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Auslandskrankenversicherung



Auslandskrankenversicherung. Wer braucht sie?

Auslandsreisekankenversicherung ist fast schon Pflicht für Kassenpatienten, denn außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten. Das gilt zum Beispiel auch für beliebte Urlaubsländer wie Thailand oder Ägypten. Doch auch innerhalb Europas zahlen die Krankenkassen nicht alles. Einen Krankenrücktransport übernehmen sie zum Beispiel nie.

Günstigen Schutz gibt es schon ab sechs Euro im Jahr.



Auslandskrankenversicherung. Was leistet sie?

Blinddarm-Entzündung in Spanien oder Beinbruch in der Schweiz? So etwas kann für Sie schnell teuer werden. Wenn zum Krankenhausaufenthalt noch ein Rücktransport nach Deutschland hinzukommt, steigen die Kosten in den 6-stelligen Bereich; und nur einen Bruchteil hiervon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (gilt nicht generell für die private Krankenversicherung).

Standard-Leistungen:

  • Transport zum Krankenhaus oder Arzt (wenn medizinisch notwendig),
  • Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Zahnbehandlungen (schmerzstillende), einfache Füllungen sowie Reparaturen von Prothesen
  • Rücktransport (wenn medizinisch notwendig),
  • Überführung im Todesfall.



Auslandskrankenversicherung. Unsere Tipps für Sie

Anbieterwechsel. Viele Versicherer haben ihre Vertragsbedingungen in jüngster Zeit verbessert. Wenn Sie bereits einen Vertrag haben, lohnt sich für Sie wahrscheinlich ein Wechsel. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Klären Sie, ob Sie noch für diesen Sommer etwas ändern können.

Reisedauer. Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung können Sie zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage, manche Anbieter auch bis zu 70 Tage. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen - zum Beispiel, um ein Praktikum in den Semesterferien zu absolvieren oder um in Spanien zu überwintern – benötigen Sie einen Einzelvertrag für die Reise.

Reisefähigkeit: Gerade für ältere Reisende oder Menschen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub von einem Arzt die Reisefähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Das erleichtert im Ernstfall den Umgang mit dem Versicherer.

Chronisch Kranke: Viele private Versicherer kommen nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit im Ausland auf. Sagen Sie deshalb vor Ihrer Reise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid, wenn Sie keinen privaten Auslands-Versicherungsschutz für eine bestimmte Erkrankung bekommen. Die Kosten einer solchen Behandlung übernimmt die Krankenkasse - auch in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören oder mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Behandlungskosten werden aber maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur für bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von der Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.



Was tun im Ausland bei einem Notfall?

Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen, müssen Sie möglichst schnell Ihre Auslandskrankenversicherung informieren. Die Checkliste sagt, was Sie im Notfall noch beachten sollten und wo Sie Hilfe finden:

  • Notrufdienst des Versicherers: Halten Sie die Notrufnummer Ihres Versicherers während des Urlaubs griffbereit. Um die spätere Abrechnung mit dem Versicherer zu erleichtern, sollten Sie ihn so früh wie möglich informieren und fragen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
  • Arztbesuch: Kleinere Behandlungen im Ausland zahlen Sie zunächst selbst. Das Geld bekommen Sie vom Versicherer zurück. Heben Sie die Rechnung und schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie auf. Fragen Sie Ihren Versicherer, was auf den Belegen stehen muss - zum Beispiel jede einzelne ärztliche Leistung mit Behandlungsdatum. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik.
  • Reiseveranstalter: Wenn Sie Ihren Urlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, fragen Sie im Notfall Ihren Reiseleiter vor Ort oder im Hotel nach Ärzten und Krankenhäusern in der Nähe. Der Reiseleiter kann Ihnen vielleicht auch beim ersten Kontakt und bei der Übersetzung helfen.
  • Deutsche Botschaft: Wenn Sie in exotischen Reiseländern unterwegs sind, können für Sie die deutschen Vertretungen im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall Ansprechpartner sein - insbesondere bei der Suche nach Ärzten vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der Botschaften finden Sie in aktuellen Reiseführern oder über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen). Über die Seite des auswärtigen Amts können Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt auch Informationen des Gesundheitsdienstes bekommen. Sie erfahren zum Beispiel, in welchen Regionen Malaria-Erkrankungen möglich sind.