapitaleinkünften im Jahr, ersparen Sie sich das lästige Zurückholen von Kleinbeträgen mit der Steuererklärung. Denken Sie daran, dass ab 2009 nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern auch Kursgewinne Ihren Freibetrag belasten können.

Kirchensteuer. Wenn Sie Kirchensteuer zahlen müssen, können Sie Ihrer Bank die Kirchensteuerpflicht mitteilen. Die Bank führt dann die Steuer auf Kapitaleinkünfte direkt ab und Sie müssen sich nicht weiter darum kümmern. Lassen Sie sich bestätigen, dass Sie die Konfession mitgeteilt haben. Wenn Sie Ihrer Bank nicht mitteilen wollen, ob Sie in der Kirche sind oder nicht, müssen Sie die Kirchensteuer über die Steuererklärung selbst beim Finanzamt abrechnen.

Anlagecheck. Die Abgeltungssteuer sollte Ihre langfristige Anlagestrategie nicht beeinflussen. Das gilt auch in Zeiten der Finanzkrise. Sie sollten jedoch rechtzeitig vor Einführung der Abgeltungssteuer prüfen, ob Ihre Geldanlagen noch zu Ihren Anlagezielen passen. Kursgewinne aus Wertpapieren, die Sie dieses Jahr (2008) noch kaufen, unterliegen der Abgeltungssteuer nicht. Ausgenommen hiervon sind zum Beispiel Zertifikate.

Sicherheit. Fragen Sie sich, welches Risiko Sie eingehen können. Sichere Anlagen wie Tages- und Festgeld sollten immer in einem vernünftigen Verhältnis zu riskanteren Anlagen stehen. Das richtige Maß hängt auch von der geplanten Anlagedauer ab.

Qualität. Schmeißen Sie schlechte Fonds und Sparpläne aus dem Depot. Kaufen Sie für das Geld stattdessen gute Fonds.

Zweitdepot. Eröffnen Sie für das Jahr 2009 ein zweites Depot. Sie können so Geldanlagen, die nach dem alten Recht besteuert werden, von Geldanlagen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, trennen. Das erleichtert nicht nur den Überblick, sondern kann sich auch auszahlen. Haben Sie einen Sparplan bei einer großen Fondsgesellschaft, bekommen Sie für die Einzahlungen ab 2009 in der Regel automatisch ein kostenloses Unterdepot. Falls Sie von Ihrer Fondsgesellschaft hierüber keine Mitteilung erhalten, fragen Sie rechtzeitig nach.

Verluste. Viele Anleger erleiden mit ihren Geldanlagen zurzeit Verluste. Sie können diese steuerlich geltend machen, wenn seit dem Kauf der Geldanlage noch keine zwölf Monate vergangen sind. Der Steuervorteil sollte allerdings nicht der alleinige Grund sein, sich von Papieren zu trennen. Vielmehr spielt eine entscheidende Rolle, ob Sie glauben, mit Ihren Anlagen in Zukunft wieder Gewinne zu erzielen. Entscheiden Sie sich für den Verkauf mit Verlust, dann können Sie diese Verluste als Altverluste noch bis 2013 mit Ihren Kapitaleinkünften verrechnen – allerdings nicht mit Zins- und Dividendeneinkünften. Wenn Sie Verlustpapiere verkaufen und Ihr Geld neu anlegen wollen, dann am besten noch dieses Jahr (2008). So können Sie sich steuerfreie Kursgewinne noch auf Jahr hinaus sichern.


Finanztest 01/2009