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Rechtsschutzversicherung



Rechtsschutzversicherung Wer braucht Sie?

Autofahrer sind mit einer Verkehrsrechtsschutz gut beraten. Berufstätige mit einem Job in unsicherem Arbeitsumfeld sollten über eine Berufsrechtschutzversicherung nachdenken, die es aber nur in Kombination mit dem Privatrechtschutz gibt. Bei möglichen Streitigkeiten in einem Verein gibt es einen Vereinsrechtsschutz.



Was zahlt Sie?

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung umfassen:

  • Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Gerichtskosten, sowie Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher
  • Schiedsverfahrenkosten. Nehmen Sie anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten –begrenzt auf die Höhe der Gebühren, die bei Anrufung des zuständigen stattlichen Gerichts erster Instanz angefallen wären – übernommen.
  • Kosten des Gegners, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind
  • Verwaltungsbehördliche Kosten. Gedeckt sind auch Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.
  • Reisekosten. Erstattungsfähig sind Ihre Kosten für Reisen zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
  • Übersetzungskosten. Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die anfallenden Kosten.
  • Kautionskosten. Muss eine Kaution gestellt werden, um Sie von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.
  • Kosten für technische Sachverständige.



Was wird nicht gezahlt?

Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Auch bei vorsätzlich begangen Taten wird kein Versicherungsschutz gewährt. Scheidungs- und Baustreitigkeiten werden in der Regel nicht durch die Rechtsschutzversicherung beglichen. Auch bestimmte Verfahrensarten (z.B. Verfassungsgericht, internationale Gerichtshöfe) sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Für Fälle, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben, wird kein Versicherungsschutz gewährt. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten besteht darüber hinaus eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens 3 Monate liegen müssen.



Rechtsschutzversicherung Unsere Tipps für Sie

Auswahl. Ermitteln Sie Ihren Bedarf und schauen Sie dann auf das Leistungsangebot und den Preis. Wichtig: Das größte Rechtsschutzpaket ist nicht immer das sinnvollste. Oft genügt der Verkehrsrechtsschutz. Für Rentner, Alleinerziehende und Beamte gibt es günstige Spezialpolicen.

Wechsel. Wenn Sie flexibel sein wollen, schließen Sie nur einen Jahresvertrag ab. Sie können dann meist mit einer Dreimonatsfrist zum Ende der Vertragszeit kündigen. Steigt der Preis, kommen Sie in Monatsfrist heraus.

Selbstbehalt. Sie zahlen weniger Prämie, wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt wählen. Dieser liegt meist bei 150 Euro.

Beitrag. Sie sollten den Versicherungsbeitrag wenn möglich jährlich zahlen. Je nach Anbieter sparen Sie dadurch bis zu 5 Prozent.

Vorversicherer. Prüfen Sie beim Auftreten eines Rechtsstreits auch Ihre frühere Versicherung. Häufig muss der Versicherer nach Vertragsende bis zu drei Jahre lang einspringen, wenn der Ursprung des Streites im Vertragszeitraum liegt.

Wartezeiten. Wenn Sie über keine Vorversicherung verfügen, fängt der Versicherungsschutz in der Regel erst drei Monate nach Vertragsbeginn an. Streitigkeiten die kurz vor Vertragsbeginn angefangen haben sind nicht versichert.

Deckungszusage. Vor Beginn eines Rechtsstreits sollten Sie oder Ihr Anwalt die Zusage des Versicherers abwarten, dass dieser auch die Kosten übernimmt. Unternehmen Sie erst dann weitere Schritte. Wichtig!

Ombudsmann. Im Streitfall können Sie sich an den Versicherungs-Ombudsmann wenden. Telefon: 0 180 4/22 44 24. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer. Bis zu einem Streitwert von 5 000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns sogar verbindlich.