Die Basisrente lohnt sich für jeden, der Steuern sparen möchte. Sind Sie selbständig, ist die Basisrente für Sie sogar die einzige Möglichkeit der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Aber auch für gut verdienende Angestellte und Beamte macht die hohe steuerliche Förderung die Basisrente attraktiv.
Bis zu 20.000 Euro (ledig) / 40.000 Euro (verheiratet) können Sie jedes Jahr als Beitrag steuerlich geltend machen. In 2009 sind davon 68% abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit steigt um 2% jährlich, bis 100% im Jahr 2025 erreicht sind.
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde die staatliche Förderung stark verbessert. Beiträge zur Basisrente können nun immer nach dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden und führen immer zu einer Steuerersparnis!
Durch die steuerliche Förderung der Basis Rente kann der jährliche Beitrag des Vertrages als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Im Jahr 2009 können 68 Prozent des Beitrages, max. 68 Prozent des Höchstbetrags von 20.000 Euro (Bei Verheirateten 40.000 Euro) steuerlich abgesetzt werden. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent in 2025.
Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2009 werden 58 Prozent der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2 Prozent, danach jeweils um 1 Prozent. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginnjahr ab.
Der Höchstbetrag von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro wird gekürzt um den Gesamtbeitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung, der Beiträge zu Versorgungswerken oder zur Alterskasse der Landwirte.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung der Rürup Rente: