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Berufsunfähigkeitsversicherung

Informationen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis hin zum roten Leitfaden für Ihren eigenen Vertrag.






Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?


Jeder, der nicht von seinem Vermögen leben kann und allein auf seine Arbeitskraft angewiesen ist.




Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?


„Krank werden? Ich doch nicht!“ denken viel Bundesbürger. Ist ja auch jedem zu wünschen. Die Realität sieht leider anders aus. Wussten Sie,


  • dass jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus seinem Berufsleben aussteigen muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen,
  • dass nicht Unfälle, sondern Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind?

Die Statistik sieht wie folgt aus:

  • Beschwerden mit Rücken, Knochen und Gelenken (34%),
  • Depressionen, Nervenleiden (25%),
  • Herz-Kreislauf-Probleme (20%),
  • Krebs (7%),
  • Unfälle (6%) sowie
  • Sonstiges, z. B. Allergien (8%).

Die Meinung, es trifft nur die anderen ist daher sehr riskant und leichtsinnig, vor allem, wenn man noch die Verantwortung für eine Familie mit trägt. Bitte bedenken Sie: Im Fall des Falles ändert sich Ihr Leben radikal:

  • Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben!
  • Krankheitssymptome bringen Zusatzkosten mit sich!
  • Ihnen steht ein geringeres Einkommen zur Verfügung, denn der Staat bietet nur eine Basisabsicherung, die in den nächsten Jahren noch mehr gekürzt wird!
  • Haus, Eigentumswohnung, Miete, Leasingrate fürs Auto, Lebensmittel, Kleidung u.s.w. Für die laufenden Kosten brauchen Sie auch weiterhin Geld zur Verfügung



Erwerbsminderungsrente


Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Erwerbsminderungsrente wird voll gezahlt, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dabei sind alle Tätigkeiten zumutbar.

Versicherte, die weniger als sechs Stunden, aber mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt im Durchschnitt 42 Prozent des bisherigen Bruttoverdienstes. Diese finanzielle Lücke muss mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.


Erhebliche Versorgungslücke

Bei einem Bruttoeinkomen von 6.000 Euro im Monat kann - abhängig vom Einkommen in den ersten Berufsujahren - mit einer Erwerbsminderungsrente von 1.500 Euro rechnen. Beim Bezug der halben Erwerbsminderungsrente gibt es gar nur 750 Euro.

Bei einem Bruttoverdienst von 2.000 Euro, bekommt eine volle Erwerbsminderungsrente von 750 Euro im Monat und 375 Euro bei der halben Erwerbsminderungsrente.

Anhand diesem Beispiel kann man sich ausrechnen, wie die eigene Versorgungsglücke aussieht. Fakt ist, wer nicht anderweitig abgesichert ist braucht eine ABsicherung seiner Arbeitskraft!

Achtung Wartezeit

Die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist eine Wartezeit von fünf Jahren. Das bedeutet, Sie müssen vor einer Erkrakung mindestens 60 Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, wovon mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge sein müssen.

Das ist gerade für Berufsanfänger ein Handicap oder aber auch für Berufsaussteiger.

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird mit Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Das ist in der Regel auch kein Problem, denn zunächst besteht bei Arbeitnehmern für sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld.

Problematischer sieht es bei privat Krankenversicherten aus, wenn Sie keinen Anspruch auf ein Krankentagegeld haben. Dann bekommen Sie viereinhalb Monate kein Geld. Bei Selbständigen sind es ohne Krankentagegeld sechs Monate.

Unser Rat: Überprüfen Sie einmal ihre Krankentagegeldansprüche.

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Zeitrente. Sie wird nach Ablauf von drei Jahren überprüft. Nach neun Jahren Rentenbezug wird sie in der Regel zu einer Dauerrente. Mit dem Erreichen der regulären Altersrente wird die Erwerbsminderungsrente in eine normale Altersrente umgewandelt. Die Rentenhöhe bleibt in der Regel unverändert.



Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung


BU abschließen

Schließen Sie so bald wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Auch viele jüngere Leute müssen plötzlich aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Und: Je niedriger das Eintrittsalter, desto niedriger sind die Beiträge Ihrer BU. Wir rechnen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Beantworten Sie alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß. Fragen Sie auch bei Ihren Ärzten nach, wenn Sie sich bei Antworten, die sich auf Ihre Gesundheit beziehen, unsicher sind. Denn weist der Versicherer Ihnen später nach, dass Sie gesundheitliche Probleme verschwiegen oder nicht vollständig beantwortet haben, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Sie haben dann keinen Versicherungsschutz mehr.

Netto- und Bruttobeitrag

Denken Sie bei Verträgen mit Beitragsverrechnung daran, dass Sie bei schlechter Kalkulation nicht den Netto-, sondern den Bruttobeitrag zahlen müssen. Das ist der maximal vereinbarte Beitrag, der im Tarif vereinbart wurde. Daher sollte der Unterschied von Brutto- und Nettobeitrag nicht weit auseinander liegen.

BU Rating

Die Wahl des Versicherers ist wichtig. Es gibt eine Menge Gesellschaften, die das Geschäft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nur am Rande betreiben. Wir empfehlen daher Versicherer, die seit Jahren das Geschäft betreiben und eine ausreichende Erfahrung auch bei der Leistungsregulierung haben. Es gibt verschiedene Testberichte zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese haben unterschiedliche Qualität. Wir geben Ihnen zu den Ratingsagenturen einen Überblick unter: Test Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Risikovoranfrage

Wir bieten Ihnen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikovorprüfung an. Dabei prüfen wir, anhand der von Ihnen gemachten Gesundheitsangaben, bei verschiedenen Versicherern, ob der Antrag problemlos angenommen wird, weitere Untersuchungen notwendig sind oder möglicherweise ein Zuschlag oder eine Ausschlussklausel für eine bestimmte Vorerkrankung notwendig ist. Dieser Service ist kostenlos für Sie.


Risikovoranfrage Formular (562KB)
Mit dem Risikovoranfrage Formular können wir für bei den verschiedenen Versicherern anfragen, ob Sie zu normalen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.



Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung


Berufsunfähigkeitsversicherung gezielt absichern


Die Berufsunfähigkeitsvorsorge ist ein zentrales Element für die Zukunft eines jeden von uns. Vorsorge ist nötig, um sich als junger Mensch im Fall einer Krankheit die Zukunft nicht zu verbauen.

Der Staat hat aus finanziellen Gründen die Leistungen dramatisch gekürzt und arbeitet an weiteren Maßnahmen, sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch die Altersvorsorge dem Bürger zum großen Teil privat aufzubürden. Daran lässt sich nichts ändern.

Wir können Sie nur unterstützen, im Hinblick auf Ihre Absicherung die richtige Wahl zu treffen. Dazu möchten wir Sie umfassend informieren.

Was bekomme ich vom Staat bei Berufsunfähigkeit bezahlt?

Seit dem 01.01.2001 erhalten Sie keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Ab diesem Datum wird nur noch die Erwerbsminderungsrente - als Vollrente (bei einer Erwerbstätigkeit von täglich weniger als drei Stunden) oder als hälftige Teilrente (bei einer täglichen Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden) - gezahlt.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten also lediglich die Versicherten, die nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Diese Rente entspricht in etwa 60 Prozent der Altersrente, die der Invalide bekommen würde, wenn er bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge entsprechend seinen jetzigen Einkünften gezahlt hätte.

Die Versicherten, die 6 Stunden und mehr täglich erwerbstätig sein können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente!

Gegebenenfalls wird dem Betroffenen zugemutet, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung kommt es bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr auf den bisherigen beruflichen Status an. Der Versicherte muss sich - trotz erheblicher finanzieller Einbußen - auf alle möglichen Tätigkeiten verweisen lassen, die der allgemeine Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Theoretisch kann diese gesetzliche Regelung zu einer "Karriere" vom "Chefarzt" zum "Pförtner" führen. Wer unter diesen Voraussetzungen in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein, erhält nicht - wie bisher - eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern überhaupt keine Gelder mehr. Zudem fallen die gesetzlichen Ansprüche nun insgesamt noch niedriger aus.

Bei Spitzenverdienern ist die Versorgungslücke weitaus größer, weil sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zahlen. Daraus ergeben sich dann auch nur ihre gesetzlichen Ansprüche.

Versicherte, die zwischen 3 und 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können, bekommen eine Rente, deren Höhe ca. 25-30% des Nettoeinkommens beträgt.

Ältere Versicherte genießen Vertrauensschutz, weil sie kaum noch eine private Alterssicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zu tragbaren Prämien aufbauen können.

Trotzdem gibt es auch hier erhebliche Kürzungen, denn die bisherige Berufsunfähigkeitsrente lag um ca. 40% höher als die halbe neue Erwerbsunfähigkeitsrente.

Und wer jetzt die Rente vor dem 60. Lebensjahr beginnt, erleidet darüber hinaus noch einen Abschlag von bis zu 10,8%. Der ergibt sich daraus, dass sich für jeden Kalendermonat zwischen Rentenbeginn und 63. Lebensjahr die Rente um 0,3 Prozent - insgesamt jedoch höchstens um 10,8 Prozent - vermindert.

Vertrauensschutz genießen alle, deren Renten vor dem 01.01.2001 begonnen haben. Für sie gilt das derzeitige Recht weiter.

Bei Rentenbeginn ab 01.01.2001 soll die Rente nur noch in Höhe von 50% einer Vollrente (derzeit 60%) gezahlt werden.

Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen erhalten diese Rente nicht mehr und müssen sich selbst versichern!

Zukünftig werden Renten wegen Erwerbsminderung nur noch zeitlich befristet - nämlich längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - gezahlt. Die Rentenhöhe entspricht ca. 50-55% des Nettoeinkommens.

Für den Personenkreis, der vor dem 01.01.1961 geboren ist, existiert eine Übergangslösung. Diese besagt, dass wie bisher der ausgeübte oder ein vergleichbarer Beruf bei der Feststellung des Restleistungsvermögens berücksichtigt werden muss.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Verkürzt ausgedrückt bedeutet Berufsunfähigkeit, dass der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlichen ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Vor der Rentengewährung wird allerdings geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten. "Zumutbar" ist eine Tätigkeit, wenn sie gegenüber dem bisherigen versicherungspflichtigen Beruf nur geringfügig niedrigere berufliche Anforderungen stellt (sog. Berufsschutz). Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets "zumutbar".

Aber selbst hier entstehen erhebliche finanzielle Kürzungen. Die Rente wird nur noch in der Höhe der halben Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bislang waren es immerhin noch ca. 66%!

Vollrenten wegen Erwerbsminderung können ab 01.01.2001 auch Selbständige erhalten. Bisher konnten nur Berufsunfähigkeitsrenten beantragt werden.

Für Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, denen der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bisher abgelehnt worden ist, können vom 01.01.2001 für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Betracht kommen. Betroffene Versicherte sollten sich daher umgehend von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einem öffentlich zugelassenen Rentenberater beraten lassen

Darüber hinaus sind auch große Witwen- und Witwerrenten aufgrund einer Erwerbsminderung betroffen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppe

Bereits beim ersten Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Sie nach Ihrem Beruf gefragt, von dem in der Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu alles abhängt. Denn mit der Qualifizierung steigt das Einkommen. Wer ein höheres Einkommen hat, verliert im Falle einer Berufsunfähigkeit auch mehr Geld; entsprechend muss er sich auch mehr absichern und eine adäquate Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren.

Um das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu prüfen, ist der ausgeübte Beruf das entscheidende Kriterium. Statistiken zeigen, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, unterschiedlich ausfällt. Mit höherer Qualifikation sinkt es meist. Akademiker bekommen in der Berufsunfähigkeitsversicherung daher mehr für ihr Geld als Angehörige von handwerklichen oder kaufmännischen Berufen, denen eine Ausbildung voran steht. Umgekehrt zahlen sie für die gleiche Leistung bedeutend weniger.

Daher haben Versicherer Berufs- oder Risikogruppen gebildet, nach denen sie die Prämie für eine vorgegebene Absicherung ermitteln. Gelegentlich sind diese so detailliert, dass Versicherer ihre Kunden nach 300 Berufen in unterschiedliche Prämienkategorien einstufen. Letztlich entscheidet jede Versicherung für sich, welche Klassifizierung sie vornimmt. Zumeist kommt folgendes Schema zur Anwendung:

Einteilung

Risikobeurteilung

Berufsgruppe

1

Gut

Wissenschaftler und Akademiker (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Wirtschaftsprüfer)

2

Normal

Personen, die überwiegend kaufmännischen Berufen nachgehen (Bank- und Versicherungskaufleute, Sachbearbeiter allgemein, Bürokräfte, Buchhalter

3

Erhöht

Personen, die überwiegend handwerklichen Berufen nachgehen und manuelle bzw. leichte körperliche Tätigkeiten ohne besondere Unfallgefährdung verrichten (Verkäufer, Feinmechaniker, Laborassistenten)

4

Hoch

Personen, die schwere körperliche Tätigkeiten verrichten oder hohen Unfallgefahren ausgesetzt sind (Dachdecker, Tischler, Fliesenleger, Friseure)

Berufsunfähigkeitsversicherung Tarif

Folgende Tarifformen sind im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsabsicherung zu unterscheiden:

  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Die BUZ kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
  • Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU).

Welche Tarifform für Sie günstiger oder geeigneter ist muss man im Einzelfall entscheiden.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen Sie sorgfältig beantworten. Können Sie sich sich nicht mehr an alle Ihre gesundheitlichen Probleme erinnern, sollten Sie bei Ihren Ärzten nachfragen. Machen Sie unvollständige Angaben, riskierkieren Sie, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, sobald Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Das darf der Versicherer, wenn er Ihnen nachweist, dass Sie Ihr Gesundheitsrisiko im Antrag nicht eindeutig geschildert haben. Die Versicherungsgesellschaften begrenzen ihre Rücktrittsmöglichkeit auf zehn oder fünf Jahre.

BU Bedingungen

Wichtiger als der Preis spielen vor allem die Bedingungen der Versicherer eine große und entscheidende Rolle. Auf folgende Punkte ist bei Vertragsabschluss zu achten:

  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit und ohne Wartezeiten?
  • Sind Versicherungs- und Leistungsdauer flexibel gestaltbar?
  • Wo liegt das Höchstendalter?
  • Ab welcher Berufsunfähigkeit gibt es eine Rente?
  • Wird die Dynamisierung der Hauptversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit fortgeführt?
  • Welcher Art sind etwaige Berufszuschläge?
  • Wird an Schüler, Studenten, Azubis oder Hausfrauen auch eine Rente gezahlt?
  • Verzichtet der Versicherer ohne Mehrbeitrag unabhängig von Alter und Beruf auf die abstrakte Verweisung auf andere Beschäftigungen?
  • Gilt freie Arztwahl?
  • Ist der Leistungsanspruch unabhängig von der Befolgung zumutbarer ärztlicher Anordnungen?
  • Gilt ein verkürzter Prognosezeitraum (max. 6 Monate)?
  • Schadet die unverschuldete verspätete Anspruchsmeldung?
  • Gilt die volle Berufsunfähigkeitsleistung auch bei dem 1. Punkt zur Pflegebedürftigkeit?
  • Gilt der "Straftatenausschluss" bei fahrlässigen Verstößen?
  • Gilt ein Leistungsausschluss bei Beteiligungen an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt?
  • Gilt das Kriegsrisiko eingeschlossen, sofern keine aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen erfolgt?
  • Gilt ein Leistungsausschluss für Mitglieder von Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz bei Einsätzen mit UNO oder NATO-Mandat?
  • Ist das Flugrisiko mitversichert?
  • Ist das berufs- und heilungsbedingte Strahlenrisiko ausgeschlossen?
  • Bleibt der Versicherungsschutz unverändert, auch wenn später die Aufnahme einer risikoreicheren Tätigkeit erfolgt?
  • Wird auf die Beitragsanpassung nach § 163 VVG verzichtet?
  • Wird auf die Beitragsanpassung und Kündigung nach § 41 VVG verzichtet?
  • Werden die Leistungen auch rückwirkend gezahlt, wenn bei ununterbrochener BU die Dauer von Beginn an nicht erkennbar war?
  • Wie lang ist die Rücktrittspflicht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
  • Ist auch eine "Erwerbsunfähigkeitsklausel", für Beamte eine "Dienstunfähigkeitsklausel" oder für Piloten eine "Fluguntauglichkeitsklausel" vereinbart?
Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung (2.2 MB)
Stiftung Warentest hat eine Checkliste entwickelt mit den wichtigsten Kriterien für ein gutes BU Bedingungswerk. Dies ist von den einzelnen Versicherern zu bekommen.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Versicherer trägt die Gefahr, dass der Versicherte vorzeitig berufsunfähig wird, dabei gibt es folgende Unterscheidungen:

Vollständige Berufsunfähigkeit

im Sinne der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen der Versicherer liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Teilweise Berufsunfähigkeit

liegt vor, wenn die oben genannten Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad, voraussichtlich mindestens sechs Monate, ununterbrochen erfüllt sind.

Es kann aber auch sein, dass keine Prognose gestellt werden kann, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. In einem solchen Fall wird die Berufsunfähigkeit, wenn sie sechs Monate ununterbrochen angedauert hat, von einigen Versicherern im nach hinein anerkannt und die Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit erbracht oder erst nach der Karenzzeit von sechs Monaten berücksichtigt.

Was versteht man unter der Pauschal- oder Staffelregelung?

Pauschalregelung mit 50%

Kann die versicherte Person ihre derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50% von ärztlicher Seite festgestellt wurde. Ab einem Grad von 50% wird die volle Leistung, bei weiniger als 50% keine Leistung erbracht.

Pauschalregelung mit 75%

Sie richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die Berufsunfähigkeit nur selten unterhalb von 75% BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe.

Pauschalregelung mit 100%

Hierbei erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe.
   
Staffelregelung

Bei der Staffelregelung wird bei einer Berufsunfähigkeit von mehr als 75% oder 66 2/3% voll und bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 25% oder 33 1/3% entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25% oder 33 1/3% besteht kein Leistungsanspruch.


Was bedeuten Karenzzeiten?

Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.B.: 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragzahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.

Pflegebedürftigkeit

Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit - wie oben beschrieben – nicht erfüllt sind, aber die versicherte Person infolge Pflegebedürftigkeit berufsunfähig wird.

Pflegebedürftigkeit

liegt dann vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für nachfolgend genannte Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichen Umfang der Hilfe einer anderen Person bedarf.

Als relevante Verrichtungen des täglichen Lebens gelten:

  • Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Verrichten der Notdurft

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand einer unterschiedlich gehandhabten Punktevergabe seitens der Versicherer durchgeführt.

Beitragsbefreiung und BU Rente

Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen:

Beitragsbefreiung

Für die Dauer der Berufsunfähigkeit wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann.

BU Rente

Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden. Diese erfolgt ab Eintritt der Berufsunfähigkeit für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Liegt bei der versicherten Person Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im voraus entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.

Was ist die Leistungsdauer?

Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden.

Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person aufgrund von Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu den im Antrag fixierten und in der der Police dokumentierten Zeitpunkt.

Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die Berufsunfähigkeit bis zum Ende der Versicherungsdauer eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann.

Versicherungs- und Leistungsdauer sind normalerweise identisch können aber auch voneinander abweichen.

Höhe Berufsunfähigkeitsrente

Wie hoch muss die Absicherung sein? Diese Frage stellt sich bei Vertragsabschluss und sollte möglichst genau beantwortet werden.

Die Rentenhöhe hängt von Ihrem persönlichen Lebensstandard ab. Um die richtige Rentenhöhe herauszufinden, muss der Kunde seine voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im Fall von Berufsunfähigkeit gegenüberstellen. Hobbys und Reisen, denen man möglicherweise nicht mehr nachgehen kann, weil die Gesundheit dies nicht mehr zulässt, stehen erhöhte Ausgaben für bestimmte Krankheitssymptome gegenüber. Grundsätzlich sollten Sie vom jetzigen Status ausgehen und den schlechtesten Fall annehmen. Gehen Sie einfach davon aus, dass Sie im schlechtesten Fall nichts mehr tun können - nicht einmal mehr Hausarbeit.

Die Gesellschaften versichern in der Regel bis zu 80 Prozent vom Nettoeinkommen.

Welche Sonderregelungen gibt es für bestimmte Berufsgruppen?

Beamte BU

Um für Beamten das Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern, bieten viele Gesellschaften eine so genannte Dienstunfähigkeitsklausel an. Damit wird vereinbart, dass der Beamte die Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Das erspart allen Beteiligten viel Papierkram, weil der Kunde dem Versicherer nicht mehr detailliert nachzuweisen braucht, welche einzelnen Tätigkeiten er in seinem Beruf nicht mehr oder nur noch zu max. 50% ausüben kann.

Allerdings wird nach einiger Zeit von manchem Unternehmen geprüft, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte. So ist es einem Streifenpolizisten theoretisch möglich, seinen Dienst vielleicht im Innendienst zu verrichten. Wenn das festgestellt wird, zahlen die Gesellschaften keine Rente mehr - auch dann nicht, wenn der Frühpensionierte eine solche Tätigkeit gar nicht ausüben kann, weil keine solche Stelle angeboten wird.

Besonders Polizisten und Feuerwehrleute sollten deshalb Dienstunfähigkeitsklauseln vereinbaren, die genau auf ihre Tätigkeit abheben und ihnen eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente garantieren.

Schüler BU

Für Schüler wird eine Schulunfähigkeitsversicherung angeboten. Diese kann bei Beginn eines Studiums oder einer Lehre umgewandelt werden in eine Berufunfähigkeitsversicherung.

BU Student

Da sich bei dieser Personengruppe die berufliche Qualifikation erst mit zunehmender Ausbildung herausstellt, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oft so vereinbart, dass der Schutz in den ersten Semestern oder Ausbildungsjahren nur für Erwerbsunfähigkeit gilt (wenn der Versicherte in keinem Beruf mehr arbeiten kann). Erst am Ende der Ausbildung, im letzten Lehrjahr oder den letzten beiden Semestern wird der angestrebte Beruf als Bezug für eine Berufsunfähigkeit herangezogen.

Auch wenn sich die Sachlage auf den ersten Blick ungünstig darstellt, sollten Studenten und Auszubildende umgehend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Denn wenn sie nicht schon vor ihrem Studium oder ihrer Ausbildung längere Zeit berufstätig waren, können sie vom Rentenversicherungsträger keine Gelder erwarten. Später sollte die Rentenhöhe an das erzielte Einkommen angepasst werden.

Eine besondere Form der Erwerbesunfähigkeitsversicherung wird bei über 18-jährigen angeboten. Es handelt sich um eine reine EU Versicherung, die mit einem späteren Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestattet wird. Das Besondere dabei ist, dass die Versicherer dann häufig keine neue Gesundheitsprüfung mehr verlangen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrau

Die größte Berufsgruppe in unserem Land hat auch den schlechtesten Berufsunfähigkeitsschutz: die vielen Hausfrauen und Hausmänner, die im Verborgenen mehr oder weniger still ihrer Tätigkeit nachkommen. Aber auch sie können berufsunfähig werden und haben daher entsprechende Versicherungsmöglichkeiten. Naturgemäß ist es schwierig, dieses Berufsbild klar zu umfassen. Gelegentlich werden die Anforderungen an eine Ausbildung in Hauswirtschaftslehre als Maßstab zugrunde gelegt. Nach Rücksprache mit dem Versicherer kann es auch gelingen, seinen bisherigen Beruf als Grundlage durchzusetzen.


Was ist im Schadenfall zu beachten?

Manche Krankheiten kommen schleichend. Aus einem schmerzhaften aber vordergründig nicht ernsthaften Bandscheibenvorfall kann eine chronische Erkrankung entstehen, die Sie daran hindert, Ihre Tätigkeit fortzuführen. Wenn die beruflichen Arbeiten aber nicht mehr ausführbar sind, dann kommt die einst vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ins Spiel.

Wenn der Kunde ahnt, dass er berufsunfähig werden könnte, dann sollte er sich sofort an seine Versicherungsgesellschaft wenden - aus Gründen des Nachweises in schriftlicher Form. Und auch auf das Risiko hin, dass er sich getäuscht hat und doch wieder arbeiten kann. Unmittelbar danach sollten Sie bereits einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Die Gesellschaften beauftragen dann meist einen Arzt ihres Vertrauens und zahlen auch die Gebühren für seine Tätigkeit.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Zahlung der Beiträge nicht einstellen dürfen, weil Sie glauben, einen Anspruch zu haben. Stellt sich später heraus, dass eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erfolgt, dann werden die zuviel gezahlten Beiträge erstattet. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, mit dem Versicherer über eine zinslose Stundung der Beiträge zu sprechen. Beachten Sie aber bitte, dass diese nachgezahlt werden müssen, falls Sie die etwaige Anerkennung der Berufsunfähigkeitsrente nicht erhalten.

Der Anspruchsteller sollte sich dann auf ein mehrseitiges Formular einstellen, das Ihm vom Versicherer zugesandt wird und eine Menge Fragen beinhaltet. So muss er erklären, welche Arbeiten er im Einzelnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch zu einem geringen Teil verrichten kann. Selbstverständlich muss er ebenfalls erläutern, welche Handgriffe und Tätigkeiten zu seinem Beruf gehören.

Wenn der Versicherer akzeptiert, dass der Kunde in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, setzen die Zahlungen ein. Allerdings wird das Unternehmen die Gesundheit des Versicherten in gewissen Abständen - meist einmal pro Jahr - erneut überprüfen. Sollte sich Arbeitsfähigkeit nachweisen lassen, wird die Rente gestoppt.


Was versteht man unter Verweisung?

Von vielen Versicherern wird die Berufsunfähigkeit bereits anerkannt, wenn ein Kunde in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Es gibt jedoch auch einige Gesellschaften, die die Rentenzahlung ablehnen und auf andere Berufe verweisen, die der Kunde zur Einkommenserzielung ergreifen könnte. Auch wenn der Versicherer seinen Verweisungsvorschlag schriftlich gut begründen muss, fällt konkrete Arbeitsplatzvermittlung natürlich nicht in sein Gebiet.

Der Versicherte sollte gegen den Vorschlag Widerspruch einlegen und ggf. auch vor Gericht ziehen. Leider ist diese Praxis häufig unvermeidlich.

Wenn ein Selbständiger eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt, dann prüfen die Gesellschaften immer, ob eine Firma nicht so umstrukturiert werden kann, dass der Unternehmer wieder Verdienste erzielt. Allerdings muss diese Veränderung wirtschaftlich sinnvoll und zumutbar sein und unter dem Strich dazu führen, dass der Unternehmer davon leben kann. Unzumutbar und somit auch unzulässig ist, wenn der Kunde jemanden zusätzlich einstellen muss und somit die Existenz nicht mehr gesichert ist.

Häufig lässt sich die fehlende Arbeitskraft nicht ersetzen, weil der Unternehmer mit seiner Arbeitskraft unersetzlich ist bzw. er für diesen Preis kein qualifiziertes Personal findet.

Berufsunfähigkeitsrente Steuer

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine abgekürzte Leibrente zahlbar, solange die versicherte Person lebt, längstens jedoch für die vereinbarte Dauer des Vertrags.

Die Berufsunfähigkeits-Rente wird nicht in voller höher, sondern nur mit dem Ertragsanteil zur Einkommenssteuer herangezogen (§ 55 EStDV in Verbindung mit § 22 EStG). Dieser Ertragsanteil allein erreicht oft nicht einmal den Grundfreibetrag des Steuertarifs und die noch abzugsfähigen Pausch- oder Freibeträge.

Eine Steuerpflicht wird deshalb in der der Regel erst dann ausgelöst, wenn weitere Einkunftsarten hinzukommen.


Beispiel:
Ein Single erhält bis zu Alter 63 Jahre eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1000 Euro monatlich. Die Zahlung hat nach Vollendung seines 50. Lebensjahres begonnen. Der Ertragsanteil der Rente beträgt 15 Prozent (§ 55 EStDV).

Jahreseinkommen aus der Rente

12 mal 1000 Euro

12.000 Euro

davon Ertragsanteil 15%

1.800 Euro

Abzgl. Werbungskosten-Pauschbetrag
(§ 9a Satz 1 Nr. 3 EstG)

102 Euro

= steuerpflichtige Einkünfte

1.698 Euro

Aus der Einkommensteuer-Grundtabelle 2008 ergibt sich, dass bis zu 7664 Euro keine Einkommenssteuer anfällt.

Wie sieht die Besteuerung meiner Berufsunfähigkeitsrente bei einem Rürup-(Basis-) rentenvertrag aus?

Ab dem Jahr 2040 unterliegen die Berufsunfähigkeitsrenten als sonstige Einkünfte voll der Einkommensteuer. Bis zum Jahr 2040 unterliegen sie nur teilweise der Besteuerung. Es gilt folgende Übergangsregelung:

Erfolgt der Rentenbeginn im Jahr 2009, werden 58 Prozent der Rente besteuert. Der Prozentsatz steigt jährlich bis 2020 um 2 Prozentpunkte, danach um 1 Prozentpunkt auf 100 Prozent im Jahr 2040 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchtstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).