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Erwerbsausfallversicherung

29.07.2009

Erwerbsausfallversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Was sind die Unterschiede? Wir geben Ihnen einen Überblick über die beiden Produkte.


Erwerbsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen einer Erwerbsausfallversicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Definitionen haben wir beispielhaft aus den Bedingungen von sehr gutem Versicherer übernommen. Schauen Sie sich die Unterschiede genau an. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine absolute Basisabsicherung.

Erwerbsausfallversicherung

Tritt bei der versicherten Person teilweise oder voller Erwersausfall ein, so wird der Versicherungsvertrag voll von der Beitragszahlung befreit.

Bei teilweisem Erwerbsausfall wird die halbe Erwersausfallrente, bei vollem Erwebrsausfall die volle versicherte Rente gezahlt.

Voller Erwerbsausfall

Voller Erwersausfall liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich nachzugehen.

Teilweiser Erwerbsausfall

Teilweiser Erwerbsausfall liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate nur imstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens 3 und weniger als 6 Stunden täglich nachzugehen.

Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Unberücksicht bleiben Fähigkeiten die von Behinderten nur in eigens dafür eingerichteten Werkstätten oder Heimen ausgeführt werden können. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden bei der Feststellung des Erwerbsausfalls nicht berücksichtigt. Auch der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist nicht bindend.

Erwerbsunfähigkeit

Erwersunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen. Voraussichtlich dauernd bedeutet, dass nach ärztlicher Beurteilung keine Aussicht auf Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit besteht.

Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung 12 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. AUßerdem gilt von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person 12 Monate ununterbrochen pflegebedürtig ist und der Pflegefall mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.

Wir rechnen Ihnen gerne ein Angebot für Ihre Arbeitskraftabsicherung Absicherung. Lesen Sie auch unsere News zum Thema Schwere Krankheiten Vorsorge und zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Intressant für Sie in diesem Zusammenhang ist auch folgender Artikel: Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen