Informationen zu ihrm Vorteil.
Jetzt kostenlos Ihren Vergleich anfordern.

News


  • contact us
  • sitemap
  • print
  • Home
  • >
  • News
  • >
  • Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze

11.06.2009

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und wie hoch ist diese?


Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Einkommensgrenze, bis zu der das Jahresarbeitsentgelt, bzw. bei freiwillig gesetzlich Versicherten auch die sonstigen relevanten Einkünfte, zur Bemessung des Beitrages in der GKV herangezogen werden.

Sie beträgt für das Jahr 2009 44.100 Euro jährlich und 3.675 Euro monatlich. Bis zu diesem Einkommen wird der Beitrag zur GKV berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des allgemeinen Beitragssatzes, der einheitlich ab 01.07.2009 14,9 Prozent beträgt.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2008 lag bei 43.200 Euro jährlich und 3.600 Euro monatlich. Im Jahr 2007 war die Grenze bei 42.750 Euro jährlich und bei 3.562,50 Euro monatlich.

Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Private Krankenversicherung.