Auslandsreisekankenversicherung ist fast schon Pflicht für Kassenpatienten, denn außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten. Das gilt zum Beispiel auch für beliebte Urlaubsländer wie Thailand oder Ägypten. Doch auch innerhalb Europas zahlen die Krankenkassen nicht alles. Einen Krankenrücktransport übernehmen sie zum Beispiel nie.
Günstigen Schutz gibt es schon ab sechs Euro im Jahr.
Blinddarm-Entzündung in Spanien oder Beinbruch in der Schweiz? So etwas kann für Sie schnell teuer werden. Wenn zum Krankenhausaufenthalt noch ein Rücktransport nach Deutschland hinzukommt, steigen die Kosten in den 6-stelligen Bereich; und nur einen Bruchteil hiervon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (gilt nicht generell für die private Krankenversicherung).
Standard-Leistungen:
Anbieterwechsel. Viele Versicherer haben ihre Vertragsbedingungen in jüngster Zeit verbessert. Wenn Sie bereits einen Vertrag haben, lohnt sich für Sie wahrscheinlich ein Wechsel. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Klären Sie, ob Sie noch für diesen Sommer etwas ändern können.
Reisedauer. Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung können Sie zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage, manche Anbieter auch bis zu 70 Tage. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen - zum Beispiel, um ein Praktikum in den Semesterferien zu absolvieren oder um in Spanien zu überwintern – benötigen Sie einen Einzelvertrag für die Reise.
Reisefähigkeit: Gerade für ältere Reisende oder Menschen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub von einem Arzt die Reisefähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Das erleichtert im Ernstfall den Umgang mit dem Versicherer.
Chronisch Kranke: Viele private Versicherer kommen nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit im Ausland auf. Sagen Sie deshalb vor Ihrer Reise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid, wenn Sie keinen privaten Auslands-Versicherungsschutz für eine bestimmte Erkrankung bekommen. Die Kosten einer solchen Behandlung übernimmt die Krankenkasse - auch in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören oder mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Behandlungskosten werden aber maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur für bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von der Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.
Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen, müssen Sie möglichst schnell Ihre Auslandskrankenversicherung informieren. Die Checkliste sagt, was Sie im Notfall noch beachten sollten und wo Sie Hilfe finden: