Autoversicherung Vergleich
Wer dieses Jahr noch eine neue Autoversicherung abschließen und dafür auch den Anbieter wechseln will, sollte die forlgenden Formalitäten beachten.
Vertragslaufzeit überprüft?
Verträge in der Kraftfahrtversicherung werden in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Der Vertrag kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden, das in der Regel mit dem Kalenderjahr identisch ist. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich und mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
Stichtag 01.12.2008 beachtet?
Üblicherweise läuft die einmonatige Kündigungsfrist für Fahrzeugversicherungen am 30. November ab. Weil das Datum dieses Jahres auf einen Sonntag fällt, haben Versicherte einen Tag länger Zeit. Der Eingang am 1. Dezember reicht für die fristgerechte Kündigung aus. Wer die Frist voll ausreizen will, sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein senden. So ist der rechtzeitige Eingang des Schreibens im Streitfall nachweisbar.
Hohe Deckung vereinbart?
Beim Neuabschluss sollten Kunden darauf achten, dass die Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro beträgt. Bei Unfällen können sich Persoen-, Sach- und Vermögenschäden auf die Größenordnung summieren. Die Policen-Mehr-Kosten gegenüber der gesetzlichen Deckung sind marginal.
Leistungsbedarf ermittelt?
Oft rechnen sich vermeintlich kostensparende Leistungsausschlüsse nicht. Wer etwa in einer "Mardergegend" wohnt, sollte Folge- und Totalschäden stets gut versichern lassen. Werden Schläuche und Kabel durch Marderbisse zerstört, können diese zu gravierenden Folgeschäden am Auto führen.
Quelle: Euro Finanzen 11/2008
Wir rechnen Ihnen gerne ein Angebot für Ihre Autoversicherung.