Viele Häuser werden mit Öl beheizt. Die Tanks lagern im Keller oder im Garten und werden ständig älter. Häufig übersehen Hausbesitzer oder Mieter mit eigenen Heizöltanks, dass der Gesetzgeber ihnen eine strenge Haftung auferlegt hat. Sie haften für die Folgen von Verunreinigungen des Grundwassers und von Gewässern durch auslaufendes Heizöl - unabhängig vom eigenen Verschulden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die häufigsten Ölunfälle beim Befüllen oder durch Brüche von Zuleitungsrohren entstehen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Inhaber von privaten Heizöltanks vor daraus entstehenden Schadenersatzansprüchen. Sie zahlt sogar dann, wenn Eigenschäden vorliegen. Zum Beispiel, wenn durch auslaufendes Öl Ihre eigenen Mauerwände oder das Erdreich beschädigt werden.
Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Mitversichert sind auch die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung des Grundstücks beauftragt hat.
Versicherungsschutz besteht für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).
Keinen Versicherungsschutz erhalten diejenigen Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von Gesetzen, Verordnungen etc. herbeigeführt haben, die dem Gewässerschutz dienen.
Privathaftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob das Risiko nicht bereits von Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Einige Gesellschaften bieten den Risikoschutz für die Besitzer kleinerer, oberirdischer Tanks (meist bis zu 5 000 Liter -Fassungsvermögen) über die Privathaftpflichtversicherung. Dann wäre eine -Gewässerschadenhaftpflicht unnötig.
Kündigung. Sie können bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat gibt es, wenn der Beitrag steigt, ohne dass der Versicherungsschutz erweitert wird.
Schadensfall. Jeder Versicherungsfall muss dem Versicherer spätestens innerhalb einer Woche angezeigt werden – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Sie sind verpflichtet, alles zur Minderung eines Schadens zu tun. Sollten Sie das nicht beachten kann dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlt.