Ob sich ein Versicherungswechsel lohnt, hängt natürlich vom Einzelfall ab. In der Regel können Sie mit einer Beitragsersparnis von ca. 10-20% rechnen, je nach Fahrzeugtyp und Rabattierungsvoraussetzungen sind sogar Prämienersparnisse von bis zu 50% möglich.
Wie viel Geld Sie beim Wechsel Ihrer Kfz Versicherung sparen können, können Sie schnell und einfach mit unserem Kfz Versicherungsvergleich ermitteln, bei dem alle relevanten Kfz Versicherer berücksichtigt werden.
Der deutsche Kfz Versicherungsmarkt ist nicht einheitlich geregelt und daher sehr unübersichtlich. Kfz Versicherer haben die Möglichkeit, für bestimmte Merkmale Rabattzuschläge oder aber auch Aufschläge zu berechnen. So hängt es nicht nur von der Wahl Ihres Autos, Ihren Fahrkünsten oder dem Nutzungskreis des Kfz ab, wie viel Beitrag Sie zahlen müssen.
Vielmehr können – je nach Versicherungsgesellschaft – noch viele andere Faktoren in die Prämienberechnung mit einfließen: Manche Versicherer gewähren z.B. Wenigfahrern Rabatte, andere honorieren den Besitz einer Bahncard. Auch der nächtliche Stellplatz Ihres Kfz kann die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen, genauso wie die Tatsache, ob Sie Haus- oder Wohnungseigentümer oder aber „nur“ Mieter sind.
Da jede Versicherungsgesellschaft Ihre Rabatte nach unterschiedlichen Kriterien gewährt, ist es für eine möglichst genaue Berechnung unumgänglich, alle wesentlichen Rabattfragen zu berücksichtigen. Das macht den Vergleich zugegebenermaßen nicht gerade kurz. Dafür können Sie sich aber auch darauf verlassen, bei uns eine günstige Kfz Versicherung zu finden.
Die Deckungskarte, die sie als Versicherungsnachweis bei der Anmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, wird Ihnen umgehend vor Abschluss der Kfz Versicherung zugesendet.
Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit der ersten Prämienzahlung. Damit Sie aber schon ab Zulassung des Fahrzeuges bzw. ab Versicherungswechsel über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen, wird von den Versicherern eine „vorläufige Deckung“ gewährt.
Sie erhalten vor Abschluss einer Autoversicherung die Doppelkarte zugesendet. Dies ist die Zusage Ihres Versicherers auf vorläufige Deckung. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit Abgabe der Deckungskarte bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle. Allerdings nur für die Haftpflichtversicherung.
Ja. Sie müssen lediglich darauf achten, dass im Falle einer fristgerechten Kündigung Ihrem bisherigen Versicherer das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30.November vorliegt.
Darüber hinaus haben Sie nach dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei dem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung des Versicherungsscheines ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten können.
Ja. Sie haben nach Kündigung Ihrer alten Versicherung mindestens 4 Wochen Zeit, sich für eine neue Versicherung zu entscheiden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen, benötigen Sie auf der Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes (auch Schadensfreiheitsklasse genannt) hängt davon ab, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind. Mit jedem unfallfreien Jahr, in dem ein Kfz auf Sie zugelassen ist, steigt Ihr Schadensfreiheitsrabatt.
Je höher Ihr Schadenfreiheitsrabatt ist, desto weniger Versicherungsprämie müssen Sie zahlen. Sobald Sie jedoch einen Schaden an Ihre Versicherung gemeldet haben, werden Sie im Folgejahr in Ihrer Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) können Sie der aktuellen Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Kfz Versicherers entnehmen.
Ist Ihnen lediglich die Schadenfreiheitsklasse für das laufende Kalenderjahr bekannt und möchten Sie ein Angebot für das nächste Jahr berechnen, addieren Sie für die Beitragsberechnung einfach eine Schadenfreiheitsklasse hinzu.
Fahranfänger werden in der Regel mit der Schadensfreiheitsklasse 0 (= 240% des Grundbetrages) eingestuft. Wenn Sie jedoch seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheines sind, starten Sie mit der SF-Klasse (= 120%).
Ja. Wenn Ihre Eltern über eine günstigere Schadensfreiheitsklasse verfügen, lohnt es sich zumeist, das Fahrzeug auf Ihren Vater bzw. Ihre Mutter zuzulassen.
Die genaue Einstufung der Schadensfreiheitsklasse hängt davon ab, ob das Fahrzeug als Erstfahrzeug oder als Zweitfahrzeug angemeldet wird. Die schadenfreie Zeit kann später auf Ihren eigenen Kfz Vertrag übernommen werden.
Unabhängig von der Höhe des Schadensfreiheitsrabattes des ersten Fahrzeuges werden Zweitwagen in der Regel mit der Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft.
Als Besitzer eines Zweitwagens wählen Sie daher bitte in unserem Tarifvergleich in der Rubrik Schadensfreiheitsklasse die Einstufung "SF 1/2" aus.
Eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse ist bei den meisten Gesellschaften möglich. In der Regel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bei den meisten Kfz Versicherern bleibt die bisherige SF-Klasse im Falle einer Vertragsunterbrechung bis zu 7 Jahre lang bestehen.
Ja. Wenn Sie sowohl Ihren Erstbeitrag oder auch die Folgebeiträge nicht fristgerecht (d.h. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung) bezahlen, kann Ihnen Ihr Versicherer den Versicherungsschutz verwehren.
Sie müssten dann Schäden selbst bezahlen. Besteht kein Versicherungsschutz, muss außerdem Ihr Kfz stillgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht pünktlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bezahlen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand (z.B. mit einwandfreien Reifen und Bremsen) benutzen.
Selbstverständlich dürfen Sie nur fahren, wenn Sie im Besitz eines gültigen Führerscheines sind. Lassen Sie auch niemanden ohne Führerschein fahren.
Benutzen Sie Ihr Auto nicht nach dem Genuss von Alkohol oder anderen Drogen und lassen Sie auch niemanden ans Steuer Ihres Wagens, der Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat.
Entfernen Sie sich im Falle eines Unfalles nicht unerlaubt von der Unfallstelle und melden Sie (mit Ausnahme von Bagatellschäden, die Sie selbst regulieren möchten, entstandene Schäden innerhalb von 1 Woche an Ihren Versicherer.
Dies sollten Sie übrigens auch dann tun, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen. Geben Sie ohne Zustimmung Ihres Kfz Versicherers im Falle eines Unfalles unter keinen Umständen ein Schuldanerkenntnis ab.
Mallorca Police ist eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im Ausland angemietete PKW.
Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen (Pkw) einen Schaden verursachen, springt Ihre Kfz Versicherung bis zu einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenshöhe ein - weil die im Ausland geltenden Versicherungssummen zur Deckung der Unfallschäden oftmals nicht ausreichen.
Der Abschluss eines Kfz Schutzbriefes ist vor allem bei Vielfahrern und Auslandsfahrten äußerst sinnvoll. Sie können einen Kfz Schutzbrief unabhängig von Ihrer Kfz Versicherung z.B. beim ADAC abschließen.
Sie haben bei vielen Kfz Versicherern aber auch die Möglichkeit einen Kfz Schutzbrief kostenlos oder gegen einen geringen Zusatzbeitrag mit einzuschließen. Im Kfz Schutzbrief sind meist folgende Leistungen versichert:
Die Deckungskarte, die sie als Versicherungsnachweis bei der Anmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, wird Ihnen umgehend nach Abschluss der Versicherung zugesendet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung begründeter und zur Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung. Jeder Halter eines Fahrzeugs muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, um es auf öffentlichen Wegen benutzen zu dürfen.
Die Teilkasko (optional) deckt Schäden am eigenen Auto ab. Diese können durch Marderbiss, Sturm/Hagel, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Lawinen), Zusammenstoß mit Wild, Glasbruch oder Diebstahl entstehen. Auch Schäden an Zubehör, welches fest mit dem Kfz verbunden ist, sind von der Teilkasko gedeckt.
Die Vollkasko (optional) beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Sie zahlt den Eigenschaden (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) bei selbst verursachten Unfällen. Darüber hinaus umfasst der Vollkaskoschutz Schäden durch mut-/ böswillige Handlungen am Auto durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Schäden von unbekannten Verursachern (Fahrerflucht).
HSN ist die Herstellerschlüsselnummer, TSN ist die Typschlüsselnummer. Die beiden Nummern entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie schadenfrei gefahren sind. Für jedes schadenfrei gefahrene Jahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft. Zudem steigt der Rabatt auf die Versicherungsprämie, so dass die monatlichen Beiträge sinken. Wenn Sie allerdings einen Unfall verursachen, werden Sie in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und die Prämie steigt gegenüber dem Vorjahr.
Wenn Sie länger als 3 Jahre im Besitz Ihres Führerscheins sind, nimmt der Versicherer eine gewisse Fahrroutine an. Deshalb beginnen Sie in diesem Fall mit der SF.
Wenn Sie Ihren Führerschein vor weniger als 3 Jahre gemacht haben, steigen Sie in der SF 0 ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungs-Unternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 190-230%.
Wenn für den Zweitwagen eine Vorversicherung besteht, geben Sie die Schadenfreiheitsklasse an, in der Sie im nächsten Versicherungsjahr fahren.
Wenn Sie den Zweitwagen das erste Mal zulassen, steigen Sie in der SF _ ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungsunternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 115-140%.
Die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko entspricht der SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung.
Falls der Vollkaskoversicherungsschutz länger als 6 Monate unterbrochen war, erfolgt die Einstufung in den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor der Stilllegung. Bei einer Stilllegung der Vollkasko von mehr als 1 Jahr sind die Regeln der Versicherer unterschiedlich. Meist jedoch gilt eine Wiedereinstufung in die Vollkasko unter Abzug einer SF-Klasse pro stillgelegtes Jahr.
Beim Rabattretter (ohne Aufpreis) bleibt die Prämie nach dem ersten Unfall noch unverändert, obwohl in der Schadenfreiheitsklasse (SF) zurückgestuft wird.
Der bisherige Anspruchsberechtigte (Versicherungsnehmer) muss der Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich schriftlich abtreten (spezielles Formular ist notwendig). Achtung: Eine Rückübertragung ist nicht möglich! Die Abtretung kann in der Regel nur an Verwandte ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem Abtretenden in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen.
Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. Ein weiterer Grund für die Kündigung ist, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder auf eine andere Art loswerden.
Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (z.B. Personalausweis, Fahrzeugschein und - brief, etc.) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Behörde vorzulegen. Anhand der eVB-Nummer kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie eine Kfz-Versicherung besitzen. Diese eVB-Nummer ersetzt das bisherige Verfahren mit der Deckungskarte (Doppelkarte).
Ein Kfz Schutzbrief beinhaltet die Leistungen eines Pannendienstes, vergleichbar mit den Leistungen des ADAC. Der Kfz Schutzbrief greift meist ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Besonders sinnvoll kann er auf Fahrten ins Ausland sein, da der Kfz Schutzbrief im Falle eines Unfalls oder einer Panne die Kosten für das Abschleppen, Bergen, den Heimtransport, einen Mietwagen, Übernachtungskosten, etc. erstattet.
Der Versicherungsnehmer erklärt sich dazu bereit, einen eventuellen Kaskoschaden in einer Kooperationswerkstatt des Kfz-Versicherungsunternehmens beheben zu lassen. Hierdurch kann er an seinen Versicherungsbeiträgen sparen.
Liegt der letzte Versicherungsvertrag weniger als 7 Jahre zurück, fahren Sie in der gleichen SF-Klasse weiter. Ist die Vorversicherung jedoch schon länger als 7 Jahre her, wird der Versicherungsvertrag wie ein Neuvertrag behandelt. Somit werden Sie in die SF eingestuft.
Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Kfz mit saisonbedingter Zulassung. Beispiel: Sie lassen Ihr Cabrio nur für die Sommermonate zu. Beachten Sie: Die Saison sollte mindestens 6 Monate betragen, sonst wird der Versicherungsvertrag bei schadenfreiem Verlauf nicht höher gestuft. Außerhalb der Saison besteht Versicherungsschutz, jedoch nur auf einem Privatgelände/umfriedeten Abstellplatz. Das Auto darf nicht auf der Straße/öffentlich benutzt und abgestellt werden. Dasselbe gilt für ein Motorrad, welches nur in den Sommermonaten gefahren wird.
Bei Neuzulassungen geht diese immer dem Kfz-Versicherungs-Nehmer zu, damit dieser sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden kann. Bei einem Versicherungswechsel wird die eVB-Nummer in der zentralen Datenbank der Zulassungsstellen hinterlegt.
Wahrscheinlich handelt es sich um ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung, ein Motorrad, Wohnmobil oder einen Re-Import. Für diese Kfz können wir keine Kfz-Versicherung vermitteln. Auch Firmenfahrzeuge und Anhänger sind nicht über uns versicherbar.
In der Regel läuft der Kfz-Versicherungsvertrag ein Jahr. Falls jedoch der Versicherungsnehmer nicht (fristgerecht) kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr!
Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Anzahl der SF-Klassen entnehmen Sie den Rückstufungstabellen der jeweiligen Versicherungs-Gesellschaft.
Je nach Versicherungsunternehmen ist die Handhabe mit teuren Autos unterschiedlich. Die meisten Direkt-Versicherungen gewähren keinen Kasko-Schutz für Fahrzeuge ab einem bestimmten Wert (meist ab 60.000 Euro). Meist entscheiden die Versicherer jedoch sehr individuell anhand der Typklasse des Autos.
Einen von Ihnen verursachten Unfall oder Schaden melden Sie unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, direkt beim Versicherer.
Es sind so genannte Überschneidungszeiträume möglich; diese dürfen jedoch in der Regel nicht länger als 3-4 Wochen sein.
Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine Versicherungspolice (Nachweis über den Versicherungsschutz) zukommen zu lassen. Sie erhalten die Police im Rahmen des Versicherungsabschlusses zugestellt. Schließen Sie die Kfz-Versicherung am Jahresende ab, so kann es bis zu ein paar Wochen dauern, bis Sie im Besitz der Police sind. Grund: die meisten Versicherungsnehmer wechseln nach einem Kalenderjahr Ihre Kfz-Versicherung. In dieser Zeit ist das Bearbeitungsaufkommen in den Versicherungsgesellschaften sehr hoch, so dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.
Sobald Sie mit der Deckungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Zulassungsstelle waren um Ihr Fahrzeug anzumelden, sind Sie in der Kfz-Haftpflicht versichert. Für die Kaskoversicherung gilt dieser vorläufige Versicherungsschutz nur, wenn dies vom Versicherer explizit bestätigt wird. Sie genießen diesen vorläufigen Versicherungsschutz, auch wenn der eigentliche Vertrag mit dem Kfz-Versicherer noch nicht vorliegt.
Die so genannte Mallorcapolice ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Sie kann zusätzlich zur Kfz- Versicherung abgeschlossen werden. Sie springt bei einem Unfall ein, falls der Vermieter des Autos keine entsprechende bzw. eine zu geringe Versicherung abgeschlossen hatte.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden beträgt in Deutschland 2,5 Mio. Euro pro Person. Werden bei einem Schadenfall mehr als zwei Personen geschädigt, erhöht sich diese Summe auf insgesamt 7,5 Mio. Euro. Für Sachschäden beträgt die gesetzliche Versicherungssumme 500.000 Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
Die Entscheidung, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zu wählen, hängt allein von Ihrem persönlichen Versicherungsbedürfnis ab. Es empfiehlt sich aber, bei einem älteren, weniger wertvollen Auto, keine Kaskoversicherung abzuschließen, da sich die Reparatur von Schäden an einem älteren Auto oftmals nicht lohnt. Für neue, hochwertige Autos hingegen ist der Vollkaskoschutz sinnvoll.
Sie haben hierzu entweder die Möglichkeit, auf die Leistung der Kfz- Versicherung zu verzichten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Oder Sie nehmen den eventuell vereinbarten Rabattretter in Anspruch. In diesem Fall erfahren Sie zwar eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt jedoch gleich.