Jeder, der einen Hund besitzt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!
Versichert sind Sie als Tierhalter sowie Ihre Familie und andere – nicht gewerbliche – Tierführer Ihres Tieres, z.B. das Nachbarskind, das mit dem Hund spazieren geht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt nicht auf, wenn Sie fremde Tiere führen. In diesem Fall sind Sie über Ihre private Haftpflichtversicherung versichert.
Bei der Haftpflicht Hund sind Schäden versichert, die durch Ihr Tier entstehen. Dabei ist egal, ob diese Schäden mit oder ohne Ihr Verschulden zustande gekommen sind. Insbesondere sind dies
Unter Vermögensschäden versteht man Schäden aufgrund eines Vermögensnachteils, der einem Geschädigten entsteht, z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Pflegekosten etc.
Außerdem kommt die Versicherung für Schäden auf, die durch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen entstehen.
Nicht versichert sind grundsätzlich Eigenschäden, Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden sowie Schäden, die durch Tiere entstehen, die gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt werden.
Die meisten Versicherer lehnen darüber hinaus die Absicherung von Kampfhunden oder Mischlingen, bei denen ein oder beide Elternteile einer Kampfhundrasse angehören, ab.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. Personenschäden können bei einem Schadenersatzanspruch schnell in die Millionen gehen.
Hundeversicherung Beiträge
Ein Hundehaftpflicht Vergleich ist sinnvoll, da die Beiträge der Versicherer teilweise weit auseinander liegen. Nutzen Sie hierzu unseren Vergleichsrechner für die Hundehaftpflichtversicherung. Zahlen Sie Ihren Beitrag wenn möglich jährlich. Für eine halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen die Versicherer in der Regel Aufschläge.
Rabatte Hundehalterhaftpflicht
Wenn Sie mehr als einen Hund besitzen, gewähren Ihnen die Versicherer für weitere Hunde einen Rabatt auf die Prämie.
Schadensmeldung
Melden Sie dem Versicherer jedes Schadenereignis unverzüglich, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, spätestens innerhalb einer Woche. Der Versicherer kann sonst die Leistung verweigern. Dies gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht jedoch nur, wenn der Versicherer schriftlich darauf aufmerksam gemacht hat.
Verschulden
Ohne vorherige Zustimmung des Versicherers dürfen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch zum Teil anerkennen oder entschädigen oder mit dem Anspruchsteller einen Vergleich schließen.
Stellt der Versicherer „mangelndes Verschulden“ fest, muss er nicht leisten. Damit bekommt der Geschädigte dann kein Geld.
Kündigung Hundehaftpflichtversicherung
Sie können die Hundehaftpflicht bis drei Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen.
Die Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte möglichst über mehrere Millionen abgeschlossen werden, um wirklich alle Schäden abdecken zu können. Viele ältere Versicherungsverträge begrenzen die Versicherungssummen jedoch sogar noch auf unter eine Million Euro. Schauen Sie sich daher Ihre Hundehaftpflicht einmal genau an. Wir helfen Ihnen gerne.
Verursacht Ihr Hund zum Beispiel einen Autounfall, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird der Hundehalter nicht selten mit deutlich höheren Summen konfrontiert. Krankenhauskosten, Reha-Kosten sowie Krankengelder können schnell sehr teuer werden. Für Personen- und Sachschäden sollte die Versicherungssumme daher mindestens drei Millionen Euro betragen, für Vermögensschäden hingegen sind Versicherungssummen um 100.000 Euro ausreichend. Die meisten Versicherer haben ihre Verträge bereits angepasst. Bei vielen Hundehaftpflichtversicherungen können Sie aber auch höhere Deckungssummen.
Ja, wenn Sie mehrere Hunde haben bieten die meisten Versicherer Rabatte für die Hundehaftpflicht.
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit. Auf Reisen innerhalb Europas ist Ihr Tier zumeist bis zu einem Jahr abgesichert, bei Reisen ins übrige Ausland leisten viele Gesellschaften nur dann, wenn der Auslandsaufenthalt weniger als 6 Wochen dauert.
Grundsätzlich hat der Halter des Hundes die Aufsichtspflicht und kann daher im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert jedoch nicht nur den Halter, sondern auch andere Personen, die den Hund beaufsichtigen. Hierzu gehören Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn, die den Hund ausführen. Diese Regelung ist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Zu beachten ist jedoch, dass in diesen Fällen der Hundeführer an die Stelle des Versicherungsnehmers, also des Halters, rückt. Sollten jetzt Schäden an der Person des Hundeführers oder dessen Kleidung entstehen, haftet die Versicherung nicht.
Wenn an einem Schadensfall mehrere Tiere beteiligt sind, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. Oft wird dabei eine 50%-Quote angewendet. Das bedeutet, dass in diesem Fall z.B. jeder der Beteiligten zu 50% für den Schaden an dem geschädigten Tier des anderen Tierhalters zu haften hat. Sollte es deshalb zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, übernimmt der Versicherer die eventuell anfallenden Kosten des Rechtsstreites.
Ja und nein. Wenn Ihr Hund in der Hundeschule einen anderen Hund verletzt so ist dieses über die Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt. Sollte Ihr Hund in der Hundeschule allerdings einen anderen Gegenstand oder gar einen Menschen verletzen so ist dieser Fall über die Versicherung der Hundeschule gedeckt und nicht über die Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Ja. Wenn Sie mehrere Tiere besitzen, müssen Sie jedes Tier einzeln versichern. Daher müssen Sie immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein neues Tier hinzu, sollten Sie dies unbedingt Ihrem Versicherer mitteilen.
Nein, die gibt es nicht. Bei der Tierhalterhaftpflicht werden Hunde jeden Alters versichert.
Wenn Sie bereits eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Sollte Ihr Tier während der Vertragslaufzeit sterben, erlischt automatisch auch Ihr Versicherungsvertrag. Der Vertrag Ihrer Tierhalterhaftpflicht wird dann in der Regel am Tage des Zugangs Ihrer Mitteilung an den Versicherer aufgehoben.
Bei einer Hundehaftpflichtversicherung werden Kampfhunden nicht automatisch versichert.. So erheben die meisten Versicherungsunternehmen erheben in der Hunde Haftpflicht Beitragszuschläge für Kampfhunde. Zu Kampfhunden zählen folgende Rassen: American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Auch Kreuzungen mit den aufgezählten Rassen zählen zu den Kampfhunden.
Wenn sich eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen finden sollte, wird im Schadensfall nur dann gezahlt, wenn der Hund angeleint war. Dies gilt in der Regel allerdings nur für sogenannte Kampfhunde. Allerdings gibt es bestimmte Hundeverordnungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und regeln Vorschriften wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese regionalen Bestimmungen eingehalten werden.
Nicht selten kommt es vor, dass ein Vermieter von dem ausziehenden Mieter Ersatz für die durch dessen Hund in der Wohnung verursachten Schäden verlangt.
Selbst wenn, der Mieter sowohl eine Privathaftpflicht als auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt, kann es dann Probleme geben. Denn die Privathaftpflichtversicherung deckt zwar Mietsachschäden, nicht aber durch Hunde verursachte Schäden, und die Tierhaftpflicht hat zwar grundsätzlich für Schäden durch Hunde einzutreten, nicht aber dann, wenn es sich um Schäden an gemieteten Sachen handelt.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Tierhalterhaftpflicht von Mietern um den Fall der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden ergänzen zu lassen.
Auch Deckschäden sind in manchen Hundehaftpflichtversicherungen versicherbar. So kann es für den Hundebesitzer beispielsweise richtig teuer werden, wenn der eigene Rüde eine Rassehündin schwängert. Der Besitzer kann dann mit hohen Schadensersatzforderungen wegen Zuchtausfalls oder den Kosten für eine Abtreibung oder das Aufziehen der Welpen rechnen. Sind Hundehalter jedoch gegen solche Schäden mitversichert, kommt die Hundehaftpflicht für die entstandenen Folgekosten auf.
Wenn Ihr Hund zum Beispiel an Hunderennen teilnimmt, sollten solche Veranstaltungen mitsamt dem Training auch im Versicherungsumfang Ihrer Hundehaftpflichtversicherung versichert sein.
Es können auch Schäden infolge der Teilnahme an Hundeschlittenrennen mitsamt dem Training entstehen. Nehmen Sie mit Ihrem Hund(-en) an solchen Veranstaltungen teil, sollten sie sich vorher informieren, ob die Hundehaftpflicht diese Zusatzleistung auch mitversichert.