Wohn Riester und Baufinanzierung
Wer jetzt für den Bau oder Kauf seines Eigentums die neuen Riester Darlehen mit staatlicher Förderung nutzt, spart einen Haufen Geld. Das zeigen die Modellrechnungen von Finanztest.
Staatliche Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnis können über 50.000 Euro bringen. Die Steuern, die auf die Förderung im Rentenalter anfallen, sind darin schon berücksichtigt.
Der Startschuss fiel am 3. November 2008. Seitdem dürfen Banken, Bausparkassen und Versicherer den neuen Kredit Riester zur Eigenheimfinanzierung anbieten. Finanztest hat den ersten Test gemacht.
Riester Darlehen zu Topzinsen
Riester Darlehen sind ganz normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Die Konditionen sind fast die gleichen wie für eine herkömmliche Finanzierung – und doch ist der Unterschied groß.
Für die Tilgung eines Riester-Darlehens bekommen Hauseigentümer Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Vorrausetzung ist, dass sie ihr Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen.
Je nach Einkommen, Alter, Kinderzahl und Finanzierung fällt die Förderbilanz unterschiedlich aus. Mit Riester ist der Hauseigentümer aber stets im Plus.
Einzige Ausnahme: Er zahlt für das Riester Darlehen einen deutlich höheren Zins als für ein herkömmliches Darlehen. Das muss er aber nicht. Der Finanztest Vergleich zeigt, dass es auch Riester Darlehen zu niedrigen Zinsen gibt.
Fiktives Wohnförderkonto
Das Konto ist von den Banken während der Ansparphase und Darlehensphase zu führen. Folgendes Beispiel erläutert die Funktionsweise des Wohnförderkonto.
Herr Müller baut im Alter von 45 Jahren ein Haus und zahlt in 20 Jahren seine aufgenommenen Baukredite unter anderem mit einem Wohnriester Beitrag von 2100 Euro pro Jahr zurück. Das Wohnförderkonto beginnt somit am 30.12.2009 mit 2100 Euro. Dieser Beitrag und die nächsten Beiträge werden in den nächsten Jahren gutgeschrieben und mit 2 Prozent fiktiv verzinst. Somit ergibt sich ein fiktives Guthaben von 51024,48 Euro.
Ab dem 65. Lebensjahr bis zum 85. Lebensjahr greift nun die nachgelagerte Besteuerung. Der Betrag von 51024,48 Euro wird auf 20 Jahre aufgeteilt, das sind rund 2551 Euro jährlich. Mit diesem Betrag erhöht sich das zu versteuernde Einkommen von Herrn Müller. Das kann je nach EInkommenssituation von Herrn Müller im Rentenalter zu einer höheren oder niedrigeren Steuerbelastung führen.
Der Gesetzgeber hat eine Sonderegelung mit einer sofortigen Besteuerung mit 30 Prozent zum 65. Lebensjahr eingeführt. Dann würde sich das zu verstuernde EInkommen von Herrn Müller um 51024 mal 70 Prozent gleich 35717 Euro erhöhen.