Kündigung Versicherung - Raus aus langen Versicherungsverträgen
Langer Vertrag
Vor kurzem hat Paul Foxy seine private Haftpflichtversicherung bei der Axa geändert. Er wechselte zu einem Tarif, der "Gefälligkeitsschäden" einschließt, und hat nun auch dann Schutz, wenn er zum Beispiel auf die Wohnung von Freunden aufpasst. Die Police ist für 75 Euro weiterhin günstig. Doch beim Wechsel hat Foxy erneut eine Vertragslaufzeit von knapp fünf Jahren unterschrieben. Jetzt fragt Paul Foxy, ob er wirklich so lange durchhalten muss. Nein, das muss er nicht. Foxy darf seinen Vertrag schon nach drei Jahren kündigen. Das gilt seit Anfang 2009 für alle langen Versicherungsverträge.
Nach 2008 geschlossene Verträge
Der Vertrag von Paul Foxy gilt seit Februar 2009. Mux kann erstmals zum 31.Januar 2012 kündigen.
Vor 2008 geschlossene Verträge
Auch für alte, vor 2008 geschlossene Verträge gilt seit Januar 2009 die Kündigungsregel des neuen Versicherungsvertragsgesetzes. Also kann jeder Kunde nach drei Jahren aus dem Vertrag aussteigen.
Kündigungsfrist
Wenn der Kunde nach drei Jahren kündigen will, muss die Kündigung drei Monate vorher beim Versicherer sein.
Einschreiben
Um sicherzugehen, das die Kündigung beim Versicherer ankommt, sollte der Kunde per Einschreiben kündigen. Ein Fax mit Faxbericht gilt auch als zugegangen.