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Zahnzusatzversicherung



Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?

Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues Erstattungssystem ein. Es wurden rund 50 Zahnersatzbefunde mit bestimmten Festzuschüssen festgelegt. Ziel war es, auf dieser Basis die Kostenerstattung für eine einfache Zahnersatzversorgung per Festzuschuss zu regeln.

Allerdings bleibt der Festzuschuss in der Höhe von 115 bis 150 Euro für eine Backenzahnkrone konstant, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die bei einfachster Ausführung bei 230 Euro, aber durchaus bei höherwertigen Ausführungen bei 400 oder 700 Euro liegen können. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 Euro.

Hinweis. Der Eigenteil der Patienten beträgt mindestens 35 Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Daher ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung.



Zahnzusatzversicherung Kinder

Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die nur noch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, wenn eine Einstufung in die Gruppe 3-5 erfolgt.

Es handelt sich hierbei um erhebliche bis sehr schwere Fehlstellungen. Es wird dann die Kassenleistung erbracht; eine bessere Versorgung muss hinsichtlich der Mehrkosten selbst aufgebracht werden.

Eine reine Kassenversorgung wird von den meisten Zahnärzten kaum noch angeboten, so dass regelmäßig Mehrkosten entstehen. Diese Kosten können sich für die kieferorthopädische Versorgung mit Zahnspangen auf 3000 bis 6000 Euro belaufen.

Hinweis. Deshalb ist für den Versicherungsschutz von Kindern entscheidend, ob überhaupt kieferorthopädische Leistungen versichert sind und wie die Kosten erstattet werden. Nur ganz wenige Versicherer bieten hier einen sinnvollen Leistungsumfang an.



Was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Gute Angebote leisten für Zahnersatz, für reine Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie. Es gibt hierbei aber riesige Leistungsunterschiede.

Die Normaltarife leisten nur für Zahnersatz, also z.B. für Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate etc. Gute Tarife, dass sind ca. rund 25% der Tarife, leisten auch für Keramik-Inlays und Gold-Inlays.

Kindertarife sollten Leistungen für Kieferorthopädie enthalten.

Nur rund fünf Prozent aller Angebote leisten zusätzlich für reine Zahnbehandlungen. Dadurch erhalten Sie auch Erstattung für z.B. professionelle Zahnreinigung, für Mehrkosten höherwertiger Kunststofffüllungen etc.



Tipps Zahnzusatzversicherung

Toptarife. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Wert auf teure Zahnersatzversorgungen und Materialien legen. Oft ist bei diesen Tarifen auch eine professionelle Zahnreinigung mitversichert.

Billigtarife. Überlegen Sie genau was Sie erstattet bekommen möchten. Machen Sie sich eine genaue Liste. Es bringt nichts einen Tarif mit geringen Leistungen abzuschließen nur weil er günstig ist. Es gibt mittlerweile über 140 verschiedene Tarife mit teilweise nur minimalen Leistungen.

Wechsel. Haben Sie eine Zusatzversicherung mit schlechten Leistungen, können Sie diese mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Tun Sie das aber nur, wenn der Leistungsunterschied groß ist, wenn Sie sicher sind, einen neuen Vertrag zu erhalten und wenn in absehbarer Zukunft keine Behandlungen anstehen. Denn im neuen Vertrag gilt wieder die Wartezeit von acht Monaten. In den ersten drei Jahren haben viele Versicherer nur eingeschränkte Leistungen.

Vergleichsrechner Hier können Sie den Beitrag für sich berechnen und auch die Tarifleistungen miteinander vergleichen.



Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung


Welche Vorteile haben reine Zahnzusatztarife, welche Vorteile Kombiangebote?


  • Vorteile von reinen Zahnzusatzversicherungen: Bei diesen bezahlt man nicht für Zusatzleistungen, die man nicht braucht. Man muss bei dieser Tarifart nur Fragen nach Zahnzustand, fehlenden Zähnen, vorhandenem Zahnersatz und Füllungen etc. beantworten. Damit kann es nicht mehr vorkommen, dass eine Antragstellung an mangelnder allgemeiner Gesundheit scheitert, welche bei den Kombiangeboten zusätzlich in Anträgen stets nachgefragt wird.
  • Vorteile von Zahn-Kombiangeboten: Zahnleistungen können im Paket günstiger kalkuliert werden, weil das subjektive Risiko geringer kalkuliert wird. Gemeint ist: Versicherer schätzen die Wahrscheinlichkeit eines Abschlusses mit Blick auf eine alsbaldige Inanspruchnahme von Zahnleistungen aufgrund der Kombination mit anderen Zusatzleistungen geringer ein. Wer schon Brillenträger ist, bekommt z.B. 165 € für eine Brille erstattet, für den sind Kombiangebote natürlich interessant. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass nicht die z.B. Brillenleistungen, sondern die Zahnleistungen maximal sind.

Die Abschließbarkeit von reinen Zahnzusatzversicherungen ist generell viel einfacher als bei Kombiangeboten.

Wieso soll eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz 50% und mehr leisten?

Für hochwertige Behandlungen (Inlays, Keramikverblendungen, Implantate) erstatten die Kassen gar nicht oder bis ca. 20 Prozent. Die noch weit verbreitete Annahme, dass für Zahnersatz mit Bonusheft generell 50 - 65% der Gesamtkosten von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet wird, stimmt schon länger nicht mehr. Auch für Zahnbehandlungen (z.B. professionelle Zahnreinigung etc.) erbringen die Kassen immer öfter keine Leistung.

Gute Angebote sollten deshalb ab 50 % für alle Bereiche leisten, und gerade auch dann, wenn die Kasse überhaupt nichts mehr bezahlt. Viele Zahnzusatztarife leisten aber nur 20, 30, 40 % für Zahnersatz. Das ist einfach zu wenig. Daher sollten Sie sich genau anschauen, was für einen Tarif Sie abschließen.

Was versteht man unter Wartezeiten?

Für Zahnersatzleistungen gelten acht Monate Wartezeit ab Versicherungsbeginn. Wenn in dieser Zeit Kosten durch Behandlungen anfallen, werden diese nicht erstattet.

Was versteht man unter Summenbegrenzungen?

Bei Summenbegrenzungen (sog. Zahnstaffeln) wird die Höhe in den ersten drei Jahren begrenzt auf einen Höchstbetrag z.B. 500 Euro. Erst danach wird dann in unbegrenzter Höhe geleistet. Bei unseren Angeboten sehen Sie aber genau, ob der Versicherer Zahnstaffeln vereinbart hat und in welcher Höhe. Es gibt aber auch Versicherer die keine Summenbegrenzung in den ersten Jahren in ihren Bedingungen vorsehen.

Was passiert, wenn bereits zahnärztliche Maßnahmen geplant sind oder laufen?

Fast alle Versicherer fragen nach laufenden und angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen bzw. Behandlungen. Manche Anbieter lehnen Ihren Antrag dann solange ab bis diese Behandlung abgeschlossen ist. Andere Anbieter vereinbaren mit erhöhtem Aufwand einen Leistungsausschluss für die laufende Maßnahme. Schließen Sie deshalb rechtzeitig einen Zahnzusatztarif ab, denn Zahnersatz braucht jeder irgendwann – selbst bei eifriger Zahnpflege.

Was passiert bei fehlenden Zähnen, vorhandenem Zahnersatz und Füllungen?

In den Anträgen zu einer Zahnzusatzversicherung wird gefragt, ob Zähne fehlen, meist wie viele ersetzt sind und wie alt der vorhandene Zahnersatz ist. Jeder Versicherer fragt anders und alle haben unterschiedlichste Annahmebestimmungen.

Die Antworten auf Zahnfragen hat daher je nach Anbieter sehr unterschiedliche Folgen: Es gibt Versicherer, die Anträge schon ab 3 fehlenden Zähnen, die nicht ersetzt wurden, komplett ablehnen. Andere Anbieter fordern Zuschläge (z.B. verlangt ein Anbieter pro fehlenden Zahn 10 Prozent Zuschlag, was unterm Strich günstig ist, weil der Zahn dann auch mitversichert ist). Bei manchen Anbietern kann sich die Prämie durch Zuschläge, wenn mehrere Zähne fehlen oder ersetzt sind, so stark erhöhen, dass ein Vertrag unattraktiv wird.

Wir bieten Ihnen daher für solche Fälle eine Risikovorprüfung an. Komplett abgelehnte Anträge bedeuten für Sie einen Nachteil, weil Sie das beim nächsten Versicherer im Antrag mit angeben müssen.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Ja, es gibt derzeit einen Anbieter. Ein riesiger Vorteil für alle, die z.B. viele fehlende, ersetzte Zähne haben, denn sie können trotz schlechter Zähne eine gute Zahnzusatzversicherung abschließen.

Gibt es Tarife mit guter Zahnleistung und Erstattung bei Heilpraktiker und Brille?

Ja, aber es gibt nur ganz wenige Kombiangebote, die wirklich gute Zahnleistungen haben. Die gesetzlichen Kassen bieten fast alle nur Kombiprodukte, mit allen möglichen Zusatzleistungen an, deren Zahnersatzleistung unseren Anforderungen nicht genügen.

Überlegen Sie sich bitte folgendes: Leistungen für Brillen gibt es, je nach Tarif, bis max. 200 Euro und für einen Heilpraktiker wird meist bis 500 Euro bezahlt. Die Leistung für Zahnersatz kann aber richtig viel Geld kosten, weil es bei teurem Zahnersatz schnell um ein paar tausend Euro geht. Daher sollte hier die Hauptpriorität drauf gelegt werden.

Was kosten Zahnzusatztarife mit sehr guten Leistungen?

Gute Angebote für Kinder beinhalten beste Leistungen auch für Kieferorthopädie und die gibt es ab wenigen Euro im Monat. Ab Eintrittsalter 20 Jahre kosten gute Angebote zwischen 14 - 35 € pro Monat. Je älter man beim Eintritt in die Versicherung ist, umso höher sind die Prämien. Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten, gute Leistung gibt es nicht zum Nulltarif.

Gibt es Rabatte für Familien?

Nein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei privater Krankenversicherung keine Familienmitversicherung. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden.

Was bedeutet die letzte Gesundheitsreform für mich?

Seit dem 01.01.2005 werden in einem Festzuschusskatalog (der über 50 genau definierte Befunde umfasst) nur noch Zahnersatz-Festzuschüsse von den gesetzlichen Kassen gezahlt. Für jeden der über 50 Befunde, kriegt nun jeder Versicherte exakt denselben Festzuschuss. Dieser reicht für einfache Versorgung mit Zahnersatz. Jeder kann sich selbst aussuchen, ob er die günstige Metallkrone nimmt, eine teure Keramikkrone oder gar ein Implantat.

Die durch die höherwertige Versorgung entstandenen Mehrkosten, müssen allerdings zu 100 % voll und ganz alleine übernommen werden. Dabei kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen.

Nach Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz hat sich gezeigt, dass die Gesamtausgaben für Zahnersatz innerhalb eines Jahres, von 2004 auf 2005, um 65 Prozent gestiegen sind.
Von Stiftung Warentest veröffentlichte Zahlen gehen sogar noch weiter: 2005 lagen die durchschnittlichen Eigenanteile bei der Versorgung mit Zahnersatz bei 62 Prozent und nicht bei 35-50 Prozent. Da es sich hierbei um Durchschnittswerte handelt liegen die Eigenanteile für Zahnersatz in Einzelfällen noch deutlich über 62 Prozent. Das geht bis 80 und 90 Prozent.

Daher ist eine sehr gute Zahnzusatzversicherung enorm wichtig geworden.

Was bedeutet Leistung in Höhe des Festzuschusses der Krankenkasse?

Eine ganze Reihe von Anbietern bietet diese Tarifform an. Es wird dann der Festzuschuss der Krankenkasse durch die Zahnzusatzversicherung verdoppelt.

Wenn also beispielsweise die festsitzende Brücke 950 Euro kostet, dann beträgt der Festzuschuss der Krankenkasse bei maximaler Bonusheftleistung von 65 Prozent rund 450 Euro. Diesen Festzuschuss zahlt der Versicherer hinzu, so dass sich der Eigenanteil von 500 Euro auf 50 Euro reduziert.

Sind Implantate und Inlays immer mitversichert?

Nein. Nicht jeder Tarif sieht Leistungen für Implantate vor – und wenn doch, dann in ganz unterschiedlichem Umfang. Deshalb sollten vor Vertragsbeginn unbedingt die Relevanz und der Bedarf einer möglichen implantologischen Versorgung abgeklärt und die Angebote hinsichtlich des Leistungsumfangs abgeglichen werden.

Auch für Inlays und Onlays leistet nicht jeder Tarif.

Sind kieferorthopädische Leistungen immer mitversichert?

Nein. Kieferorthopädische Leistungen sind bei fast allen Versicherern nicht mitversichert. Es gibt nur eine Handvoll Versicherer die hierfür leisten.

Muss ich einen Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vorlegen?

Vor Behandlungsbeginn sollten Sie generell einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen. Die Anbieter prüfen dann, ob der Therapievorschlag des Zahnarztes sinnvoll ist.

Manche Versicherer verlangen erst ab bestimmten Rechnungshöhen die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes.

Speziell bei höheren Rechnungen macht es Sinn eine zweite Meinung bzw. ein zweites Angebot einzuholen um Kosten zu sparen. Sie finden Expertenrat unter www.zahnarzt-zweitmeinung.de.

Die Kosten für Gold- oder Keramikinlays werden in der Regel nur dann übernommen, wenn die bisherigen Füllungen defekt sind.

Ist die Gesundheitsprüfung bei allen Versicherern gleich?

Nein. Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sind unterschiedlich geregelt. Dies hängt in der Regel davon ab, welche Leistung der Tarif vorsieht. Manche Tarife sehen eine Leistungsbegrenzung in den ersten drei bis fünf Jahren vor oder begrenzen grundsätzlich die Höhe der Leistung.

Typische Antragfragen sind:

  • Werden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen, Behandlungen wegen Zahn- und Kieferregulierung oder Parodontose durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? Wenn ja, ist ein aktueller zahnärztlicher Befund erforderlich.
  • Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne (ohne Milch- oder Weißheitszähne, ein vollständiger Lückenschluss ist nicht als fehlender Zahn anzugeben) und/oder Anzahl der durch Prothese ersetzten Zähne.

Was für Zahnersatzarten gibt es?

Kronen

Unter einer Krone versteht man die künstliche Ummantelung eines Zahnes. Kronen kommen dann zum Einsatz, wenn ausgedehnte Teile eines Zahnes zerstört sind und eine Füllung nicht mehr möglich ist. Sie sollen den Zahn wiederherstellen und möglichst lange (15 - 20 Jahre) erhalten. Die wichtigsten Kronenarten sind:

  • Vollgusskronen. Bei dieser Kronenart wird der gesamte sichtbare Teil des Zahnes mit einer Hülle aus einer Metall-Legierung versehen. Meist wird dafür Edelmetall (Gold) verwendet. Nichtedelmetalllegierungen sind preiswerter, aber unter Umständen korrosionsanfällig, wenn im Mund noch andere Metalle, z. B. für Füllungen, verwendet worden sind. Aus ästhetischen Gründen eignen sich Vollgusskronen vor allem für den nicht sichtbaren Seitenzahnbereich. Vorteil dieser Krone: Sie hat relativ dünne Wände, so dass beim Beschleifen des Zahnes nur wenig Zahnsubstanz geopfert werden muss, um die Krone aufzunehmen.
  • Verblendkronen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie teilweise oder rundum mit zahnfarbenem Material (Keramik, Kunststoff) verblendet sind. Als ästhetisch ansprechende Kronen sind sie für den sichtbaren Teil des Gebisses wichtig, werden aber auch zunehmend im Seitenzahnbereich eingesetzt. Als Werkstoff verwendet man überwiegend Metallkeramik, wobei die Keramikmasse auf ein Metallgerüst aufgebrannt wird. Eine Sonderform der Verblendkronen sind Galvanokronen, bei denen das Metallgerüst aus Feingold besteht. Der Vorteil dieser Kronenart liegt darin, dass das Material ausgezeichnet verträglich (biokompatibel) ist und wegen der dünneren Goldschicht mehr Keramik aufgebrannt werden kann, was der Ästhetik zu Gute kommt. Eine weitere Sonderform der Verblendkronen sind Kronen mit einer so genannten Keramikschulter. Bei einer klassischen metallkeramischen Verblendung liegen Metall und Keramik am Kronenrand nebeneinander. Dabei kann es vorkommen, dass das Metall durch das Zahnfleisch hindurch schimmert oder bei Zahnfleischrückgang als dunkler Rand sichtbar wird. Um das zu verhindern, kann man den Kronenrand ganz aus Keramik (sog. Keramikschulter) gestalten. Möglich ist das mit einem für Zahnarzt und Zahntechniker besonders aufwändigen Verfahren, das höhere Kosten verursacht. Nachteilig ist, dass relativ viel Zahnsubstanz verloren geht. Die Kronenart gilt aber als optimal verträglich und ästhetisch hervorragend.
  • Vollkeramikkronen. Dabei handelt es sich um Kronen ganz aus Keramik, also ohne Metallgerüst. Vollkeramische Kronen lassen wie bei natürlichen Zähnen Licht durchscheinen und sind deshalb von diesen kaum zu unterscheiden. Zwar muss auch hier relativ viel Zahnsubstanz abgetragen werden und die Kosten liegen höher, das Ergebnis ist aber von höchstem ästhetischem Anspruch und biologisch optimal verträglich.

Brücken

Mit Brücken können verloren gegangene Zähne ersetzt werden. Bei der klassischen Brücke erhalten die an eine Lücke angrenzenden Zähne Kronen. An diesen wird das Brückenglied verankert, das den verlorenen Zahn/die verlorenen Zähne ersetzt. Die Haltbarkeit von Brücken beträgt in der Regel wie bei Kronen mindestens 15 - 20 Jahre. Auch Brücken können aus Edelmetall, Nichtedelmetalllegierungen oder Vollkeramik hergestellt werden. Man unterscheidet darüber hinaus verschiedene Brückenformen:


Freiendbrücken

So bezeichnet man Brücken, die an einer Seite keinen Pfeiler haben, also am Ende frei "schweben". Damit diese Art von Brücke funktionsfähig ist, muss sie auf der anderen Seite mindestens mit zwei Pfeilern abgestützt werden. Um schädliche Hebelkräfte zu vermeiden, die die Ankerzähne zu sehr belasten, sollten Freiendbrücken nur bei kleinen Einzelzahnlücken eingesetzt werden.


Brücken mit einer oder mehreren Spannen

Unter einspannigen Brücken versteht man Brücken, die sich nur über eine Zahnlücke erstrecken. Mehrspannige Brücken haben Zwischenpfeiler und decken mehrere Lücken ab. Die Anzahl der Spannen bzw. Lücken, die mit einer zusammenhängenden Konstruktion überbrückt werden können, ist theoretisch beliebig. Zu bedenken ist aber, dass bei späterer Erkrankung eines Pfeilerzahnes die gesamte Konstruktion erneuert werden muss.


Festsitzende / abnehmbare Brücken

Normalerweise werden Brücken auf ihren Ankerzähnen vom Zahnarzt definitiv zementiert. Sie können dann ohne Beschädigung nicht mehr entfernt werden. Es gibt allerdings auch weit gespannte Brücken, die auf spezielle Weise (teleskopierend) an den Pfeilerzähnen verankert sind, so dass sie zwar einen festen Halt haben, aber dennoch abgenommen werden können.


Implantatgetragene Brücke

Brücken können nicht nur auf Zähnen, sondern auch auf Implantaten oder kombiniert auf beiden Pfeilertypen befestigt werden.


Adhäsivbrücken

Sie werden häufig auch als Klebebrücken bezeichnet. Anders als bei der herkömmlichen Brücke, bei der die Pfeilerzähne beschliffen werden, befestigt man ein Adhäsivbrückenglied durch Ankleben eines kleinen Gerüstes auf der Rückseite der Nachbarzähne. Dadurch wird die vorhandene Zahnsubstanz geschont. Die Adhäsivbrücke dient deshalb vor allem der Schließung von Einzelzahnlücken bei gesunden Nachbarzähnen. Sie ist aber aus Gründen der Stabilität nicht bei allen Zahnlücken und nicht auf Dauer einsetzbar. Verwendung findet sie vor allem bei Jugendlichen, bei denen das Wachstum noch nicht abgeschlossen ist.



Herausnehmender Zahnersatz: Teilprothesen, Vollprothesen

Teilprothesen

Eine Teilprothese besteht aus einer Prothesenbasis mit künstlichen Zähnen, die mit Verbindungselementen an den natürlichen Zähnen befestigt wird. Sie kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein Patient so viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann. Man unterscheidet:


Einfache Kunststoffprothesen

Teilprothesen aus reinem Kunststoff dienen heute nur noch als Provisorium. Meist sind sie so konstruiert, dass sie durch den Kaudruck in die Schleimhaut eindringen und daher bei längerem Tragen das Zahnbett der Restzähne zerstören würden.


Modellgussprothesen

Bei der Modellgussprothese, auch Einstückgussprothese genannt, bestehen die Basis und die Halte-/Stützelemente in der Regel aus einer Nichtedelmetall-Legierung. Basis und Halteelemente werden aus einem Stück gefertigt. Anschließend werden die Ersatzzähne in einen Überzug aus Prothesenkunststoff eingearbeitet. Die Vorteile der Modellgussprothese liegen darin, dass keine Zähne überkront werden müssen, die Herausnahme der Prothese eine gute Mundhygiene ermöglicht und die Prothese bei Verlust weiterer Zähne leicht erweitert werden kann. Außerdem ist diese Zahnersatzart für den Patienten kostengünstig. Nachteilig ist, dass Halteelemente (Klammern) an den Frontzähnen sichtbar sind und die Ästhetik beeinträchtigen. Zudem hat der Patient weniger Kaukomfort als bei festsitzendem Zahnersatz.


Vollprothesen

Unter einer Total- oder Vollprothese versteht man in der Zahnmedizin die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit herausnehmbarem Zahnersatz. Die meisten Totalprothesen bestehen aus einem speziellen, in der Medizin häufig verwendeten rosafarbenen Kunststoff, der meist mit Kunststoff-, selten mit Keramikzähnen versehen wird. Die Totalprothese wird so gearbeitet, dass sie sich an der Mundschleimhaut "festsaugt" und dadurch Halt bekommt.


Kombinationszahnersatz: Spezielle Teilprothesenformen

Als kombinierten Zahnersatz bezeichnet man Zahnersatz, der aus einem festsitzenden und aus einem herausnehmbaren Teil besteht. Beide Teile werden durch Verbindungselemente (Geschiebe, Teleskope oder Stege) zusammengehalten. Sie sorgen dafür, dass der Zahnersatz gut hält und den Kaudruck gleichmäßig auf die vorhandenen Restzähne überträgt. Im Vergleich zur Modellgussprothese bietet Kombinationszahnersatz deutlich mehr Tragekomfort und eine bessere Ästhetik, da sichtbare Klammern vermieden werden. Entsprechend der verschiedenen Verbindungselemente teilt man Kombinationszahnersatz wie folgt ein:


Geschiebeprothesen

Bei diesen Prothesen erhalten die an die Lücke angrenzenden natürlichen Zähne Kronen. Verbindungselement zwischen Kronen und Modellgussprothese ist ein Geschiebe, das aus zwei Teilen besteht: Ein Teil ist an der Krone, ein Teil an der Modellgussprothese fest verankert. Beide Teile werden ineinander geschoben und sorgen so für den sicheren Halt der Prothese.


Teleskopprothesen

Auch bei dieser Prothesenart besteht der festsitzende Teil des Zahnersatzes aus Kronen, aber aus sog. Teleskopkronen. Jede Teleskopkrone besteht aus zwei Teilen: einer Primärkrone (Innenteleskop) aus Metall - einem kleinen "Hütchen" auf dem präparierten Zahn - und einer abnehmbaren Sekundärkrone (Außenteleskop). Letztere wird in die Teilprothese eingearbeitet und haftet nach Einsetzen wie ein zweites "Hütchen" auf dem ersten, also der Primärkrone. Sie ist dadurch mit den natürlichen Zähnen fest verankert, kann aber zur Reinigung herausgenommen werden. Ein ästhetischer Nachteil dieser Versorgungsart liegt darin, dass die Zähne aufgrund der Doppelkronen größer als natürliche Zähne wirken, was im sichtbaren Bereich störend sein kann. Dennoch werden Teleskopprothesen heute häufig bei der Therapie eines größeren Lückengebisses eingesetzt, da sie für gute Kaudruckverteilung sorgen und auch später problemlos erweitert werden können.


Stegprothesen

Der Begriff bezeichnet eine Teilprothese, die auf einem fest verankerten Steg zwischen zwei Zähnen abgestützt ist. Am häufigsten wird die Stegprothese eingesetzt, wenn die vier unteren Schneidezähne fehlen. Die vorhandenen Eckzähne erhalten dann Kronen, die mit einem starren Steg verbunden werden. In die herausnehmbare Teilprothese wird ein passendes Gegenstück eingearbeitet, das beim Einsetzen der Prothese den Steg umfasst.


Coverdenture-Prothesen, Deckprothesen

Sind nur noch wenige Restzähne in einem Kiefer vorhanden, nutzt man diese zur Verankerung einer Teilprothese, die der Vollprothese sehr ähnlich ist und in diesem Fall Coverdenture-Prothese oder Deckprothese genannt wird. Als Verbindungselemente dienen meist Teleskopkronen, es sind aber auch andere Elemente wie zum Beispiel Stege möglich.


Zahnersatz auf Implantaten

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden. Auf den so geschaffenen Pfeilern kann festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz verankert werden. Implantate werden heute überwiegend aus Titan hergestellt, da es keine allergischen Reaktionen hervorruft.

Implantate haben sich bewährt. Beobachtungen haben gezeigt, dass je nach Implantatsystem und Lage im Kiefer 75 bis 90 Prozent der eingesetzten Implantate nach 10 bis 15 Jahren noch erhalten sind. Der Hauptvorteil für den Patienten liegt darin, dass der Zahnersatz fest verankert ist und meist wie natürliche Zähne empfunden wird. Kosmetisch gesehen gehören Implantatversorgungen zu den anspruchsvollsten Lösungen beim Zahnersatz. Die Behandlung ist aber aufwendig und daher entsprechend teuer. Krankenkassen beteiligen sich seit Januar 2005 auch an den Kosten von implantatgetragenem Zahnersatz.

Implantatversorgungen kommen bei vielen Situationen in Betracht:


Einzelzahnlücken

Für die herkömmliche Versorgung einer Einzelzahnlücke mit einer Brücke müssen die an die Lücke angrenzenden Zähne beschliffen und mit Kronen versehen werden. Hier ist ein Einzelimplantat mit einer Krone die Zahn schonendere Wahl. Deshalb bietet es sich vor allem dann an, wenn die Nachbarzähne gesund sind, für eine Brücke also viel gesunde Zahnsubstanz geopfert werden müsste.


Große Zahnlücken

Große Zahnlücken setzen den herkömmlichen Versorgungsmöglichkeiten des Zahnarztes durch Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz Grenzen. Die Eingliederung einer Brücke ist nur dann möglich, wenn die Lücke von gesunden Zähnen begrenzt wird und die Spannweite zwischen diesen Zähnen nicht zu groß ist. Brücken, die eine Lücke von mehr als drei Zähnen überspannen, haben oft eine schlechte Lebenserwartung. In derartigen Fällen können Implantate die fehlenden Pfeilerzähne ersetzen und im Verbund mit natürlichen Zähnen eine Brückenversorgung mit langer Lebensdauer ermöglichen.


Zahnloser Kiefer

Wenn eine Vollprothese nicht genügend Halt hat oder der Patient sicher sein will, dass die Prothese immer richtig sitzt, sind Implantate das Mittel der Wahl. Die implantatgetragenen Verbindungselemente stabilisieren den Zahnersatz und geben dem Patienten ein sicheres Kau- und Sprechgefühl. Folgende Versorgungsvarianten sind möglich:

Herausnehmbare implantatgestützte Vollprothese: Sie kann auf zwei bis vier Implantaten befestigt, gegebenenfalls auch mit einer Stegverbindung zusätzlich abgestützt werden.

Festsitzender implantatgestützter Zahnersatz (Brücke): Hierfür sind in der Regel im Unterkiefer sechs Implantate, im Oberkiefer acht Implantate erforderlich.

Implantate sind grundsätzlich bei jedem Erwachsenen möglich. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen wie zum Beispiel gesundes Zahnfleisch, besondere Mundhygiene etc.

Wie viel Festzuschuss gibt die Krankenkasse für Zahnersatz?

Seit Anfang 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz feste Zuschüsse, die sich am zahnmedizinischen Befund des Patienten orientieren. Der Vorteil des neuen Systems für Patienten liegt darin, dass sie den Zuschuss für jede wissenschaftlich anerkannte Therapie einsetzen können. Das war früher nicht der Fall, da die Krankenkassen bestimmte Therapieformen, z.B. Implantatversorgungen, nicht bezuschusst haben.

Der Festzuschuss für eine Zahnersatzbehandlung deckt etwa fünfzig Prozent der Durchschnittskosten für eine sog. Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund als Standardtherapie gilt. Das Bonussystem gilt weiterhin: Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.

Für Patienten mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Bei Härtefallpatienten übernimmt die Krankenkasse die tatsächlich anfallenden Kosten für die Regelversorgung vollständig. Natürlich kann auch ein Härtefallpatient sich für eine Therapie entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, Kosten bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses zu übernehmen.

Vor jeder Zahnersatzbehandlung erhält der Patient von seinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der über alle anfallenden Kosten und die Höhe seines Festzuschusses informiert.


Beispiele für Festzuschüsse:

Ein durch Karies zerstörter Schneidezahn


Bei dieser Situation liegen zwei Befunde vor: Erstens gibt es einen behandlungsbedürftigen Zahn, der durch Karies zerstört ist. Zweitens liegt dieser Zahn in der "Lächelzone", also im sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung sieht deshalb vor, dass der Zahn eine Krone erhält und zur sichtbaren Seite hin zahnfarben verblendet wird. Entsprechend erhält der Patient zwei Festzuschüsse:

Festzuschüsse in Euro (2006)

 

Ohne Bonus

Mit Bonus

Mit Bonus

Bei Härtefällen

  

20 %

30 %

 

Für den zerstörten Zahn:

116,58

140,10

151,78

233,50

Für die Verblendung:

42,40

50,88

55,12

84,80

Gesamtzuschuss

158,98

190,98

206,90

318,30

Diese Zuschüsse erhält der Patient unabhängig davon, für welche Therapie er sich entscheidet. Wählt er zum Beispiel statt der teilweisen Verblendung eine Rundumverblendung, muss er die entstehenden Mehrkosten selbst bezahlen.


Ein fehlender Zahn im Verblendbereich

Auch hier liegen zwei Befunde vor: Erstens fehlt ein Zahn. Zweitens befindet sich die Lücke im sichtbaren Bereich. Nach der Regelversorgung wird die Zahnlücke mit einer festsitzenden Brücke geschlossen. Die Nachbarzähne erhalten Kronen, die das Brückenglied tragen. Die zwei Zähne im sichtbaren Bereich erhalten eine zahnfarbene Verblendung. Dafür fallen drei Festzuschüsse an:

Festzuschüsse in Euro (2006)

 

Ohne Bonus

Mit Bonus

Mit Bonus

Bei
Härtefällen

Für eine Lücke mit einem fehlenden Zahn

276,82

332,18

359,87

553,64

Für die Verblendung des ersten kleinen Backenzahns:

41,30

49,60

53,73

82,66

Für die Verblendung des zweiten kleinen Backenzahns:

41,30

49,60

53,73

82,66

Gesamtzuschuss

359,42

431,38

467,33

718,96

Auch hier gilt, dass der Patient die Mehrkosten selbst tragen muss, wenn er sich für eine andere Versorgung als die Regelversorgung, zum Beispiel für eine Implantatkonstruktion, entscheidet.


Sieben fehlende Zähne im Unterkiefer

Für die Berechnung der Festzuschüsse wird bei dieser Situation ein einziger Befund zugrunde gelegt: Es fehlen mehr als vier Zähne in einem Kiefer. Die Regelversorgung sieht in diesem Fall eine Modellgussprothese zum Ersatz der fehlenden Zähne vor. Der Patient erhält folgenden Festzuschuss:

Festzuschüsse in Euro (2006)

 

Ohne Bonus

Mit Bonus

Mit Bonus

Bei
Härtefällen

  

20 %

30 %

 

Für mehr als vier fehlende Zähne:

278,11

333,73

361,54

556,22

Gesamtzuschuss

278,11

333,73

361,54

556,22



Zahnloser Kiefer

Sind gar keine Zähne in einem Kiefer mehr vorhanden, ist die Regelversorgung eine Vollprothese. Der Festzuschuss beträgt dann:

Festzuschüsse in Euro (2006)

 

Ohne Bonus

Mit Bonus

Mit Bonus

Bei
Härtefällen

  

20 %

30 %

 

Für den zahnlosen Unterkiefer:

274,26

329,11

356,54

548,52

Gesamtzuschuss

274,26

329,11

356,54

548,52

Wann muss ich einen Eigenanteil bezahlen?

Die von den Krankenkassen zu zahlenden Festzuschüsse decken etwa 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Standardversorgung ab. Deshalb müssen gesetzlich Versicherte die Kosten, die über den Festbetrag hinausgehen, als Eigenanteil leisten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt stark von den persönlichen Ansprüchen ab. Wer besonderen Wert auf Ästhetik und Komfort legt, wird wahrscheinlich mit der Standardtherapie nicht zufrieden sein. Je höherwertiger aber die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen. Andererseits lassen sich Kosten eventuell einsparen, wenn Sie eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:


Tipps:

Prüfung von Therapiealternativen


Sie können bei der Zahnersatzbehandlung jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform wählen. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren. Da es für ein bestimmtes Problem meist unterschiedliche Lösungen gibt, empfiehlt es sich, die Alternativen zu prüfen. Sie entscheiden dann je nach Anspruch und finanziellen Möglichkeiten. Dazu ein Beispiel:

Fehlen eines Zahnes im Oberkiefer

  • Bei der Regelversorgung wird die Zahnlücke mit einer festsitzenden Brücke geschlossen. Sie wird auf den Zähnen verankert, die an die Lücke angrenzen und besteht aus einem Metallkern, der teilweise (in der "Lächelzone") zahnfarben verblendet wird.
  • Wer höhere ästhetische Ansprüche hat, kann die Brücke auch rundum verblenden lassen oder stattdessen eine Brücke wählen, die ganz aus Keramik besteht. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Patient selbst
  • Anstelle einer Brücke kann der verlorene Zahn auch durch ein Implantat (eine künstliche Zahnwurzel) ersetzt werden, auf dem eine Krone befestigt wird. Diese Lösung schont die Nachbarzähne, ist aber auch kostspieliger.


Regelmäßige Kontrolle (Bonusheft)

Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und dabei Ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten Sie einen höheren Festzuschuss. Die Ersparnis ist deutlich: Wenn Sie das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt haben, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.


Prüfung auf Härtefallregelung

Versicherte mit geringem Einkommen profitieren von einer Härtefallregelung. Sie erhalten die Leistungen zur Regelversorgung zu 100 Prozent ersetzt. Als Einkommensschwelle gilt zurzeit (2006): 980 Euro für Alleinstehende und 1.347,50 Euro für Versicherte mit einem Angehörigen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag um 245 Euro. Ob ein Härtefall vorliegt, prüft die Krankenkasse.

Aber auch für Versicherte, deren Einkommen oberhalb dieser Grenzen liegt, ist unter Umständen ein erhöhter Festzuschuss möglich. Hier gilt die sog. gleitende Härtefallregelung. Es kann sich also lohnen, bei der Krankenversicherung nachzufragen und Einkommensbescheinigungen vorzulegen.


Steuerentlastung

Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung kann unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Überschreitet der Eigenanteil die gesetzlich festgelegte zumutbare Grenze der Belastung, verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohn- oder Einkommenssteuer.


Mit dem Zahnarzt sprechen

Fragen Sie Ihren Zahnarzt nach Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. Dazu gehört zum Beispiel ein Kostenvergleich verschiedener zahntechnischer Labore. Da die Material- und Laborkosten ca. 60 bis 70 Prozent der Gesamtrechnung ausmachen, lässt sich hier am ehesten sparen. Manchmal ist es auch möglich, die Zahnbehandlung in mehreren Schritten ausführen zu lassen, so dass man finanziell gesehen längerfristig planen kann. Vielleicht kommt auch eine Ratenzahlung in Betracht.