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Krankenversicherung - Beiträge ab 2010 voll absetzbar!

21.03.2009

Krankenversicherung. Die Krankenversicherungsbeiträge sind ab Januar 2010 in voller höher absetzbar. Private Krankenversicherung wird noch attraktiver. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen.


Von Januar 2010 an werden Millionen Steuerpflichtige weniger Steuer zahlen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz initiiert, wonach die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig in sehr viel größerem Umfang von der Steuer abgesetzt werden dürfen.

Aus dem dem Bundesfinanzministerium kommt die frohe Kunde, dass die Bürger unterm Strich vom nächsten Jahr an um 9,3 Milliarden Euro steuerlich entlastet werden. Der Bundestag will sich jetzt mit dem neuen Gesetz befassen.

Hintergrund der Regeländerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Damals entschieden die Richter, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerfrei sein müssen, sofern sie dazu dienen, eine Grundversorgung für den Fall von Krankheit und Pflege sicherzustellen. Bisher sind die Beiträge nur in einem sehr begrenzten Umfang von der Steuer abziehbar.

Die alte Regelung im Überblick:

Im Grunde sind derzeit Vorsorgeaufwendungen auch schon absetzbar, aber nur bis zu bestimmten Höchstsätzen: Bei Selbständigen lagen diese bei 2.400 Euro, bei Arbeitnehmern betrug die Grenze 1.500 Euro. Bei zusammenveranlagten Eheleuten etwa werden beide Beträge addiert.

Das ist seit 2005 so. Davor galt ein höherer Betrag von 5.069 Euro (Verheiratete das Doppelte) den bestimmte Gruppen, etwa Selbständige oder Rentner, bis 2019 noch nutzen können. Das Finanzamt prüft derweil, welche Regelung für die Betroffenen günstiger ist (Günstigerprüfung).

Wie sehen nun die neuen Regeln aus?

Grundsätzlich sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig als Sonderausgaben absetzbar, und zwar uneingeschränkt und in voller Höhe. Diese Beiträge reduzieren dann das zu versteuernde Einkommen - und damit die Steuerlast. Bei gesetzlich Versicherten schlagen die Finanzämter dann nochmals zu und ziehen von den geltend gemachten Beiträgen einen Abschlag in Höhe von vier Prozent ab. "Damit berücksichtigt der Fiskus die Leistungen zur Finanzierung des Krankengeldes, die steuerlich nicht abzugsfähig sind", erklärt Patricia von Gruchalla, Steuerberaterin bei Ernst & Young.

Für privat Krankenversicherte gilt dies im Prinzip auch.

Hinzu kommt: Künftig können privat Versicherte die Versicherungsbeiträge für Ehegatten und Kinder zusätzlich absetzen. Das war zwar auch bislang möglich, aber es wirkte sich praktisch nicht aus.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber beim Abzug der Lohnsteuer bereits eine Pauschale berücksichtigen. Das heißt konkret: Bereits die Überweisung mit dem Januar-Lohn 2010 wird mehr Netto bringen als die Überweisung aus dem Dezember 2009 - vorausgesetzt alles andere bleibt gleich. Endgültig abgerechnet wird dann mit der Steuererklärung für das Jahr 2010 - also im Frühjahr 2011.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz vom 21.03.2009