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Krankengeld Selbstständige

23.07.2009

Krankengeld Selbstständige. Selbstständige können bei Ihrer Krankenkasse wieder das gesetzliche Krankengeld versichern. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie nicht in die private Krankenversicherung wollen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht können. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Gesetzesänderung.


Krankengeld Selbstständige

Der Bundestag hat im Juni die vor kurzem beschlossene Änderung der letzten Gesundheitsreform wieder korrigiert. Das neue Gestz gilt für Selbstständige, tageweise Beschäftigte und für Versicherte der Künstlersozialkasse, die gesetzlich krankenversichert sind. Dieser Personenkreis kann sich ab dem 1. Auguts 2009 wieder regulär Krankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Selbstständige und tageweise Beschäftigte können wieder einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche bei Arbeitsunfäihkeit bekommen. Sie müssen dafür eine Wahlerklärung abgeben, die sie für drei Jahre an Ihre Krankenkasse bindet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 14,9 Prozent.

Sie können das Krankengeld aber auch über einen Wahltarif Ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dafür zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 Prozent und einen Sonderbeitrag für den abgeschlossenen Wahltarif. Bei den Wahltarifen sind höherer oder früher greifende Krankengelder abschließbar. In diesen Krankengeld Wahltarifen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 1. August 2009 von den älteren Versicherten keine höheren Beiträge mehr kassieren als von ihren jüngeren Mitgliedern.

Achtung: An die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen sind Sie immer für drei Jahre gebunden. Sollten Sie sich also gerade überlegen, ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln, dann lassen Sie derzeit die Finger weg von den Wahltarifen. Sie können sonst erst nach den drei Jahren wechseln.

Versicherte der Künstlersozialkasse haben weiter Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche bei Arbeitsunfähigkeit. Wer eine Leistung vorher benötigt, muss einen Wahltarif nehmen.

Haben Sie als Überbrückung im ersten Halbjahr 2009 einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, haben Sie jetzt die Möglichkeit sich neu zu entscheiden. Ihre Wahltarife enden am 31. Juli 2009.

Sie haben also die Wahl. Wir beraten Sie gerne auch zu dem Thema private Krankenversicherung.