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Jagdhaftpflichtversicherung

02.08.2009

Jagdhaftpflichtversicherung. Wer in Deutschland zur Jagd gehen will, muss der zuständigen Jagdbehörde alle ein bis drei Jahre zum 31. März eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen. Wir geben Ihnen einen Überblick.


Jagdhaftpflichtversicherung

Die durchschnittliche Schadenhöhe beträgt 900 Euro Jahr. Haftpflichtschäden durch Jagdhunde haben an der Schadenhöhe einen Anteil von 50 Prozent. Typische Schäden, die im Rahmen von Jagdhaftpflichtversicherungen auftreten sind:

  • Ausbüchsen eines Jagdhundes bei der Bewegunsjagd auf die Autobahn. Als Folge gibt es einen Unfall mit mehreren Beteiligten.
  • Beim Reinigen des Jagdgewehres löst sich versehentlich ein Schuss und verletzt ein Familienmitglied.
  • Ein Schuss trifft auf einen Stein und der Querschläger verletzt einen anderen Jäger.
  • Das vom Jäger angebotene Wildbret ist nicht einwandfrei. Der Käufer muss wegen Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus. Dieser macht einen Pesonenschaden und einne Vermögensschaden (wegen entgangenem Einkommens) geltend.
  • Der Jagdhund springt in den offenen Wagen der Jägers und dabei löst sich ein Schuss des auf der Rücksitzbank liegenden Gewehres. Die Kugel trifft einen anderen Jäger.
  • Der Jäger unterlässt es die Umwelt vor den Gefahren der Treibjagd zu warnen.

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Das Jagdjahr und das Versicherungsjahr beginnen immer am 01. April eines Jahres. Somit ist der letzte Termin für eine ordentliche Kündigung immer der 31. Dezember des Vorjahres.

Wer ist bei der Jagdhaftpflichtversicherung versichert?

  • Jäger
  • Jagdpächter
  • Förster
  • Forstaufseher
  • Berufsjäger
  • Jagdaufseher
  • Falkner, sofern es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt

Welche Personen sind mitversichert?

  • Personen, die der Versicherungsnehmer zur Leitung des Jagdbetriebs eingestellt hat. Nichtmitversichert sind Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist.
  • Treiber und andere Jgdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein notwendig ist.
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes (Ehefrau oder Kinder)

Welche Deckungssummen gibt es?

Bei der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung können Sie zwischen folgenden Deckungssummen pauschal für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden wählen:

  • 1.000.000 Euro
  • 2.000.000 Euro
  • 3.000.000 Euro
  • 6.000.000 Euro

Was ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, u.a als:

  • Jäger / Forstbeamter
  • Hundehalter / Falkner
  • Jagdpächter / Jagdveranstalter
  • Beurfsjäger / Jagdaufseher
  • Waffenbesitzer
  • DIenstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • Halter / Besitzer / Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeugs im Jagdrevier

Welche Risiken sind mitversichert?

Die Gothaer, als seit Jahren erfahrener Anbieter von Jagdhaftpflichtversicherungen, hat ein spezielles Deckungskonzept. Es bietet eine zeitgemäße Absicherung des Jagdrisikos für die Haftung u.a. aus:

  • Unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Halten und Gebrauch von bis zu drei Jagdhunden und Beizvögeln
  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Erlaubtem Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln, Komoranen, Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
  • Nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung, innerhalb Europas mit Kautionsklausel bis 30.000 Euro
  • Abhandenkommen fremder Sachen
  • Personenschäden und Sachschäden durch den Verkauf und die Weitergabe von Wild und oder Wildbret
  • Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
  • Vermögensschäden

Wofür leistet die Jagdhaftpflichtversicherung?

Die zentrale Aufgabe von Jagdhaftpflichtversicherungen ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen:

  • Der Versicherer prüft die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind
  • Wenn dies so ist, leistet der Versicherer die Wiedergutmachung des Schadens in Geld
  • Wenn dies nicht so ist, Wehrt der Versicherer die unberechtigten Schadenersatzansprüche ab. Kommt es dann zu einem Prozess, führt der Versicherer den Prozess und trägt auch die Kosten dafür

Wo gilt der Versicherungsschutz Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz der Gothaer Jagdhaftpflcihtversicherung gilt weltweit. Einige Jagdreiseländer verlangen aber den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Dabei ist zu beachten, dass die Gothaer Sie bis zur vereinbarten Deckungssumme schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländische Deckungssumme übersteigt. Es stellt dann eine On Top Deckung dar.

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