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Glasversicherung



Wer braucht sie?


Moderne Isolierglasscheiben sind teuer und häufig Beschädigungen ausgesetzt. Eine kleine Unachtsamkeit kann zu hohen Reparaturkosten führen. Gerade bei großen Glasflächen und Wintergärten ist eine Glasversicherung empfehlenswert. Die Glas Versicherung gibt`s aber bereits zu günstigen Monatsbeiträgen. Berechnen können Sie Ihr persönliches Angebot jetzt mit unseren Vergleichsrechner.




Details - Was ist versichert?


Die Glasversicherung bezahlt den Ersatz zerbrochener Scheiben, natürlich inklusive der Montagekosten. Sollte der Einsatz einer Notverglasung benötigt werden, z.B. weil bei einer ungewöhnlichen Scheibe oder bei Isolierglas die Bestellung einer passenden Scheibe notwendig ist, so werden auch diese Kosten von der Glasversicherung übernommen. Es sind alle Verglasungen ohne Flächenbegrenzung versichert. Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.




Was gehört zur Gebäudeverglasung?

  • Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasung, Sicherheitsgläser und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen (auch aus glasähnlichem Kunststoff) und Sonnenkollektoren
  • Glasbausteine
  • Profilbaugläser
  • Verglasung von Sonnenkollektoren


Bei Mehrfamilienhäusern wird die Gebäudeverglasung zusätzlich noch getrennt in

  • Scheiben des gesamten Gebäudes (also z.B. auch die Fenster der einzelnen Wohnungen)
  • nur Scheiben der allgemein genutzten Räume (Treppenhäuser, Gemeinschafts-Keller, Windfänge, Wetterschutzvorbauten).



Was gehört zur Mobiliarverglasung?

  • Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel
  • Glasplatten
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
  • Glaskeramik-Kochflächen
  • Aquarien/Terrarien



Was ist nicht versichert?


Eine Glasversicherung entschädigt nur bei Glasbruch, nicht versichert ist also z.B. wenn ein Glas nur zerkratzt wird.



Ganz ausgeschlossen aus dem Versicherungsschutz sind folgende Arten von Glas:

  • Photovoltaik-Module (versicherbar über die Photovoltaik-Versicherung)
  • Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art
  • Glasmöbel
  • Spiegelschränke und Handspiegel (Ausnahme: Spiegel auf Schranktüren)
  • Optische Gläser (Brillen, Linsen etc.)
  • Hohlgläser
  • Beschichtungen von Möbelstücken (Furniersatz)


Bei Mehrfamilienhäuser zusätzlich:

  • Abdeckungen von Sonnenkollektoren
  • Außen- und Innenverglasungen von Ladengeschäften, Gaststätten und sonstigen gewerblich genutzten Räumen



Glasversicherung Tipps


Aquarien und Terrarien

Bei Aquarien und Terrarien gibt es Literbegrenzungen. Hier sollten Sie in die Bedingungen schauen oder gleich einen Versicherer nehmen der keine Begrenzung vorsieht.

Künstlerisch gearbeitetes Glas

Bei künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -Spiegel und –Platten gibt es Begrenzungen bis zu denen nur geleistet wird. Auch hier empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen des Versicherers.

Glasversicherung Kündigung

Grundsätzlich können Sie den Vertrag jedes Jahr, 3 Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, kündigen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie im Schadensfall oder bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer ohne dass der Versicherungsschutz ausgeweitet wird.