Gesetzliche Unfallversicherung
Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch in 2010 bei weitem nicht bedarfsgerecht. Die Rente für einen verunfallten 5-jährigen Jungen, der unfallbedingt Vollinvalide wurde, beträgt im Osten nur 362 Euro.
Kein Versicherungsschutz
Bei 82 Prozent aller Kinderunfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind nur Unfälle im Kindergarten, in der Schule, in der Universität sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 Prozent betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.
In der Freizeit passieren die meisten Unfälle und hier haben Kinder, Schüler und Studenten keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Im schlimmsten Fall, wenn die Familie nicht reich ist, sind die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang ein Sozialfall. Eine private Unfallversicherung, eine Schulunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier Abhilfe leisten.
Wir beraten Sie hierzu gerne.