Bauherren. Die Bauleistungsversicherung schützt Sie während der gesamten Bauzeit vor unvorhersehbaren Schäden an dem fertig zu stellenden Bauwerk. Versichert sind Sie als Bauherr sowie alle am Bau beteiligten Partner wie Bauunternehmer und Handwerker. Versuchen Sie, die am Bau beteiligten Firmen an den Kosten zu beteiligen.
Bei der Bauleistungsversicherung sind im Einzelnen versichert:
Nicht versichert sind maschinelle Einrichtungen zu Produktionszwecken, Baugeräte und Handwerkszeug, Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren.
Nicht versichert sind ebenso reine Leistungsmängel (z.B. Pfuscharbeit), Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.
Schäden, die verursacht werden durch:
Die Entschädigung wird geleistet in Höhe der Kosten für Material und Arbeitslöhne, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Bauzustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen. Dabei wird die Entschädigungsleistung um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Nicht versichert sind Schäden durch
Die Versicherungssumme setzt sich aus der Summe der gesamten Herstellungskosten des Gebäudes (inkl. Baustoffe und Bauteile) zusammen.
Dazu zählen auch Außenanlagen (wie Hofbefestigungen, Parkplätze etc., nicht aber Gartenanlagen und Bepflanzungen) sowie als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände. Es werden alle Werte der Lieferungen von Bauleistungen berücksichtigt – auch Eigenleistungen des Bauherrn.
Nicht berücksichtigt werden dürfen
Eigenleistung ist das, was Sie durch Einsatz der eigenen Arbeitsleistung am Bau oder durch die Arbeitsleistung von Freunden oder Familie an Geld einsparen.
Die Laufzeit einer Bauleistungs-Versicherung ist zeitlich begrenzt und endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren.
Bei Hochbauten endet die Haftung in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Behördlichen Gebrauchsabnahme.
Bei Tiefbauten endet die Haftung üblicherweise mit Abnahme des Objektes bzw. wenn das Objekt gemäß VOB Teil B § 12.5 als abgenommen gelten kann.
Die Versicherungsprämie ist eine Einmalprämie. Sie ist nur einmalig zu entrichten.
Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei Jahre nach Vertragsbeginn.
Eine Verlängerung der Versicherungsdauer bei längerer Bauzeit ist aber normalerweise problemlos möglich. Wenn absehbar ist, dass der Hausbau länger als 2 Jahre dauert, sollten Sie umgehend Ihren Versicherer zwecks einer Vertragsverlängerung informieren.