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Rentenversicherung



Was leistet eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung dient als private Altersvorsorge und ist eine sinnvolle Ergänzung zu der immer geringer ausfallenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die private Rentenversicherung zahlt zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt lebenslang eine monatliche Rente aus. Alternativ kann auch die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrags vereinbart werden.

Die Versicherung endet grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person, es besteht aber die Möglichkeit, im Rahmen einer Rentengarantiezeit eine Beitragsrückerstattung zu vereinbaren. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Rentengarantiezeit, werden die Beträge für die Dauer der vereinbarten Zeit (zwischen 5 bis zu 20 Jahren) auf die im Vertrag festgelegten Begünstigten ausgezahlt. Aufgrund dieser nur eingeschränkten Todesfallabsicherung wird in der privaten Rentenversicherung nicht nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person gefragt. Außerdem sind die Renditen bei der privaten Rentenversicherung in der Regel attraktiver als bei der reinen Kapitallebensversicherung.



Rentenversicherung Tipps

Berufsunfähigkeit

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie zur privaten Rentenversicherung einen kleinen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Falls Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, übernimmt der Versicherer an Ihrer Stelle die Beitragszahlung für die Rentenversicherung. Diese Option ist für Sie, wenn Sie jünger sind, nicht sehr teuer und eine Überlegung wert.

Kapitalwahlrecht

Ein Kapitalwahlrecht sollte Ihnen auf jeden Fall gewährt sein. Das ist bei allen getesteten Policen der Fall. Sie können dann am Ende der Einzahlung oder kurz zuvor erklären, dass Sie statt einer Rente lieber eine Einmalzahlung wünschen.

Steuervorteil

Die private Rentenversicherung in ihrer klassischen Form bietet einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Fließt die erste Auszahlung mit 65 Jahren, müssen nur 18 Prozent der lebenslang garantierten Rente versteuert werden. Riester- und Betriebsrenten sind dagegen voll steuerpflichtig. Deshalb wird die private Rentenversicherung auch für Leute mit regelmäßigem Einkommen zur Alternative.



Was bedeutet Prämien- oder Beitragsrückgewähr?

Falls eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der eingezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.

Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente oder Kapital ausbezahlt.



Was ist eine Witwen[r]renten Zusatzversicherung?

Zu einer privaten Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten-Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die Zahlung der Witwenrente nach dem Tod des Ehemanns bis zum Tod der Ehefrau vor.

Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den Tod des Ehemannes folgenden Monatsersten, bei Tod während der Mindestlaufzeit zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für den eine Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der Altersrente betragen.

Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen-Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der Hauptversicherung bis zum Tod der mitversicherten Person.



Wann wird die Versicherung ausgezahlt?

Beim Abschluss des Vertrages bestimmen Sie die Dauer der so genannten „Aufschubzeit“. Dabei geben Sie an, in wie vielen Jahren mit den Zahlungen der monatlichen Rente zur Altersvorsorge begonnen werden soll. Sind Sie z.B. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 35 und legen Sie eine Aufschubzeit von 30 Jahren fest, starten Ihre Rentenzahlungen, wenn Sie 65 Jahre alt sind.



Was versteht man unter Überschussbeteiligung (Gewinnbeteiligung)?

Die ausgezahlte Rente setzt sich aus einer garantierten Verzinsung sowie einem Überschussanteil zusammen. Konkret bedeutet das:

Ein Teil der Rente wird Ihnen bereits bei Vertragsabschluss fest garantiert. Dieser gesetzlich festgelegte Garantiezins beträgt derzeit 2,25%. Der restliche Teil besteht aus Überschüssen, die die Versicherungsgesellschaft durch Anlage des Kapitals erwirtschaften konnte und die in der Bilanz ausgewiesen werden.

Die Höhe des Überschussanteils, auch Gewinnbeteiligung genannt, kann zum Abschluss des Versicherungsvertrages lediglich auf Basis der bisherigen Daten geschätzt werden.



Was bedeutet die Rentenabrufoption / Rentenaufschuboption?

Die Option der Renten-Abrufphase ermöglicht, das die Rente z.B. zehn Jahre nach der Aufschubzeit abzurufen. Genutzt wird diese Möglichkeit insbesondere aus steuerlichen Erwägungen, Rentenleistung oder Kapitalabfindung können so bedarfsgerecht geplant werden.

Durch die Rentenabrufoption kann der Rentenbeginn vorverlegt werden; die Rente wird dann entsprechend niedriger.

Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch.



Was bedeutet Teilrentenoption?

Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragsdauer in der Abrufphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen.



Was bedeutet Mindestlaufzeit bzw. Rentengarantiezeit?

Es besteht die Möglichkeit, im Versicherungsvertrag eine Mindestlaufzeit, die so genannte Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Damit können Sie für den Fall Ihres frühzeitigen Ablebens vorsorgen. Als Rentengarantiezeit kann in der Regel ein Zeitraum zwischen 5 und bis zu 20 Jahren gewählt werden.



Was ist eine dynamische Rente?

Die dynamische Rente ist eine Auszahlungsvariante, bei der die Rente mit einer stetigen Steigerung ausgezahlt wird. Die Höhe der jährlichen Steigerung hängt von den Überschüssen ab, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet hat.
Im Vergleich dazu bleibt die Rentenhöhe bei der konstanten Rente über den gesamten Zeitablauf gleich. Dies hat den Nachteil, dass die Rente nicht an die Inflation angepasst wird. Damit sinkt de facto der Wert der Rente mit zunehmendem Alter.

Die dynamische Rente lohnt sich vor allem für Rentner, die mit einer eher hohen Lebenserwartung rechnen, während die konstante Rente bei einer geringen Lebenserwartung günstiger ist.



Was bedeutet Kapitalwahlrecht?

Kapitalwahlrecht bedeutet, dass Sie sich am Ende der Sparphase entscheiden können, ob Sie anstelle einer lebenslangen monatlichen Rente lieber eine einmalige Kapitalauszahlung wünschen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Kapitalauszahlungen ab dem 01.01.2005 grundsätzlich steuerpflichtig sind und nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Rentenreform nicht gefördert werden.



Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Die Kündigung Ihrer Rentenversicherung wäre im Falle eines finanziellen Engpasses die schlechteste Alternative, da Sie – vor allem in den ersten Jahren – zum Teil mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.
Anstelle dessen haben Sie je nach Versicherungsgesellschaft verschiedene andere Möglichkeiten bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten:

  • Herabsetzung der Versicherungssumme Wird die Versicherungssumme durch eine Teilkündigung herabgesetzt, verringern sich auch die Beiträge.
  • Beitragsfreistellung Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, bildet die Versicherungsgesellschaft aus dem vorhandenen Rückkaufswert eine (ermäßigte) Versicherungssumme. Bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind dann keine Beiträge mehr zu zahlen.

Beide Varianten verringern jedoch Ihren Versicherungsschutz. Daher sind sie wirklich nur bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten empfehlenswert.

Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu suchen. Die meisten Versicherer bieten von der Stundung der Beiträge bis hin zur Änderung der Beitragszahlweise.