Autofahrer sind mit einer Verkehrsrechtsschutz gut beraten. Berufstätige mit einem Job in unsicherem Arbeitsumfeld sollten über eine Berufsrechtschutzversicherung nachdenken, die es aber nur in Kombination mit dem Privatrechtschutz gibt. Bei möglichen Streitigkeiten in einem Verein gibt es einen Vereinsrechtsschutz.
Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung umfassen:
Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Auch bei vorsätzlich begangen Taten wird kein Versicherungsschutz gewährt. Scheidungs- und Baustreitigkeiten werden in der Regel nicht durch die Rechtsschutzversicherung beglichen. Auch bestimmte Verfahrensarten (z.B. Verfassungsgericht, internationale Gerichtshöfe) sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Für Fälle, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben, wird kein Versicherungsschutz gewährt. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten besteht darüber hinaus eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens 3 Monate liegen müssen.
Auswahl. Ermitteln Sie Ihren Bedarf und schauen Sie dann auf das Leistungsangebot und den Preis. Wichtig: Das größte Rechtsschutzpaket ist nicht immer das sinnvollste. Oft genügt der Verkehrsrechtsschutz. Für Rentner, Alleinerziehende und Beamte gibt es günstige Spezialpolicen.
Wechsel. Wenn Sie flexibel sein wollen, schließen Sie nur einen Jahresvertrag ab. Sie können dann meist mit einer Dreimonatsfrist zum Ende der Vertragszeit kündigen. Steigt der Preis, kommen Sie in Monatsfrist heraus.
Selbstbehalt. Sie zahlen weniger Prämie, wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt wählen. Dieser liegt meist bei 150 Euro.
Beitrag. Sie sollten den Versicherungsbeitrag wenn möglich jährlich zahlen. Je nach Anbieter sparen Sie dadurch bis zu 5 Prozent.
Vorversicherer. Prüfen Sie beim Auftreten eines Rechtsstreits auch Ihre frühere Versicherung. Häufig muss der Versicherer nach Vertragsende bis zu drei Jahre lang einspringen, wenn der Ursprung des Streites im Vertragszeitraum liegt.
Wartezeiten. Wenn Sie über keine Vorversicherung verfügen, fängt der Versicherungsschutz in der Regel erst drei Monate nach Vertragsbeginn an. Streitigkeiten die kurz vor Vertragsbeginn angefangen haben sind nicht versichert.
Deckungszusage. Vor Beginn eines Rechtsstreits sollten Sie oder Ihr Anwalt die Zusage des Versicherers abwarten, dass dieser auch die Kosten übernimmt. Unternehmen Sie erst dann weitere Schritte. Wichtig!
Ombudsmann. Im Streitfall können Sie sich an den Versicherungs-Ombudsmann wenden. Telefon: 0 180 4/22 44 24. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer. Bis zu einem Streitwert von 5 000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns sogar verbindlich.