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Heilpraktikerversicherung

04.08.2009

Heilpraktikerversicherung. Versicherungsschutz für die Inanspruchnahme von Heilpraktikern und Naturheilverfahren. Die Heilpraktiker Versicherung verzeichnet mittlerweile einen regen Zulauf. Wir geben Ihnen einen Überblick über die angebotenen Tarife.


Heilpraktikerversicherung

Heilpraktiker rechnen meistens nach der GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker in der Fassung von 1985) ab. Bei Vereinbarung mit dem Kunden können sie aber auch wesentlich höher abrechnen. Heilpraktiker, die nach der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen, müssen allerdings auch eine Aprobbation als Arzt besitzen.

Eine Erstanamese ist keine gesetzliche Leistung und darüber hinaus sind auch weitere Leistungen nicht in der normalen Kassenleistung enthalten. Somit müssen Heilpraktikerleistungen fast immer selbst bezahlt werden.

Aktuell gibt es nur sehr wenige Heilpraktikerversicherungen. Ein Heilpraktikerversicherung Vergleich fällt daher immer recht übersichtlich aus. Die meisten Tarife haben eine Liste mit den aufgeführten Verfahren für die geleistet werden. Wesentlich besser ist eine Heilpraktikerversicherung, die nach dem Hufelandverzeichnis abrechnen. Hier sind eine Vielzahl von Verfahren aufgeführt für die ein Leistungsanspruch besteht. Der große Vorteil ist hierbei, wenn neue Verfahren neu aufgenommen werden, sind diese dann automatisch auch im Versicherungsumfang mit enthalten.

Heilpraktikerversicherung Vergleich


ARAG 282



Es werden zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages bis maximal 260 Euro je Versicherungsjahr unter Anrechnung möglicher Vorleistungen der GKV bezahlt. Erstattet werden auch die in dem Zusammenhang verordneten Medikamente, Heilmittel und Verbandsmittel.

Unsere Meinung: Lohnt nicht wird zu wenig erstattet.

ARAG 282 (257KB)


Barmenia AN


Es wird bis 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsjahr geleistet. Dies gilt für nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallende naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufelandverzeichnis mit Stand von 2005 oder in der gültigen GebüH aufgelistet sind. Bezahlt werden auch dabei verordnete Arzneimittel, Heilmittel und Verbandsmittel. Ergänzt wird dies um eine Liste des Versicherers mit den dort aufgeführten Naturheilverfahren wie:

  • Akupunktur
  • Akupressur
  • Ayurveda
  • Elementartherapie
  • Gasgemischinjektion
  • Kristallographie
  • Spagyrik
  • Traditionelle chinesische Medizin

Unsere Meinung: Sehr gute Heilpraktikerversicherung.

Folgende Leistungen sind noch im Tarif AN mitversichert:

  • Brillen und Kontaktlinsen zu 100 Prozent bis zu 300 Euro alle zwei Jahre
  • Auslandsschutz zu 100 Prozent der Mehrkosten bei Krankheiten oder Unfällen
  • Rettungsflug zu 100 Prozent mit einem speziell dafür ausgerüsteten Ambulanzflugzeug
  • Rücktransport aus dem Ausland zu 100 Prozent bis zum Fünffachen der Kosten eines Fluges 1. Klasse
Barmenia AN (49KB)


CSS Versicherung CSS.flexi Heilpraktiker


Bei Heilpraktikern und Ärzten mit dem Zusatz Naturheilverfahren wird bis 80 Prozent Höchsterstattung inclusive verordneter Heilmittel und Verbandsmittel bis maximal 1250 Euro pro Kalenderjahr bezahlt. In den ersten zwei Jahren gibt es eine Begrenzung auf maximal 600 Euro pro Kalenderjahr.

Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß der Liste des Versicherers für erstattungsfähige Naturheilverfahren (auszugsweise):

  • Akupressur
  • Akupunktur
  • Aromatherapie
  • Ayurveda
  • Biochemie nach Schüsler
  • Eigenblutbehandlung
  • Eigenharnbehandlung
  • Gasgemischinjektionen
  • Heilmagnetische Behandlungen
  • Homöopathische Behandlungen
  • Hydrotherapie
  • Kinesiotherapie
  • Osteopathie
  • Reflexzonenmassagen
  • Shiatsu
  • Thermotherapie
  • Ultraschalltherapie


DKV AM8



Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers soweit das Honorar im Rahmen der GebüH liegt und die Regelhöchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) nicht überschreitet. Sie werden zu 80 Prozent ersetzt.

Unsere Meinung: Positiv ist, dass es ist keine Begrenzung der Rechnung gibt. Beim AM8 sind allerdings noch in kleinem Umfang zahnärztliche Behandlung , Sehhilfen und Auslandskrankenschutz mitversichert.

DKV AM8 (48KB)


Gothaer MediNatura



100 Prozent Erstattung der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimitel bis zu 500 Euro im ersten Kalenderjahr ,im zweiten Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro und danach bis zu 2.000 Euro pro Kalenderjahr.

Unsere Meinung: Sehr gute Heilpraktikerversicherung ohne sonstige Zusatzleistungen.


Signal Iduna GE-PLUS



Im Rahmen der GebüH zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis maximal 550 Euro pro Kalenderjahr für wissenschaftlich anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Rahmen der GebüH sowie wissenschaftlich anerkannter Arzneimittel. Es wird auch geleistet für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als Erfolg bewährt haben, oder die angewendet werden, wenn schulmedizinische Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Unsere Meinung: Der erstattungsfähige Betrag ist recht gering, und sie haben wieder Zusatzleistungen mit dabei.


Universa EZ



Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach der GebüH berechnet werden, wobei bei angegebenen Gebührenrahmen maximal der jeweils untere Rahmenbetrag erstattungsfähig ist. Im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) wird bis zum jeweiligen Regelhöchstsatz geleistet. Begrenzt ist das ganze Tarif EZ1 auf 40 Prozent des Rechnungsbetrages maximal aller Leistung auf 750 Euro pro Kaenderjahr und beim EZ2 auf 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr.

Unsere Meinung: Nur bedingt empfehlenswert. Bei den beiden Tarifen EZ1 und EZ2 sind jeweils Zusatzleistungen mitversichert. Es handelt sich dabei wieder nicht um eine reine Heilpraktikerversicherung.

Universa EZ (351KB)


Württembergische EG



Im Rahmen der gültigen GebüH werden bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages maximal 1.250 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Erstattet werden auch die im Rahmen verordneten Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Unsere Meinung: Nur bedingt empfehlenswert. Keine reine Heilpraktikerversicherung. Hier müssen je nach Variante Grunddeckung, Normaldeckung oder Superdeckung Zusatzleistungen mitversichert werden.

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