Bürgerentlastungsgesetz tritt zum 01.01.2010 in Kraft
Folgende Regelungen wurden festgelegt:
Gewinner sind Familien
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Krankenversicherungsbeiträge und die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (Basisversorgung) von der Steuer abgesetzt werden. In der privaten Krankenversicherung gilt: Je größer die Familie, desto größer ist die Steuerersparnis.
Berechnungsbeispiel:
Ehepaar, Arbeitnehmer, Doppelverdiener, GKV-versichert, keine Kinder, Jahresbruttoeinkommen Ehemann 45.000 Euro, Ehefrau 28.000 Euro. In diesem Fall beträgt die monatlich eErsparnis 120 Euro monatlich.
Somit hat diese Familie in 2010 deutlich mehr im Monat übrig.