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Unfallversicherung



Unfallversicherung. Wer braucht sie?

Die Unfallgefahren werden in der breiten Öffentlichkeit meistens unterschätzt. Jedes Jahr passieren rund 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Über 50 Prozent dieser Unfälle passieren zu Hause oder in der Freizeit.

Die private Unfallversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Besonders wichtig ist sie für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
 
Denken Sie auch an Ihre Kinder. Kleinkinder bis drei Jahre haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Ältere Kinder und Jugendliche sind nur in Kindergarten oder Schule und auf dem Weg versichert. Ergänzen kann man den Schutz noch durch eine Kinderinvaliditätsversicherung, die zahlt auch dann, wenn das Kind einen bleibenden gesundheitlichen Schaden durch bestimmte Krankheiten erleidet.



Unfallversicherung. Was ist versichert?

Unfallversicherung Leistungen

Invaliditätsleistungen

Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) ein, wird nach dem Grade der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet.

Die Invalidität muss vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.

Soweit Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach der so genannten Gliedertaxe. Sie sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit feste Sätze vor.

Achtung! Gegenüber den Standardbedingungen bieten viele Versicherer verbesserte Gliedertaxen an.

Mehrleistungen im Invaliditätsfall

Es gibt für den Invaliditätsfall besondere Leistungsformen. Sie führen zu überproportionaler Auszahlung bei höherer Invalidität. Bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades vervielfacht sich dann die Invaliditätsleistung.

Schwerstverletzte müssen nicht nur bedeutende finanzielle Ausfälle und körperliche Behinderung hinnehmen, sondern darüber hinaus oft außergewöhnliche Aufwendungen erbringen, um ihr plötzlich verändertes Leben erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurden Invaliditätsstaffeln geschaffen, die stufenweise steigende Leistungen bei zunehmenden Invaliditätsgraden vorsehen.

Beispiel: Die Versicherungssumme für Invalidität beträgt 200.000 €. Der Versicherte erleidet einen Unfallschaden mit 75%igem Invaliditätsgrad. Bei normaler Invaliditätsleistung beträgt die Entschädigung 150.000 €. Bei Vereinbarung einer 225%iger Progression werden 300.000 € geleistet.

Unfallrente

Für die Leistung der Unfallrente gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Invaliditätsleistung. Der Unfall muss dann allerdings, je nach Versicherer, zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent geführt haben.

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, so entsteht der Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe.

Stirbt der Versicherte aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall, so wird der Invaliditätsanspruch entschädigt, der bis zum Tod bestanden hat.

Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung erbracht.

Unfall Tagegeld

Tritt als Unfallfolge eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ein, so wird nach dem Grade und der Dauer der Beeinträchtigung Tagegeld vom Beginn der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr, vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt.

Der Beginn der Tagegeldleistung kann gegen Beitragsnachlass auf den 8., 15., 29., 43., 57., 71., und 92. Tag des Beginns der ärztlichen Behandlung hinausgeschoben werden. Das empfiehlt sich für alle Versicherten, deren Gehalts- oder Lohnbezüge vom Arbeitgeber noch für eine gewisse Zeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt werden.

In der Regel wird für Personen ohne Beruf, z.B. Rentner, Schüler und Studenten, kein Tagegeld angeboten.

Unfall Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus wird Krankenhaustagegeld vom Tage der Aufnahme bis zum Tage der Entlassung gezahlt, und zwar längstens zwei Jahre vom Unfalltage an gerechnet. Ein Aufenthalt in Sanatorien, Kuranstalten oder Erholungsheimen gilt nicht als Krankenhausaufenthalt.

Genesungsgeld

Für eine gewisse Zeit des Krankenhausaufenthaltes, entweder bis 28 Tage oder für einen Zeitraum bis zu 100 Tagen, wird ein Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Vereinbarungen. Angeboten wird das Genesungsgeld entweder in Höhe des Krankenhaustagegeldes oder in prozentual abgestufter Form.
  
Kosmetische Operationen

Bis zum Ablauf des 3.Jahres nach dem Unfall werden die Kosten einer kosmetischen Operation – Honorare, Medikamente, Unterbringung, Verpflegung – übernommen, wenn durch Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt ist, dass das äußere Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist.

Bergungskosten.

Insbesondere in der Wintersaison sind z.B. durch verunglückte Skifahrer umfangreiche Suchaktionen erforderlich, um die Bergung vorzunehmen. Die Versicherer bieten in der Regel beitragsfrei die Mitversicherung einer Summe von 5000 Euro, die für Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht, zur Verfügung steht.

Ersetzt werden ebenfalls die Transportkosten ins nächste Krankenhaus, einschließlich der Rückfahrtkosten zum Heimatort. Das gilt ebenfalls für den Transport von den durch Unfall getöteten Personen zum Heimatort.

Kurkostenbeihilfe

Wird unfallbedingt innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegt, sind die Mehrkosten, die der gesetzliche Unfallversicherer nicht übernimmt, versicherbar.



Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

Im Falle eines Unfalles kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre gesamte Lebenssituation umstellen müssen (neues Auto, neue Wohnung, aufwendige Umbaumaßnahmen). Dabei können erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Eine private Unfallversicherung soll Ihnen vor allen Dingen die finanzielle Möglichkeit geben, sich dieser neuen Situation anzupassen.

Daher hat die Vereinbarung einer möglichst hohen Invaliditätssumme (ca. fünf bis sechs Jahres-Bruttogehälter) absolute Priorität.

Wir empfehlen Ihnen, monatliche Rentenzahlungen lieber über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Krankentage- und Krankenhaustagegeld können auch im Rahmen einer privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherung vereinbart werden. Beide Versicherungen leisten nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Krankheitsfall.

Bei Kindern ist neben der Vereinbarung einer sehr hohen Invaliditätssumme auch die Absicherung einer monatlichen Unfallrente sinnvoll, da diese keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und noch keine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.



Günstige Unfallversicherung. Unsere Tipps für Sie:

Verbesserte Unfallversicherungsbedingungen

Achten Sie bei der Auswahl zu Ihrer Unfallversicherung nicht nur auf den Preis. Ein Preisvergleich Unfallversicherung ist sinnvoll, sollte aber nicht auf Kosten der Leistung gehen. Wir haben eine günstige mit einer teuereren Unfallversicherung verglichen. Schauen Sie sich bitte die Leistungsunterschiede in Ruhe an.

Versicherungsvergleich Unfallversicherung

Produktmerkmale

InterRisk L

HKD Vollschutz

Grundinvaliditätssumme

100.000 €

100.000 €

Progression

Aufpreis

Aufpreis

Todesfallsumme

10.000 €

10.000 €

Kosmetische Operationen

Aufpreis

bis 50.000 €

Auge

50.000 €

60.000 €

Gehör auf einem Ohr

30.000 €

45.000 €

Gehör auf beiden Ohren

60.000 €

100.000 €

Geruch

10.000 €

20.000 €

Geschmack

5.000 €

20.000 €

Stimme

Nein

100.000 €

Arm

70.000 €

80.000 €

Hand

70.000 €

75.000 €

Sämtliche Finger einer Hand

45.000 €

80.000 €

Daumen

20.000 €

30.000 €

Zeigefinger

10.000 €

20.000 €

Mittel- oder Ringfinger

5.000 €

10.000 €

Kleiner Finger

5.000 €

10.000 €

Fuß

40.000 €

60.000 €

großer Zeh

5.000 €

15.000 €

anderer Zeh

2.000 €

5.000 €

eine Niere

Nein

25.000 €

beide Nieren

Nein

100.000 €

Milz

Nein

10.000 €

Wundinfektionen

Ja

Ja

Infektionskrankheiten

Nein

Ja

Alkohol am Steuer

Nein

bis 1,60 Promille

Bewusstseinsstörungen durch Medikamente

Nein

Ja

Strahlenschäden

Nein

Ja

Nahrungsmittelvergiftung

Ja

Ja

Erfrieren

Nein

Ja

Erfrieren und Ertrinken

Nein

Ja

Vergiftungen durch Gase und Dämpfe

Ja

Ja

Erhöhte Kraftanstrengung

Ja

Ja

Tauchtypische Gesundheitsschäden

Nein

Ja

Einschluss von Impfschäden

Nein

Ja

Psychische Störungen durch einen Unfall

Ja

Ja

Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen

bis 100.000 €

unbegrenzt

Eigenbewegung

Nein

Ja

Unfälle infolge Herzinfarkt bzw. Schlaganfall

Nein

Ja

Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen

Nein

Ja

Haushaltshilfegeld

Nein

bis 525 €

Komageld

Nein

bis 10.950 €

Pflegetagegeld

Nein

bis 10.950 €

Therapie- und ruckkammerkosten

Nein

bis 50.000 €

Innere Unruhen

Nein

Ja

Einschlafen beim Lenken eines Fahrzeuges

Nein

bis 10.000 €

Sofortleistung bei Krebserkrankung

Nein

bis 10.000 €

Todesfall Leistung bei Verschollenheit

Nein

bis 10.000 €

   

Jahresbeitrag

83,90 €

103,41 €

Beitragszahlung.

Wenn Sie von monatlicher auf jährliche Beitragszahlung umsteigen, können Sie etwa 5 Prozent sparen.

Unfallversicherung Beitragsrückgewähr.

Schließen Sie keine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – auch „UPR-Versicherungen“ genannt - ab. Das Produkt ist eine Kombination einer Risikounfallversicherung und einer Kapitallebensversicherung. Der Versicherer macht die Zusage, unabhängig von einer eventuellen Unfall Leistung während der Vertragsdauer, die eingezahlten Kapital bildenden Beiträge zu einem bei Vertragsabschluß vereinbarten Termin oder beim Tod der versicherten Person. Durch den zusätzlichen Sparbetrag verteuert sich die Absicherung nur unnötig.

Rabatte

Sollen zwei oder mehr Personen versichert werden, räumen die Versicherer oft Rabatte von 20 bis 30 Prozent ein.

Unfallmeldung

Ist ein Unfall passiert, gehen Sie sofort zu einem Arzt und teilen die ärztliche Diagnose Ihrem Versicherer unverzüglich mit. Tödliche Unfälle sind innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Unfallversicherung Kündigung

Will man seine Unfallversicherung kündigen, muss dies drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres passieren. Beide Vertragspartner können den Vertrag außerdem mit einmonatiger Frist kündigen, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Aufpassen: Das Versicherungsjahr entspricht nämlich oft nicht dem Kalenderjahr. Es endet mit dem in der Police eingetragenen Ablaufdatum.



Häufig gestellte Fragen

Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig gesundheitlich geschädigt wird. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.

Unfallversicherung. Wo ist man versichert?

Die Unfallversicherung gilt im Gegensatz zu der gesetzlichen Versicherung auf der ganzen Welt rund um die Uhr – sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.

Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung gilt weltweit rund um die Uhr.

Unfallversicherung für Kinder

Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung lediglich im Kindergarten bzw. in der Schule und auf den dazugehörigen direkten Wegstrecken. Aber 80% der Unfälle von Kindern geschehen in der Freizeit. Darüber hinaus haben Kinder in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung. Hier ist die Unfallversicherung eine gute Möglichkeit der finanziellen Absicherung.

Schulunfähigkeitsversicherung

Geht Ihr Kind in die Schule, können Sie die Unfallversicherung ergänzen um eine Schulunfähigkeitsversicherung. Dies leistet wenn Ihr Kind nicht mehr in der Lage ist in die Schule zu gehen. Sie kann später umgewandelt werden in eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vorteil hierbei ist, es ist keine erneute Gesundheitsprüfung mehr notwendig.

Was versteht man unter Rooming In?

Unfallbedingte Verletzungen des versicherten Kindes machen eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung erforderlich. Dabei ist es ebenso erforderlich, dass ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet (Rooming-In). Für jede Übernachtung wird dann eine Kostenpauschale von 15 Euro für bis zu 100 Übernachtungen gezahlt. Einige Versicherer zahlen eine gestaffelte Rooming-In-Leistung, beginnend mit 25 Euro für die ersten zehn Tage und 12,50 Euro ab dem 11.Tag mit einer Begrenzung beispielsweise auf 500 Euro Gesamtentschädigungshöhe.

Wie sind Hausfrauen gesetzlich versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen während der Arbeit und auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle. Hausfrauen genießen somit keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die private Unfallversicherung stellt somit eine gute Möglichkeit der finanziellen Absicherung dar.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch für Hausfrauen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Die Berufsunfähigkeits Versicherung deckt nicht nur Unfälle ab, sondern auch Krankheiten.

Unfallversicherung Leistungen

Im Rahmen des Versicherungsvertrages legen Sie die Leistungen, die Sie im Falle eines Unfalles erhalten, individuell fest. Im Einzelfall können dies sein:

Invaliditätsleistung

Einmalige Zahlung, die Sie im Falle einer Invalidität erhalten. Die Höhe der Zahlung hängt von der Schwere der Invalidität ab. Die Invaliditätsleistung hilft Ihnen, sich im Falle eines Unfalles auf die neue Lebenssituation einzustellen und die teilweise immensen Kosten zu bewältigen (z.B. behindertengerechtes Auto, Wohnungsumbau etc.). Die Invaliditätsleistung zählt zu den wichtigsten Leistungen der Unfallversicherung und sollte daher nicht zu gering festgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen, das 5-6fache Ihres Bruttojahresgehaltes zu versichern.

Unfalltod

Zahlung eines Einmalbetrages an Ihre Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltodes.

Unfallrente

Regelmäßige Rentenzahlung im Falle von mindestens 50%-iger Invalidität. Berufstätige sollten Rentenzahlungen besser über eine Berufsunfähigkeitsrente abdecken, da diese nicht nur bei Unfall, sondern auch im Krankheitsfall wirksam wird.

Ausnahme: Die Vereinbarung einer solchen Unfallrente ist vor allem für Kinder empfehlenswert, da diese weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld dient dem Ausgleich von Einkommenseinbußen nach dem Unfall. Wir empfehlen Ihnen jedoch, das Krankentagegeld lieber im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (Voll- oder Zusatzversicherung) abzuschließen. Diese leistet sowohl bei Krankheit als auch im Falle eines Unfalles.

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist für erhöhte Aufwendungen nach dem Unfall (z.B. Haushaltshilfe).

Kosmetische Operationen

Ist aufgrund des Unfalls das äußere Erscheinungsbild auch nach Abschluss der Heilbehandlungen beeinträchtigt, werden die Kosten für eine kosmetische Operation in festgelegter Höhe übernommen.

Bergungskosten

Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie die Kosten für den Transport von Unfalltoden zum Heimatort.

Wann erhalte ich eine Unfallrente?

Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung von mindestens 50%, erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte monatliche Rente lebenslang ausgezahlt. Die Unfallrente kann zusätzlich zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden.

Als Berufstätiger sollten Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken, da diese nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Falle einer Krankheit greift.
 
Die Vereinbarung einer solchen Unfallrente ist jedoch vor allem für Kinder empfehlenswert, da diese weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Was bedeutet Invalidität?

Invalidität bedeutet, dass nach einem Unfall ein bleibender Schaden zurückbleibt und die versicherte Person aufgrund des Unfalls dauerhaft in ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Wie erfolgt die Ermittlung vom Invaliditätsgrad?

Die Invalidität wird in der Regel auf Basis eines ärztlichen Gutachtens bestimmt. Im Rahmen der so genannten Gliedertaxe werden einzelnen Körperteilen Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen und aus denen sich die Höhe der Leistungen ergibt. Bei Verlust eines Daumens werden beispielsweise 20% der versicherten Leistung ausgezahlt, bei Verlust eines Auges 50%.

Was versteht man unter einer Gliedertaxe?

Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der Gliedertaxe festgelegt. In der Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird.

Beispiel: Bei dem Verlust eines Zeigefingers beträgt der Invaliditätsgrad 10 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR würde die Leistung 10 Prozent von 100.000 EUR, also 10.000 EUR betragen.

Was versteht man unter einer verbesserten Gliedertaxe Unfallversicherung?

Gegenüber der Standard Gliedertaxe bieten Versicherer höhere und verbesserte Gliedertaxwerte an. Bei dem Verlust eines Zeigefingers werden dann nicht 10% sondern 15 oder 20 Prozent der Versicherungssumme bezahlt.

Eine verbesserte Gliedertaxe ist sehr wichtig, da sich die meisten Unfälle gerade in einem Invaliditätsbereich bis 40 Prozent abspielen. Lassen Sie sich also nicht von der Höchstleistung bei Vollinvalidität blenden.

Was versteht man unter einer Progression?

Durch die Progressionsstaffeln wird die Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt.

Beispiel: Bei dem Verlust einer Hand oder der Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk kommt bei einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent bei einer Versicherungssumme von 200.000 EUR eine Leistung ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.

Demgegenüber kommen bei einer Invalidität mit
Progression 225 Prozent bis zu 180.000 EUR,
Progression 300 Prozent bis zu 240.000 EUR,
Progression 350 Prozent bis zu 250.000 EUR,
Progression 500 Prozent bis zu 370.000 EUR,
Progression 1000 Prozent bis zu 470.000 EUR
zur Auszahlung.


Der Vorteil progressiven Invaliditätsstaffel relativiert sich stark, wenn man bedenkt, dass statistisch gesehen rund 94 Prozent der Unfälle zu Invaliditätsgraden zwischen 1 bis 40 Prozent führen und lediglich 6 Prozent der Unfälle zu höheren Invaliditätsgraden.

Daher ist die Vereinbarung einer verbesserten Gliedertaxe so wichtig.

Bin ich in meiner Freizeit und beim Sport durch eine private Unfallversicherung genügend abgesichert?

Grundsätzlich ja. Eine private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag – und das weltweit. Lediglich bei einigen Extremportarten (z.B. Tauchen, Drachenfliegen) sowie bei bestimmten Berufsgruppen (Berufstaucher, Berufsflieger) leisten die meisten Versicherungsgesellschaften nicht.

Für Berufstätige empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, diese leistet nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.

Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Wir wirkt sich das auf meine Unfallversicherung aus?

Hier empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen, da einige Versicherungsgesellschaften bestimmte Risikosportarten versichern, andere nicht oder nur gegen einen Aufschlag.

Gilt meine Unfallversicherung im privaten und im beruflichen Bereich?

Ja. Eine private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag, während des Berufes und in der Freizeit – und das weltweit.



Wie unterscheiden sich die gesetzliche und die private Unfallversicherung?

Deckungsumfang. Arbeitsunfälle, Wegunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert.

In der privaten Unfallversicherung hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden-Rundumdeckung versichert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben.

Die private Unfallversicherung leistet für Unfälle, die den Unfalltatbestand erfüllen und ebenfalls und ebenfalls zu einer bleibenden Körperschädigung führen.


Leistungshöhe. Die Leistungshöhe der Invaliditätsrente bemisst sich in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem zuletzt erzielten Arbeitsdienst. Die Vollrente beträgt dabei maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes.

In der privaten Unfallversicherung wird die Leistungshöhe anhand der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Gliedertaxwerte festgestellt.


Leistungsbeginn. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Schädigungen ab 20 Prozent Invaliditätsgrad.

Die private Unfallversicherung sieht eine solche Einschränkung in der Regel nicht vor und leistet bereits ab 1 Prozent.


Leistungsarten. Während die gesetzliche Unfallversicherung bei Tod und Vollinvalidität Rentenzahlungen bereitstellt, erfolgt in der privaten Unfallversicherung entweder eine Kapitalzahlung oder wenn man eine Unfallrente vereinbart hat auch eine Rentenzahlung.


Auslandsdeckung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für das gesamte Bundesgebiet, aber auch für berufliche Tätigkeiten bei Auslandsreisen bzw. bei Entsendungen ins Ausland.

Die private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz auf der ganzen Welt.
 

Leistungsumfang. Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Unfallversicherung ist in der Regel breiter gefächert und dient eher dem Anspruch einer Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Als Leistungsarten erfasst sind die Heilhandlung an sich, Berufshilfe, Verletztengeld, Übergangsgelder sowie weitere Leistungen zur Heilbehandlung oder Berufshilfe wie Ausbildungszuschüsse, Reisekostenübernahme, Familienheimfahrten, Lernmittel bei Umschulungsmaßnahmen, Verletztenrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.

In der privaten Unfallversicherung wird zwischen verschiedenen Leistungsarten unterschieden. Diese können bedarfsorientiert gegen einen jeweiligen Einzelbeitrag mitversichert werden oder nicht. Der Schwerpunkt sollte hierbei auf den Invaliditätsversicherungsschutz gelegt werden.


Keine Anrechnung anderweitiger Leistungen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden nicht auf etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder aufgrund von Haftpflichtansprüchen angerechnet.

Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Für eine private Unfallversicherung wird in der Regel keine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers gefordert. Der Antragssteller muss aber angeben, ob er unter einer der sehr schweren Krankheiten, wie z.B. der Bluterkrankheit leidet.

Wer kann keine private Unfallversicherung abschließen?

Die private Unfallversicherung lehnt Personen ab, die ab einer bestimmten Pflegestufe pflegebedürftig sind. Ebenso wenig werden schwer Geisteskranke angenommen.

Was muss ich bei einem Berufswechsel beachten?

Bitte informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich über den Berufswechsel. Möglicherweise unterliegt Ihr neuer Beruf einem anderen Unfallrisiko als Ihr alter Beruf – möglicherweise ergeben sich daraus auch neue Beiträge für Sie. Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nicht nach, müssen Sie im Falle eines Unfalles unter Umständen mit Leistungskürzungen hinnehmen.

Wie errechnen sich die Beiträge einer Unfallversicherung?

Die Beiträge der Unfallversicherung richten sich zunächst einmal nach dem Umfang und der Höhe der von Ihnen gewünschten Leistungen. Außerdem hängt die Höhe der Beiträge von der beruflichen Tätigkeit, von risikoreichen Hobbies sowie vom Geschlecht ab. Frauen bekommen oft günstigere Beiträge, da Sie zumeist in vorteilhaftere Risikogruppen eingestuft werden.

Muss ich die Versicherungsleistung versteuern?

Erhalten Sie aufgrund Ihrer Unfall-Invalidität eine Kapitalleistung von Ihrer privaten Unfallversicherung ausbezahlt, so müssen Sie diese Kapitalleistung nicht versteuern.

Zahlt das Versicherungsunternehmen hingegen eine Rente, unterliegt deren Ertragsteil der Einkommenssteuer. Je jünger der Rentenberechtigte bei der ersten Rentenzahlung ist, desto größer ist der Ertragsteil.

Wenn die private Rentenversicherung eine Todesfallsumme geleistet hat, wird diese mit der Erbschaftssteuer belastet. Je nach Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen sinkt die Steuerlast oder fällt sogar ganz weg. Steuerfrei ist die Todesfallleistung, wenn sie an den Versicherungsnehmer gezahlt wird.

Wurde in der privaten Unfall-Versicherung eine Prämienrückgewähr vereinbart, werden weder die Überschussbeteiligung noch die Beitragsrückerstattung mit der Lohn- oder Einkommenssteuer belastet. Voraussetzung für die Steuerfreiheit: die Mindestlaufzeit muss 12 Jahre betragen haben und die Beiträge müssen 5 Jahre lang gezahlt worden sein.

Unfallversicherung kündigen

Die meisten Versicherungen können in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Verträge, die für eine Dauer von mehr als fünf Jahren vereinbart wurden, können zum Ende des 5. oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Sie können auch kündigen, wenn der Versicherer im Falle eines Unfalles Schadensleistungen erbracht hat. In diesem Fall genießen Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, d.h. sie können entweder fristlos oder aber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gilt auch, wenn gegen den Versicherer Klage auf Zahlung einer Leistung erhoben wurde.