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Private Krankenversicherung

01.10.2008

Ein Vergleich private Krankenversicherung wird immer schwieriger. Man muss genau wissen, was man versichern möchte und dann die Tarifbedingungen der Krankenversicherer genau studieren. Wie geben Ihnen einen kurzen Überblick worauf Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung achten sollten.


Worauf Sie bei einer privaten Krankenversicherung achten sollten:

Welche Leistungen eine private Krankenversicherung erbringt, steht in den Versicherungsbedingungen. Grundlage dafür sind die Musterbedingungen Krankheitskostenversicherung (kurz MB/KK), die durch die Ausführungen der Versicherungsunternehmen angepasst werden.


Welche Bausteine gibt es in der privaten Krankenversicherung überhaupt?


Übersicht Ambulante Tarife:


Alternative Heilmethoden: Bei Behandlung nach Schulmedizin leisten alle Versicherer. Unterschiede gibt es bei alternativen Behandlungsmethoden.

Anzeigepflichtverletzung: Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Nur bei einigen Unternehmen verjährt der Verstoß im Lauf der Zeit.

Arbeitslos+Beitragsfreiheit: Auch bei Arbeitslosigkeit endet nicht die Prämienpflicht. Einige Versicherer bieten dann beitragsfreie Ruhevereinbarungen an.

Arznei/Verbandsmittel: Als Topleistung gilt, wenn verordnete allopathische und homöopathische Arznei- sowie Verbandsmittel voll erstattet werden.

Brillen/Sehhilfen: Je höher die Erstattung, desto besser die Bewertung.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Manche Ärzte verlangen mehr, als die GOÄ zulässt. Topversicherer zahlen auch dann.

Ausland: Die GOÄ gilt üblicherweise bei einer Auslandsbehandlung als Obergrenze, nicht so bei guten Versichern.

Heilmittel: Sehr gut, wenn ein Unternehmen die Heilmittel voll erstattet.

Heilpraktiker: Gut, wenn über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet wird und auch das Hufelandverzeichniss hinterlegt ist.

Hilfsmittel: Die Höchstsätze gibt es nur, wenn unbegrenzt geleistet wird.

Krankenfahrstuhl: Je mehr für Kauf oder Miete erstattet wird, desto besser.

Kündigungsverzicht: Ein guter Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht auch denn, wenn nur eine Teilversicherung besteht.

Kur oder Ambulanttarif: Gut, wenn die Kurkosten mitversichert sind.

Selbstbehalt: Ist Standard bei ambulanten Tarifen. Hier muss man sich überlegen, welcher Selbstbehalt sinnvoll ist.

Psychotherapie: Unbegrenzte Leistung bieten nur die wenigsten Versicherer.

Vorsorgeuntersuchung: Bessere Leistungsangebote sehen eine Erstattung je Untersuchung vor, schlechte nur für gesetzlich eingeführte Programme.


Übersicht Stationäre Tarife:


Auslandsrücktransport: Die Kosten für einen medizinisch angezeigten Rücktransport sollten übernommen werden.

Stationäre Unterkunft: Standard ist das Zweibettzimmer. Einige Versicherer haben gesonderte Tarife für Einbettzimmer, andere lassen die Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer.

Beitragsfreiheit bei Mutterschaft: Grundsätzlich gilt Beitragspflicht. Einige Tarife sehen aber Beitragsbefreihung vor.

Entbindungspauschale: Eine Leistung sehen nur ganz wenige Versicher vor. Frauen sollten hierauf achten.

Entziehungsmaßnahme: Viele Versichere verweigern die Übernahme der Kosten.

Geltungsbereich: Oft mindern zeitliche und/oder örtliche Begrenzungen den Wert des Krankenschutzes.

Gebührenordnung (GOÄ): Der Honorarrahmen für Ärzte gilt auch bei stationärer Behandlung und sollte vollständig abgesichert sein.

Über Gebührenordnung: Spezialisten geben sich mit dem GOÄ-Rahmen oft nicht zufrieden. Gut, wenn über die Höchstsätze abgerechnet werden kann.


Übersicht Zahntarife:


Summenbegrenzung: Im Unfall sollte die Ersattungsbegrenzung entfallen.

Fehlende Zähne: Als Topleistung gilt, wenn beim Abschluss deshalb kein Zuschlag erhoben wird. Diesen kann es prozentual oder je fehlendem Zahn geben.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Zumindest innerhalb dieses Honorarrahmens für Zahnärzte sollte gezahlt werden.

Ausland: Gut, wenn Zahnarztkosten über GOZ bei Behandlung im Ausland auch in voller Höhe erstattet werden.

Über GOZ: Spitze, wenn der Versicherer auch Zahnarztrechnungen über die GOZ-Grenze erstattet.

Heil- und Kostenplan: Einige Versicherer verlangen vor Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie einen Heil- und Kostenplan.

Implantate: Manche Versicherer sehen keine Leistung vor, gute erstatten - oft innerhalb der Höchstgrenzen.

Inlays: Auch Inlays (falls Zahnbehandlung oder Zahnersatz) sind Behandlungsalltag. Die Kosten dafür sollte ein guter Versicherer übernehmen.

Laufende Zahnbehandlung: Bei laufender Behandlung während des Vertragsabschlusses verweigern einige Versicherer die Kostenübernahme.

Summenbegrenzung Zahn: Je geringer eine zeitliche und summenbezogene Erstattungsgrenze bei Abschluss ausfällt, desto besser.

Zahnleistung: Eine hohe Leistung bedeutet, wenn die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 100 Prozent erstattet werden.


Private Krankenversicherung. Nützliche Tipps:

Wir haben für Sie Checklisten mit denen Sie sich den gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen können. Das ist Ihr erster Schritt in die private Krankenversicherung. Im zweiten Schritt machen wir eine Risikovorprüfung. Denn es macht wenig Sinn sich den tollsten Tarif auszusuchen und der Versicherer versichert mich aufgrund von Vorerkrankungen gar nicht. Im dritten Schritt habe ich dann einen Überblick und kann entscheiden welchen Tarif nehme ich.

Private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes Thema und wir raten hier immer sich genügend Zeit bei der Auswahl zu nehmen. Dann gibt es später im Leistungsfall auch keine Überraschungen.