Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie in ihrer Eigenschaft als Bauherr während der Bauzeit sowie als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks. Versichert sind Ansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer aufgrund eines Verstoßes gegen die Ihnen obliegenden Pflichten, wie z.B.
Schnell können Sie ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden:
Beispiel: Kinder verunglücken aufgrund einer unzureichend gesicherten Baustelle, oder eine Grube auf dem Gehweg wurde nicht wieder richtig zugeschüttet und ein Fahrradfahrer gerät dadurch ins Schleudern. Auch wenn einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall passiert, haften Sie als Bauherr.
Die weit verbreitete Meinung, das Aufstellen eines Schildes mit dem Text "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder." reiche aus, um sich von der Haftung zu befreien, ist falsch! Der Bauherr muss durch das Errichten eines Zaunes oder einer anderen geeigneten Maßnahme die Baustelle gegen das unbefugte Betreten sichern.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt während der Bauzeit Ansprüche ab, die von Dritten an den Bauherrn gestellt werden. Und zwar auf Grund von Schäden, die durch das Bauvorhaben eingetreten sind. Zum Beispiel Schadenersatz durch eine mangelhaft gesicherte Baugrube oder schlecht aufgestellte Bauzäune. Sind die Ansprüche des Geschädigten an den Bauherrn nicht rechtens, wehrt die Versicherung diese ab. Dies kann auch bis zu einem gerichtlichen Entscheid der Fall sein. In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, erfüllt also eine Rechtsschutz Funktion.
Versichert ist:
Es besteht z.B. Versicherungsschutz
Die Bauherrenhaftpflicht leistet z.B. nicht bei:
Versicherungssumme
Als Bauherr haftet Sie im Schadensfall unbegrenzt. Sie sollten deshalb auf eine hohe Versicherungssumme achten. Sie sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.
Grundstück
Schließen Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits beim Grundstückskauf ab, wenn Sie absehen können, dass das Gebäude innerhalb von zwei Jahren fertig gestellt wird. Die Haftpflicht für das unbebaute Grundstück wird so bereits vor Baubeginn ohne Zusatzkosten mitversichert.
Helfer
Private Helfer, die auf Ihrer Baustelle mit anpacken, müssen Sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Für Ansprüche aus Arbeitsunfällen leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung nämlich nicht. Um die Absicherung durch die Bau-Berufsgenossenschaften nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass Sie deren Unfallverhütungsvorschriften auf jeden Fall einhalten.
Privathaftpflicht-Versicherung. Bei einigen Privat-Haftpflichtversicherungen ist das Bauherrenhaftpflicht-Risiko bis zu 50.000 EUR oder teilweise auch bis zu 100.000 EUR bereits kostenlos mitversichert. Diese Summen reichen für größere Renovierungsarbeiten in der Regel aus.
Preis und Leistung
Der Versicherungsschutz deckt generell nicht sämtliche Schadenersatzpflichten ab, die Ihnen von Gesetz her auferlegt werden. Auch bei den Versicherern mit den besten Bedingungen gibt es Lücken. Die Versicherungsbedingungen der Versicherer sind hier weitgehend identisch, so dass der Preis das wichtigste Kriterium bei Ihrer Auswahl sein sollte.
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird der Beitrag nicht jährlich, sondern als einmalige Zahlung erbracht.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dieser einmaligen Beitragszahlung und ist bis zum Schluss der Bauarbeiten, üblicherweise aber maximal bis spätestens bis zwei Jahre nach dem Versicherungsbeginn, gültig. Danach läuft der Vertrag automatisch aus, ohne dass es einer eigenen Kündigung bedarf.
Eigenleistung ist das, was Sie durch Einsatz der eigenen Arbeitsleistung am Bau oder durch die Arbeitsleistung von Freunden oder Familie an Geld einsparen.
Ja, sofern sie im Zusammenhang mit einem Neubau stehen. Wenn also ein Gebäude abgerissen werden muss, damit ein neues Gebäude dort erstellt werden kann, ist dies versichert. Reine Abrissarbeiten müssen gesondert versichert werden.
Schäden am Nachbargrundstück sind mitversichert, auch dann, wenn das Grundstück betreten werden muss. Muss z.B. die Garage abgerissen werden, weil eine Neue gebaut wird und diese steht so nah am Nachbargrundstück, dass das Abrissfahrzeug über dieses Grundstück bewegt werden muss, so sind dadurch entstehende Schäden versichert. Natürlich muss dabei sorgfältig vorgegangen werden. So darf z.B. kein Arbeitsgerät benutzt werden das 5 t wiegt, wenn die Auffahrt die befahren wird nur 3 t aushält. Dies wäre dann grob fahrlässig und deshalb nicht versichert.
Wenn die Arbeiten von einem Bauunternehmer durchgeführt werden, so haftet dieser selbst für entstandene Schäden. In der Regel hat ein Bauunternehmen dafür eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung.
Nein. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt nur für Deutschland. Bauvorhaben im Ausland sind nicht versicherbar.
Zeigen Sie jeden Schaden fall unverzüglich innerhalb einer Woche schriftlich an. Erläutern Sie detailliert die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben.
Erkennen Sie ihrem Rücksprache mit Ihrem Versicherer niemals irgendwelche Schadenersatzansprüche ganz oder teilweise an und leisten Sie ohne vorherige Rücksprache keine Zahlungen.
Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen um einen weiteren Schadenfall zu verhindern.
Erhalten Sie behördliche Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadenersatz, erheben Sie nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer fristgerecht Widerspruch.