Operationen im Ausland
Lassen Sie sich im Ausland operieren, müssen Sie einen Teil der Kosten selber tragen, wenn diese höher sind als in Deutschland. Das Bundessozialgericht hat dies jetzt in einem Urteil bestätigt. (Az. B 1 KR 14/09 R). Ein Herzppatient ließ sich in einer Londoner Klinik neue Herzklappen einsetzen. Er hatte sich schon 1982 und 1992 dort operieren lassen. Zu diesem Zeitpunkt war eine solche Behandlung in Deutschland noch nicht möglich und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlte die komplette Rechnung. Bei der aktuellen Operation hätte sich der Patient auch in Deutschland operieren lassen können. Somit blieb er auf einen großen Teil der Kosten sitzen.
Gerade Kunden in der privaten Krankenversicherung sollten ihren Vertrag überprüfen, ob ihr Tarif solche Kosten übernimmt. Hier gibt es leider große Leistungsunterschiede im Markt. Wir überprüfen gerne Ihren Tarif.