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Gesundheitsreform

01.01.2009

Gesundheitsreform. Was für Kassenpatienten wichtig ist


Gesundheitsreform im Überblick:

Wenn für alle Krankenkassen ein einheitlicher Betragssatz gilt: Wonach soll ich meine Kasse in Zukunft aussuchen?
Die Basisleistungen sind im Wesentlichen identisch und ändern sich auch durch die Einführung des Gesundheitsfonds nicht. Notwendige medizinische Leistungen werden bezahlt. Schauen Sie sich an, welche Leistungen die Kassen zusätzlich bieten. Vielleicht ist Ihnen wichtig, vor Ort eine Geschäftsstelle zu haben. Oder Sie legen Wert auf Extras wie zum Beispiel Bonusprogramme. Und möglicherweise wird es aufgrund von Prämien und Zusatzbeiträgen auch bald wieder finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen geben.


Wann und wie kann ich ab 2009 meine Krankenkasse wechseln?
Wer mindestens 18 Monate bei seiner Kasse war, kann wie bisher zu einer anderen wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also am 1. April Mitglied in einer neuen Kasse sein wollen, muss Ihre Kündigung am 31. Januar bei der bisherigen Kasse sein.


Ich zahle künftig viel mehr für die Krankenkasse als bisher. Kann ich sofort kündigen?
Nein. Wenn Sie aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes deutlich mehr zahlen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn der Gesetzgeber den Beitragssatz in Zukunft eventuell weiter erhöht, weil das Geld im Gesundheitsfonds nicht ausreicht, um alle Gesundheitsleistungen zu finanzieren. Erhebt Ihre eigene Kasse jedoch einen Zusatzbeitrag, weil sie mit dem Geld nicht auskommt, können Sie bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Ihre Kasse muss Sie spätestens einen Monat vor der Fälligkeit auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen, andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.


Wer entscheidet, ob ein Zusatzbeitrag fällig wird?
Ihre Krankenkasse ermittelt, ob ein Zusatzbeitrag notwendig ist und in welcher Höhe. Beträgt er nicht mehr als 8 Euro im Monat, spielt Ihr Einkommen dabei keine Rolle. Höhere Zusatzbeiträge dürfen nicht mehr als 1 Prozent Ihres Bruttoeinkommens ausmachen. Den zusätzlichen Beitrag zahlt der Versicherte allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht. Sollte Ihre Kasse ihn später erhöhen, haben Sie erneut ein Sonderkündigungsrecht. Die Kassen können auch Prämien zahlen. Diese dürfen maximal 900 Euro im Jahr betragen. Sollte die Kasse die Prämie später streichen oder kürzen, dürfen Sie ebenfalls kündigen.


Finanztest 01/2009