Private Krankenversicherung Einkommensgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV liegt 2009 bei 44.100 Euro (3.675,00 Euro / Monat). Sie gibt die maximale Bemessungsgrundlage für Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bei Gesetzlichen Krankenkassen an. Ab dieser Grenze werden keine höheren Beiträge berechnet.
Die Versicherungspflichtgrenze in der PKV liegt 2009 bei 48.600 Euro (4.050,00 Euro / Monat). Sie gibt das Jahreseinkommen an, bis zu der die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Ist das Einkommen höher, kann in die Private Krankenversicherung gewechselt werden. Allerdings müssen Angestellte und Arbeitnehmer diese Grenze jeweils drei Jahre lang infolge übertroffen werden.
Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich unabhängig von der Pflichtgrenze privat versichern. Ausnahmen bestehen bei Künstlern.
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