Rentenberechnung. Kennen Sie Ihre Abschläge?
Wer sich auf die Prognose der jährlich verschickten Renteninformation verlässt, wird im Alter weniger Geld zur Verfügung haben als geplant. Denn die Zahlen sind oft zu optimistisch. Euro extra hat aufgeschlüsselt, mit welchen Abzügen man rechnen muss
Einmal im Jahr bekommen alle Arbeitnehmer, die über 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, Post vom Rentenversicherer. Die sogenante Renteninformation rechnet vor, mit wie viel Altersgeld der Beitragszahler kalkulieren kann. Wie hoch die gesetzliche Rente ist, richtet sich nach dem Verdienst des jeweiligen Versicherten im Lauf seines Beruflebens und nach den Jahren der Einzahlungen in die Rentenkasse. Für die Jahrgänge ab 1947 ist die schrittweise Heraufsetzung der Altersgrenze im Zuge der Reform "Rente ab 67" schon berücksichtigt.
Unser Beispiel Max Mustermann bezieht derzeit ein Jahresgehalt von gut 57000 Euro. Seit 1976 zahlt der 47-Jährige in die Rentenkasse ein, das komplette beitragspflichtige Einkommen seit diesem Zeitpunkt ist in die Rentenprognose eingeflossen.
Ginge Mustermann jetzt in Pension, bekäme er monatlich 1054,28 Euro, bescheinigt ihm seine Renteninformation. Würde er bis zur Altergrenze von 65 Jahren arbeiten, die er im Jahr 2026 erreicht, und bliebe die Höhe der zu zahlenden Beiträge gleich, erhielte er im Monat 1964,95 Euro. Nicht miteingerechnet sind etwaige Rentenanpassungen. Bei einer Erhöhung von einem Prozent jährlich käme Max Mustermann auf 2350 Euro, bei einer Anpassung von zwei Prozent auf 2800 Euro.
Klingt doch gar nicht übel, mag sich Max Mustermann denken. Doch weit gefehlt - was er berücksichtigen muss, ist, dass gleich mehrere Faktoren diesen Betrag deutlich schmälern.
Abschlag eins: Der angegebene Betrag blendet den Kaufkraftverlust aus. Das wiegt viele in falscher SIcherheit. Fände eine jährliche Rentensteigerung von einem Prozent statt, bekäme Max Mustermann bei seinem Rentenantritt im Jahr 2026 wie gesagt 2350 Euro. Leisten kann er sich aber nur so viel, wie heute für 1633 Euro, wenn man von einer durchschnittlichen Inflation von zwei Prozent im Jahr ausgeht. Mustermann hätte also einen Kaufkraftverlust von 716 Euro zu verschmerzen.
Abschlag zwei: Experten beurteilen eine Rentenanpassung um ein oder gar zwei Prozent im Jahr angesichts der angespannten Situation der staatlichen Rentenkasse als zu optimistisch. "Solange die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung nicht grundsätzlich geändert wird, sind derartige Anpassungen nicht realistisch. Verbraucher, die von keiner oder einer geringeren Rentenerhöhung ausgehen, sind bei ihrer Versorgungskalkulation auf der sicheren Seite", betont Merten Larisch, Altersvorsorgexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Abschlag drei: Das gesamte Altersgeld ist keinesfalls als Nettobetrag zu verstehen: "Von dem errechneten Betrag müssen später Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, und gegebenenfalls fallen Steuern an. Darauf weisen wir in der Renteninformation auch hin", erläutert Walter Ganz von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wie viel für die Krankenversicherung abgeht, hängt vom Beitragssatz der jeweiligen Kasse ab. Grundsätzlich gilt für gesetzlich Versicherte: Sie finanzieren den halben Beitrag, die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger. Daraus ergeben sich Abzüge von rund zehn Prozent.
Abschlag vier Die Steuer schlägt zu. Während bis zum Jahr 2004 nur der sogenante Ertragsanteil - also ein bestimmter Prozentsatz, abhängig vom Lebensalter des Rentners bei Beginn der Rente - steuerpflichtig war, hat der Gesetzgeber beschlossen, das die Rentenauszahlung in Zukunft komplett mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden muss. Zumindest. sofern die Summe den Altersfreibetrag von 7664 Euro jährlich überschreitet - und das trifft nahezu alle Rentner. Im Gegenzug können Aufwendungen zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.
Die neue Regelung sieht vor, den zu versteuernden Anteil schrittweise zu erhöhen. In diesem Jahr beträgt er 56 Prozent. Herr Mustermann, der voraussichtlich 2026 pensioniert wird, müsste dann aber bereits einen Anteil von 86 Prozent versteuern. Ab 2040 soll jeder Euro der gesetzlichen Rente der Steuerpflicht unterliegen.
Quelle: Euro Extra 01/2008