Professionelle Zahnreinigung. Welche Angebote zur Zahnreinigung gibt es?
Die professionelle Zahnreinigung nimmt in den Zahnarztpraxen mittlerweile einen hohen Stellenwert ein, wobei hier unterschiedliche Leistungen angeboten werden:
Dumping-Angebote. Hier wird eine halbe Stunde mit einem Airflow-Gerät (das ist so eine Art Sandstrahlgerät für Zähne) im Mund gearbeitet und das Ganze dann für 50 Euro als Prophylaxe abgerechnet.
Erholungspakete mit Gesichtsmassage und Ajuveda. Eine solche Behandlung kann schon mal 250,- Euro und mehr kosten.
Zahnreinigung vor Zahnaufhellung. Hier beschränkt sich die Behandlung meist nur auf die Zähne, die hinterher aufgehellt werden sollen. Dieser Vorgang hat nicht viel mit der eigentlichen professionellen Zahnreinigung zu tun.
Wie funktioniert eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Man benötigt für die professionelle Zahnreinigung einiges an Instrumenten und Materialien wie z.B. Bürsten, Polierer, Zahnsteingerät, Scaler und Kürretten, Mundspüllösungen wie z.B. Meridol, Chlorhexamed, 70 prozentigen Alkohol, Chlorhexamed-Gel, besonders reißfest und gleitfähige Zahnseide (Superfloss und Glide, leicht gewachst), sowie Nupro Paste zum Polieren, Fluoridlacke und Gele zum fluoridieren.
Am Anfang werden die Zahnoberflächenwird gesäubert, mit dem Bürstchen und der Nupro Paste, die eine leichte Körnung hat, damit die Beläge gut entfernt werden. Danach wird mit Meridol, Chlorhexamed oder Curaseptlösung der Mund und Rachenraum gut ausgespült, damit die Bakterien entfernt werden. Dann können mit Scalern, Cürretten und Zahnsteingerät die Flächen und Zahnzwischenräume von Zahnstein befreit und weiche Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Anschließend wird erneut ausgespült.
Die Zwischenräume werden mit einer kleinen Interdentalbürste gesäubert. Im Anschluss wird wieder ausgespült. Mit dem Gummipolierer und Nupro Paste werden alle Zahnflächen poliert, mit Zahnseide anschließend alle Zwischenräume gereinigt und wieder ausgespült. Nachdem die Entfernung der Belege kontrolliert wurde, wird mit dem fluoridieren begonnen. Dafür wird Duraphat oder Bifluorid direkt auf die Zahnhälse aufgetragen. Fluoridlacke und -gele besitzen eine hohe Fluoridkonzentration und sind somit ein wirksamer Kariesschutz. Sie schützen mehrere Monate gegen Bakterien.
Die Behandlung bewirkt eine verbesserte Mundhygiene und eine Reduzierung von Zahnsteinneubildung und schützt vor vielen Krankheiten Eine Behandlung dieser Art dauert eine Stunde und sollte 2-4mal im Jahr durchgeführt werden.
Was leisten Zahnzusatzversicherungen bei Professioneller Zahnreinigung?
CSS Versicherung Tarif Top
Bei der professionelle Zahnreinigung gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, die von der Bundeszahnärztekammer empfohlen werden:
1. Variante: Berechnung nach GOZ-Nr. 405 mit erhöhtem Steigerungsfaktor. Bei Vorliegen einer GOZ-konformen Begründung erstattet die CSS bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung.
2. Variante: Analogberechnung. Berechnet der Zahnarzt gemäß § 6 Abs. 2 der GOZ ist die Rechnung bis zum Höchstsatz der GOZ voll erstattungsfähig, sofern der Zahnarzt die Vorgaben des § 6 Abs. 2 GOZ entsprechend berücksichtigt. Empfohlene und häufig angesetzte Gebührennummern sind GOZ-Nr. 404 oder GOZ-Nr. 212.
Die korrekte Beschreibung der Analogleistungen in der Rechnung sollte so aussehen:
Ziffer 404: Professionelle Zahnreinigung, gem. § 6 Abs. 2 GOZ; entsprechend: Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung
Ziffer 212: Professionelle Zahnreinigung, gem. § 6 Abs. 2 GOZ; entsprechend: Polieren einer mehr als dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung.
Die Leistungstexte können in der Rechnung verkürzt erscheinen, da viele Zahnarztabrechnungsprogramme lange Texte nicht verwalten können. Der Zahnarzt kann auch weitere GOZ-Positionen wählen, solange er die Vorgaben des § 6 Abs. 2 entsprechend berücksichtigt. Die CSS erstattet hier ebenfalls zu 100 %.
3. Variante:Berechnung der einzelnen Leistungen, die die komplexe professionelle Zahnreinigung abbilden: Die CSS erstattet 100 % für die komplexe professionelle Zahnreinigung für folgende Leistungen bis zum Höchstsatz der GOZ, d.h. bis zum 3,5 fachen Satz.
Ziffer 405: Entfernen harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren.
Ziffer 407: Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme. Hier erfolgt eine Erstattung bis zum 1-fachen Satz der GOZ, weil es sich um eine delegierte Leistung handelt und der Leistungsinhalt als parodontalchirurgische Maßnahme nicht vollständig erbracht wird.
Ziffer 100: Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies oder paradontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten. Diese Ziffer wird maximal einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ziffer 101: Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten. Diese Ziffer wird maximal drei Mal pro Kalenderjahr erstattet.
Ziffer 102: Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel als Maßnahme zur Verbesserung der Zahnsubstanz. Diese Ziffer wird maximal drei Mal pro Kalenderjahr erstattet.
Ziffer 201: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, einmal je Kiefer berechnungsfähig je Sitzung.
Ziffer 402: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen.
Ziffer 403: Beseitigung von scharfen Zahnkanten störenden Protheserändern und Fremdreizen am Parodontium, einmal je Kieferhälfte/Frontzahngebiet, d.h. maximal 4-mal je Sitzung.
Für die professionelle Zahnreinigung erfolgt keine Erstattung, wenn hier eine Berechnung als Verlangensleistung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ erfolgt.
Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden erstattet, weitere prophylaktische Maßnahmen (GOZ-Nr. 100, 101, 102) werden in diesen Fällen von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
ARAG Tarif Z 100
Bei dem ARAG Tarif Z 100 werden keine Pauschalbeträge akzeptiert. Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen, z.B. Ziffer 405 für 28 Zähne zum 3,5fachen Satz (59,92 Euro). Der erhöhte Aufwand der professionellen Zahnreinigung wird über den 3,5fachen Satz abgerechnet. Entsprechend den Abrechnungsbestimmungen der GOZ können auch noch die Ziffern 100, 101, 102, 201, 402 hinzugezogen werden, sofern die entsprechenden Leistungen erbracht wurden.
Ziffer 100: Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten.
Ziffer 101: Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten.
Ziffer 102: Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel als Maßnahme zur Verbesserung der Zahnsubstanz.
Ziffer 201: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen.
Ziffer 402: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen.
Die Tarifbedingungen sehen bezüglich der Ziffern 100, 101, 102 und 201 eine Begrenzung auf einmal pro Kalenderjahr vor. Für professionelle Zahnreinigung (PZR) wird kein Pauschalbetrag und keine analoge Berechnung anderer Ziffern, z.B. 206, 212, 404 und 407 akzeptiert.
Die Kosten für Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden nicht erstattet, da Prophylaxe-Maßnahmen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Warum ist die Abrechnung der professionellen Zahnreinigung so komplex?
Ursache der vielen Abrechnungsziffern ist, dass bis heute immer noch nach der Gebührenordnungstabelle aus 1988 abzurechnen ist. Alle später hinzugekommenen oder durch medizinischem Fortschritt entwickelten Behandlungsmethoden sind in diesem 20 Jahre alten Gesetzestext nicht enthalten. Aus diesem Grund fehlt den Zahnarztpraxen und Versicherern eine klare Vorgabe, wie die dem Bereich der professionellen Zahnreinigung (PZR) zuzuordnenden Maßnahmen abzurechnen sind.
Als Alternative hat man sich in den Zahnarztpraxen auf eine Abrechnung bestimmter Gebührenordnungsziffern als Analogberechnung festgelegt. Eine Analogberechnung bedeutet dass Maßnahmen abgerechnet werden, die dem Tätigkeitsbereich, Schweregrad und Zeitaufwand der tatsächlich durchgeführten Maßnahmen nahe kommen. Diese Beschreibung lässt schon erkennen, dass hier Spielräume bestehen. Es kommt hinzu, dass nur wenige Zahnzusatzversicherungen Erstattungen für PZR-Leistungen vorsehen. Der überwiegende Anteil aller gesetzlich Krankenversicherten muss die PZR-Rechnungen selbst bezahlen, nur wenige haben die Möglichkeit diese Kosten bei einer Zahnzuusatzversicherung einzureichen.
Was muss ich beim Zahnarztbesuch beachten?
Nehmen Sie das Druckstück Ihres Versicherers mit, und legen Sie es beim Erstbesuch nach Vertragsabschluss in Ihrer Praxis vor, damit Abrechnungs- und Erstattungsmodalitäten miteinander abgeglichen werden können. Bis eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte auch den Bereich der professionellen Zahnreinigung regelt, erhöhen Sie durch diese Maßnahme die Erstattungssicherheit Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Wie wird die Rechnung für die profesionelle Zahnreinigung eingereicht?
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, Original und Duplikat.
Das Duplikat ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Um Erstattungsleistungen zu erhalten muss immer die Original-Rechnung beim Versicherer eingereicht werden. Diese Rechnung sieht in der Regel ein Zahlungsziel von 3 - 4 Wochen vor.
Der Krankenzusatzversicherer erstattet nie direkt an den behandelnden Zahnarzt, sondern immer an den Versicherungsnehmer.
Zur Begleichung der Rechnung bestehen zwei Alternativen,
Sie bezahlen Ihren Zahnarzt innerhalb der Zahlungsfrist und reichen die Rechnung im Original später, gegebenenfalls gesammelt bei Ihrem Zusatzversicherer ein. Dieser prüft die Rechnung und überweist den Erstattungsbetrag auf Ihr Girokonto.
Sie reichen die Originalrechnung umgehend nach Erhalt beim Zusatzversicherer ein, warten den Eingang der Erstattungsleistung auf Ihrem Girokonto ab, und bezahlen Ihren Zahnarzt im Anschluss.
Die Original-Rechnung ist immer per Post an den Versicherer zu schicken.
Sie können das formlos erledigen, indem Sie Ihre Versicherungsnummer auf der Rechnung vermerken und Ihre Rechnung per Post an uns oder direkt an den Versicherer senden.
Sie können das erledigen, indem Sie einen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Kurzmitteilungsvordruck verwenden, diesen ergänzen und gemeinsam mit Ihrer Rechnung per Post direkt an den Versicherer senden.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, zögern Se bitte nicht uns anzurufen.