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Abstrakte Verweisung

19.07.2009

Abstrakte Verweisung wird bei einem Test Berufsunfähigkeitsversicherung und einem BU Vergleich gerne unter die Lupe genommen. Was genau bedeutet abstrakte Verweisung eigentlich? Welche Verweisungsmöglichkeiten kennt die Berufsunfähigkeits Versicherung noch? Wir geben Ihnen einen Überblick.


Abstrakte Verweisung Grundsätze

Die in den meisten Versicherungsbedingungen enthaltene Verweisungsmöglichkeit ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherern von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch bei einem Test Berufsunfähigkeitsversicherung und bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich taucht immer wieder als Kriterium die abstrakte Verweisung auf. Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung wird als wichtig erachtet. Warum? Wir wollen Ihnen einen Überblick geben und Ihnen die wichtigsten Punkte und Zusammenhänge die bei der abstrakten Verweisung zu beachten sind erläutern.

Der Gesetzgeber hat in § 172 Abs. 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Möglichkeit einer Verweisungsmöglichkeit vorgesehen. Der entsprechende Passus lautet:

"danach kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

Der Gesetzgeber erweitert dies aber noch um diesen Satz:

"Zudem ist eine Beibehaltung der Produktvielfalt wünschenswert, um den unterschiedlichen Bedarf der Versicherungsnehmer gerecht zu werden."

Daher finden wir am Markt unterschiedliche Formen zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung. Bei einer Berufsunfähigkeits Versicherung gibt es zudem unterschiedliche Bedingungswerke Standard oder Komfort und mögliche Zusatzeinschlüsse wie die Schwere Krankheiten Vorsorge (Dread Disease Versicherung). Welches die beste Berufsunfähigkeitsversicherung oder beste Absicherung für jemanden ist, hängt ganz von der persönlichen Situation ab. Beruf, Alter, Familienverhältnisse, Einkommen, Gesundheit und Anspruch an die eigene Absicherung. I

Bei den sich aktuell auf dem Markt befindlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen findet man folgende unterschiedliche Versionen der Verweisung:

Abstrakte Verweisung

Der Versicherungsnehmer ist nur dann berufsunfähig, wenn er neben seinem bisherigen Beruf auch keine vergleichbare Tätigkeit ausüben kann. Im Klartext bedeutet dieser Satz: der Versicherungsnehmer ist nicht berufsunfähig, wenn er in einem vergleichbaren Beruf arbeiten kann.

Konkrete Verweisung

Der Versicherungsnehmer ist nur dann berufsunfähig, wenn er neben seinem bisherigen Beruf auch keine vergleichbare Tätigkeit ausübt. Im Klartext bedeutet dieser Satz: der Versicherungsnehmer ist nicht berufsunfähig, wenn er in einem vergleichbaren Beruf tatsächlich arbeitet.

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

Der Versicherungsnehmer ist berufsunfähig, wenn er in seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Verweisung Zusammenfassung der Grundsätze

Die abstrakte Verweisung ist für den Versicherungsnehmer die ungünstigste Variante, der Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung stellte die günstigste Variante dar. Diese Form ist aber bei den aktuell am Markt befindlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen kaum zu finden. Auch bei einem Testsieger Berufsunfähigkeitsversicherung findet man meistens nur den Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

Die abstrakte Verweisung wird auch dann verwendet, wenn der Versicherte nicht vollständig, sondern nur teilweise berufsunfähig ist.

Wird eine Umschulungs- und Rehabilitationsmöglichkeit festgelegt, stellt dies grundsätzlich keine Verweisung dar, sondern um einen Punkt des allgemeinen Obliegenheitenrechts.

Abstrakte Verweisung Voraussetzungen

Die abstrakte Verweisung ist dem Träger einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann gegeben, wenn dies überhaupt vertraglich vereinbart ist. Dieser Passus ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.

Ist der Versicherungsnehmer berufsunfähig geworden, setzt dies voraus, dass er die Fähigkeit verloren hat, seinen bis dato konkret ausgeübten Beruf und einen möglichen vergleichbaren Beruf auszuüben.

Beide Varianten müssen ausgeschlossen sein.

Abstrakte Verweisung Maßstäbe

Es sind zwei Kriterien entscheidend. Als objektives Kriterium gilt der Passus:

"die auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann"

Als subjektives Kriterium gilt der Passus:

"seiner bisherigen Lebensstellung entspricht"

Das bedeutet im Klartext: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Garantieversprechen, dass bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit alles gleich bleibt. wie wie zum Beispiel das Einkommen. Gewisse Umstellungen müssen akzeptiert werden. Der Bundesgerichtshof hat aber bereits 1986 in einem Urteil klar gestellt was zumutbar ist und wo die Grenzen liegen:

"Die letzte berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers wirkt prägend für seine zu berücksichtigende Lebensstellung. Deren (Mit)-Berücksichtigung schließt es aus, Berufe als Vergleichsberufe heranzuziehen, die mit einem spürbaren wirtschaften und/oder sozialen Abstieg des Versicherungsnehmers verbunden wären. Sie stellt zudem die nach Wesen und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung, die keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, unerlässliche Ergänzung dazu dar, dass der Vergleichsberuf nur die Ausübung von Tätigkeiten erfordert, die auf Grund von Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden können. Die gebotene Berücksichtigung der bisherigen Lebensstellung des Versicherungsnehmers sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Erfahrungen und Fähigkeiten erfordern, als der bisherige Beruf."

Danach müssen folgende Punkte geprüft werden: Die Berufsanforderungen mit der Ausbildung und den Fähigkeiten des Versicherten, die Vergütung und die Wertschätzung. Da als Kriterium die bisherige Lebensstellung gilt, darf bei keinem der angeführten Punkte eine erhebliche Absenkung des Niveaus eintreten. Der BU Versicherer muss sich an den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten orientieren. Vorliegende Behinderungen, die sich im bisherigen Beruf nicht negativ bemerkbar gemacht haben werden auch miteinbezogen.

Egal ist dabei, ob der Versicherte am Arbeitsmarkt in der Tätigkeit auch einen Job findet. Das Risiko des Verlusts vom Arbeitsplatz ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mitversichert. Da ist manchmal nicht nachvollziehbar. Hierzu gibt es andere Versicherungsprodukte.

Private Arbeitslosenversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für das individuelle Berufsrisiko und nicht gegen das generelle Risiko seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Hierzu gibt es die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und seit einigen Jahren gibt es einige Versicherer, die eine private Arbeitslosenversicherung anbieten.

Zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir für Sie noch weitere Informationen bereit gestellt. Sie können uns aber bei Fragen gerne anrufen oder Ihre Fragen zu Berufsunfähigkeits Versicherungen auch gerne mailen.