Pflegepflichtversicherung
Die stattliche Pflegeversicherung ist Pflicht für alle, die krankenversichert sind. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der gesetzlichen Pflegekasse, Privatversicherte sind in der privaten Pflegepflichtversicherung. Wann und in weclher Höhe die Pflichtversicherung leistet, hängt von der Pflegestufe ab, in die der Pflegebedürftige eingeordnet wird. Die Stufe eins bis drei bemisst sich nach dem Pflegebedarf, dem Pflegeort (ambulant oder stationär) und dem Pflegepersonal (Häusliche Pflege oder Stationäre Pflege). Die Pflegeeinstufung nimmt der medizinische Dienst vor.
Bei der teuersten Pflegeart der stationären Versorgung wird in Stufe I 1.023 Euro gezahlt, in Stufe II 1.279 Euro und in Stufe III 1470 Euro. Ein Pflegeplatz kostet ab 3.000 Euro und mehr.
Reichen die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht aus, die Kosten zu decken, muss der Pflegebedürftige sein Einkommen einbringen und sein Vermögen. Wenn dann immer noch Geld fehlt springt das Sozialamt ein und wird dann veruchen Angehörige in Regress zu nehmen. Für Angehörige, die nach dem Gesetz zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sind, können solche Forderungen zu einer riesigen finanziellen Belastung führen.
Wir empfehlen daher rechtzeitig vorzusorgen mit einem Pflegetagegeld oder einer Pflegekostenversicherung. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne.