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Vermögenswirksame Leistungen

01.06.2009

Was machen Sie mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen? Holen Sie mehr Rendite mit Aktienfonds. Ab 01.04.2009 gibt es für vermögenswirksame Leistungen mehr Förderung wenn in Aktienfonds investiert wird. Wir zeigen Ihnen die Neuerungen.


Vermögenswirksame Leistung mit Aktienfonds ist jetzt noch interessanter geworden.

Das Bundeskabinett hatte im letzten Jahr beschlossen die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen ab 01.04.2009 zu erhöhen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Arbeitnehmer, die ihre vermögenswirksame Leistungen in Aktienfonds anlegen bekommen jetzt 20 statt 18 Prozent Sparzulage. Gefördert werden Einzahlungen bis zu 400 Euro pro Jahr.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Die staatliche Sparzulage können nur Arbeitnehmer bekommen, deren zu versteuerndes Einkommen. 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt.

Gilt die erhöhte Arbeitnehmersparzulage auch für Bausparverträge?

Die Änderungen gelten nicht für Arbeitnehmer, die Ihre vermöegnswirksamen Leistungen in Bausparverträge einzahlen. Hier bleiben Einkommensgrenzen und Höchstförderung erhalten: Es gibt 9 Prozent auf maximal 470 Euro.

Haben Sie Ihre Vermögenswirksame Leistung schon angelegt?

Sichern Sie sich die erhöhte Arbeitnehmersparzulage. Viele Arbeitnehmer haben ihre Vermögenswirksame Leistung gar nicht angelegt. Verschenken SIe also nicht die erhöhte staatliche Zulage. Wir helfen Ihnen gerne bei der Produktauswahl.