Steuerbegünstigung Lebensversicherung
Damit eine ab dem 01. April 2009 abgeschlossene Lebensversicherung steuerbegünstigt ist, müssen 50 Prozent der Einzahlungen in den Risikoschutz für den Todesfall fließen. Für Altverträge, die bis zum 31. März 2009 abgeschlossen wurden, ändert sich nichts.
Mit der Anpassung sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Lebensversicherung nicht mehr länger zur reinen Kapitalanlage missbraucht werden kann. Der Steuervorteil der Lebensversicherung besteht darin, dass die Hälfte der Erträge, also 50 Prozent versteuert werden müssen und dem individuellen Steuersatz unterliegen, also die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der bis zu diesem Zeitpunkt entrichteten Beiträge. Voraussetzungen dafür sind, dass
-bei Kündigung oder Fälligkeit die geforderte Mindestlaufzeit von zwölf Jahren überschritten und
-der 60. Geburtstag schon erreicht worden ist.
Seit dem 1. April muss nun noch als weitere Voraussetzung ein ausreichend hoher Todesfallschutz vereinbart werden.