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Rechtsschutz

27.08.2009

Rechtsschutz für die private Krankenversicherung als Schutz bei Behandlungsfehlern. Wir geben Ihnen einen Überblick über diese neuartige Rechtsschutzversicherung.


Die ERGO-Versicherungsgruppe bietet ihren Krankenvoll- oder Zusatzversicherten der DKV Krankenversicherung und der Victoria Krankenversicherung eine neuartige Rechtsschutzversicherung an. Dese soll bei allen Streitigkeiten der Patienten mit Ärzten, Kliniken, Heilpraktikern und anderen Behandlern eintreten, bei denen es sich um die Qualität der medizinischen Behandlung, Beratung und Pflege geht.

Die Ärztekammern melden pro Jahr rund 12.000 Behandlungsfehler, unter denen Patienten zu leiden haben. Die Dunkelziffer liegt bei weitem höher. Ob Ärzte Fehler gemacht haben bei Operationen oder Behandlungen ist für den Patienten meistens immer sehr schwer zu belegen.

Die privaten Krankenversicherer können ihren Kunden nach einem Behandlungsfehler helfen, Geld wegen unberechtigter Honoraransprüche zurückzufordernechtsstreitigkeiten nicht finanzieren. Hier soll der neue Rechtsschutz einsetzen.

Anbieter sind die beiden Gesellschaften Hamburg Mannheimer Rechtsschutz und der DAS Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt europaweit einschließlich der Mittelmeer Anrainerstaaten. Er umfasst auch Streit wegen medizinisch nicht notwendiger Behandlungen wie etwa Schönheitsoperationen. Die Police kostet 54 Euro im Jahr. Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Der Service sieht wie folgt aus:

  • Die sofortige telefonische Rechtsberatung nach einem Behandlungsfehler
  • Auf Wunsch die Vermittlung eines besonders qualifizierten Rechtsanwaltes/Fachanwaltes
  • Die vollständige und umfassende Betreuung und Abwicklung inkl. der Abrechnung des Rechtsschutzfalles in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt
  • Die Übernahme aller Gerichtskosten für Gerichte, Zeugen, Sachverständige etc. bis zu 300.000 Euro je Schadenfall (abzgl. einer Selbstbeteiligung von 150 EUR)

Der Versicherungsschutz im Überblick:

  • besteht gegenüber allen Leistungserbringern, z.B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Krankenpfleger, Psychotherapeuten, Altenpfleger, Physiotherapeuten
  • gilt in ganz Europa und in Mittelmeer-Anrainer-Staaten
  • gilt für die ganze Familie: alle Kinder sowie ehelich und nicht ehelichen Lebenspartner
  • umfasst alle medizinischen Behandlungen - auch medizinisch nicht notwendige, bspw. Schönheitsoperationen