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Abwrackprämie

30.03.2009

Abwrackprämie. Neues Antragsverfahren ab dem 30. März 2009 - Reservierung der Umweltprämie. So funktionierts!


Abwrackprämie im Überblick:

Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Um eine Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten, kann ab diesem Datum, ab 08:00 Uhr, mit dem dann unter www.ump.bafa.de eingestellten online-Formular „UMP-Neu“ der Reservierungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.

Dem Antrag ist zwingend als Anlage im pdf-Format eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug beizufügen. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsreihe reservieren.

Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Ein ausschließliches Onlineverfahren ist notwendig, um eine objektive zeitliche Reihung des Eingangs der Reservierungsanträge und eine möglichst schnelle Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.

Informationen zur Online-Antragstellung

Für die Antragstellung steht auf der Internetseite des BAFA unter www.ump.bafa.de ab 30. März 2009, 8.00 Uhr eine Antragsmaske zur Verfügung. Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und in der Anlage als pdf-Dokument eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs beigefügt ist. Die Dateigröße des pdf-Dokumentes darf 2 MB nicht überschreiten. Darüber hinaus können keine weiteren Dokumente eingereicht werden.

Folgende Daten werden über die Antragsfelder erhoben:

1. Antragstseller / Antragstellerin
Herr /Frau
Vorname
Name
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail Adresse

2. Angaben zumr Altfahrzeug
Fahrzeug-Ident.-Nummer
Hersteller
Fahrzeugtyp

3. Angaben zum Neufahrzeug
Datum des Kaufvertrags / Leasingvertrags
Hersteller
Fahrzeugtyp
Emissionsklasse

In anderer Form für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller/in zurück gesandt.

   
Weiterer Ablauf


Die Antragssteller erhalten zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.

Anschließend werden die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Reservierungsanträge im BAFA erteilt. Die Versendung der Reservierungsbescheide erfolgt ab dem 16. April 2009.

Alle weiteren Unterlagen sind zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Erhalt des Reservierungsbescheides in der der dort vorgegebenen Form dem BAFA nachzureichen.

Die Reservierung gilt für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vorgenommen werden.

Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 folgende Nachweise – dann in schriftlicher Form – vorzulegen sind:

1. Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.

2. Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.

3. Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

4. Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

5. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.

Quelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 29.03.2009


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