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Private Krankenversicherung



Wer kann private Krankenversicherungen abschließen?

Private Krankenversicherung für Selbständige

Selbstständige können eine private Krankenvollversicherung ohne die Erreichung einer bestimmten Mindesteinkommens abschließen.

Private Krankenversicherung Freiberufler

Freiberufler können in die private Krankenversicherung ohne das Erreichen eines bestimmten Mindesteinkommens wechseln.

Private Krankenversicherung Angestellte
  
Angestellte können sich nur dann privat versichern, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 48.600 Euro liegt (2008: 48.150 Euro) und das Einkommen in den vergangenen drei Jahren oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag.

Private Krankenversicherung für Beamte

Auch Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte) können jederzeit eine private Krankenversicherung abschließen. Dazu zählen auch Beamtenanwärter.

Private Krankenversicherung für Studenten

Studenten können innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn in die private Krankenversicherung Studenten wechseln. Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich die Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor 12 Monate ununterbrochen lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der privaten krankenversicherung versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung wirkt von Beginn der Versicherungspflicht an und ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen. Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw. vom Beginn der Familienversicherung an.

Studenten haben die Möglichkeit, bei fast allen privaten Krankenversicherern den Tarif PSKV (Private studentische Krankenversicherung) zu wählen. Der Tarif sieht alledings nur einen Mindestversicherungsschutz vor. Er bietet im Rahmen bestimmter Leistungshöchstsätze Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Darüber hinaus werden in den meisten Fällen Zuschüsse gezahlt. Wenn sich Ärzte und Zahnärzte nicht an die vorgesehenen Höchstsätze halten können Eigenbeteiligungen für den Studenten entstehen.

Krankenzusatzversicherung
 
Treffen die oben genannten Kriterien nicht auf Sie zu, haben Sie immer noch die Möglichkeit, im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufzustocken.



Leistungen private Krankenversicherung

Die Leistungen private Krankenversicherung lassen sich in die folgenden Grundbereiche aufteilen. Sie bestimmen selbst, welche Leistungen Sie in welchem Umfang in Ihrer privaten Krankenversicherung versichert haben möchten.

Ambulante Leistungen

  • Zu den Arztbehandlungen zählen Beratungen, Besuchen, Untersuchungen, Sonderleistungen, Wegegebühren, Operationen oder Hebammenhilfe.
  • Heilpraktikerbehandlungen beinhalten Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis genauso bewährt haben wie die Schulmedizin. Wenige Tarife ergänzen die Leistungen noch um das Hufelandverzeichnis. Hier ist ein Katalog von verschiedenen Therapien aufgegliedert. Ist dies nicht der Fall sollten Erstattungen für Eigenblutbehandlung, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, Ozontherapien mit dem Versicherer abgestimmt werden, da die verschiedenen Tarife unterschiedliche Regelungen beinhalten.
  • Transporte und Fahrten bis zum nächsten ereichbaren Arzt und Fahrten zum und vom nächsten erreichbaren zuständigen Arzt snd bei Gehunfähigkeit versichert sowie zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall.
  • Röntgen-, Radium-, Isotopen Diagnostik und -therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs.
  • Heilmittel sind zum Beispiel Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht Wärme und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik, Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie Massagegeräte, Heizkissen, Bestarhlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte. Achten Sie darauf welche Heilmittel erstattet werden. Manchmal werden sie explizit aufgezählt und manche Tarife haben einen offenen Heilmittelkatalog.
  • Masseur, medizinischr Bademeister oder eines Krankengymnasten
  • Leistungen eines Logopäden
  • Hilfsmittel sind Brillen, Kontaklinsen, bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen, künstliche Glieder und Prothesen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, künstlicher Kehlkopf, Stützapparate, Kunstaugen. Bei den Hilfsmitteln werden Kosten in unterschiedlicher Höhe übernommen. Das heißt wir haben eine Summenbegrenzung und eine zeitliche Begrenzung. Manche Hilfsmittel werden bei erneutem bedarf erst in drei Jahren wieder erstattet. Daher gilt bei den Hilfsmiteln genaue Recherche was wie oft und in welcher Höhe bezahlt wird.
  • Psychotherapie wird meistens auf die Anzahl der Sitzungen beschränkt. Einsteigertarife haben Psychotherapie manchmal gar nicht versichert oder nur bis zu 20 Sitzungen. Einige Versicherer bieten auch Staffeln an bis zu 30 Sitzungen 100 Prozent Erstattung, von der 31. Sitzung bis zur 60 Sitzung 80 Prozent und darüber hinaus wird mit 70 Prozent geleistet.
  • Vorsorgeuntersuchungen werden von einigen Krankenversicherern nur im Rahmen des GKV Leistungsspektrums übernommen. Das bedeutet schränkt die GKV die Leistungen ein gilt dies dann auch für die private Krankenversicherung. Meistens werden folgende Leistungen übernommen wie Früherkennung von Krebserkrankungenbei Frauen und Männern, Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Früherkennung von Nierenerkrankungen und Diabetis.
  • Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des zuständigen Bundesinstitutsallen in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden.
  • Hausentbindungen, Leistungen der Hebamme.
  • Arneimitel
  • Ambulante Kurkosten müssen meistens über spezielle Kurtarife mitversichert werden.
  • Ambulante häusliche Pflegekosten werden über gesonderte Tarife mitversichert.
  • Höchstsätze der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sind teilweise auf den 2,3 fachen Regelsatz beschränkt oder bis zum 3,5 fachen Höchstsatz.
  • Rückführung aus dem Ausland
  • Todesfall im Ausland


Stationäre Versorgung:

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Keine Zuzahlungen zu den Krankenhausaufenthalten
  • Europaweite oder weltweite Geltung

Zahnleistungen

  • Bis zu 100% Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung
  • Bis zu 90 % Kostenerstattung für Zahnersatz (auch Implantate,
  • Kronen und anderer aufwendiger Zahnersatz)
  • Bis zu 90% Erstattung der Kosten bei Kieferchirurgie
  • Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden oder Materialien

Krankentagegeld

Erstattung eines Krankentagegeldes zum Ausgleich des Verdienstausfalls im Krankheitsfall

Pflegepflichtversicherung:

Gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung.

Pflegetagegeldversicherung

Auf Wunsch kann auch ein Pflegetagegeld mit abgeschlossen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei weitem nicht aus.



Private Krankenversicherung Tipps

Private Krankenversicherung Gesundheitsfragen

Eine frühere oder akute Erkrankung sollte angegeben werden. Wenn der private Krankenversicherung Anbieter im Leistungsfall erfährt, dass Angaben nicht oder unrichtig gemacht wurden, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und stehen ohne Leistung da. Wir bieten Ihnen hierfür im Vorfeld eine Risikovorprüfung an, bei der wir die kompletten Gesundheitsfragen aufnehmen und dann bei verschiedenen Krankenversicherern abklären, ob für Sie eine normale Annahme möglich ist oder noch ärztliche Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Günstige private Krankenversicherung

Achten Sie nicht nur auf den Preis. Gerade im Leistungsfall ist oftmals das Erwachen groß, wenn gewisse Leistungen dann doch nicht mitversichert sind. Teilweise sind in einigen günstigen Krankenversicherungstarifen Selbstbeteiligen versteckt. Diese summieren sich dann in der Summe auf. Billige private Krankenversicherung liegen vom Leistungsniveau unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn man sich dessen bewußt ist, dann kann man auf einen solchen Tarif zugreifen. Viele Einstigertarife haben Optionsmöglichkeiten später in höherwertige Vollkostentarife umzusteigen.

Private Krankenversicherung Beratung

Wir empfehlen Ihnen vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine ausführliche Beratung. Es gibt mittlerweile ein paar hundert verschiedene Tarife und Tarifvarianten. Hier den richtigen private Krankenversicherung Tarif für Sie zu finden bedarf erstmal einer genauen Analyse, welche Leistungen Sie versichert haben möchten. Dies funktioniert nicht über einen private Krankenversicherung Online Rechner, sondern mit einer qualifizierten Vergleichssoftware ermitteln wir für Sie ein private Krankenversicherung Angebot.

Bei Vorerkrankungen wird von uns eine Risikovorprüfung bei verschiedenen Versicherern gehalten, damit wir sehen, welche Gesellschaft Sie normal annimmt oder eventuell mit einem Beitragszuschlag. Fragen Sie uns nach einer private Krankenversicherung Beratung, wir helfen Ihnen gerne um gemeinsam mit Ihnen den passenden private Krankenversicherung Tarif für Sie zu finden. Unsere unabhängige Beratung zahlt sich hierbei für Sie aus.
   
Private Krankenversicherung Checkliste

Mit unserer private Krankenversicherung Checkliste können Sie Ihre sich Ihren gewünschten Versicherungsumfang zusammenstellen. Wir erstellen Ihnen dann gerne ein private Krankenversicherung Angebot.

Private Krankenversicherung Checkliste (32KB)
Für eine private Krankenversicherung Angebot benötigen wir einige Angaben zu den von Ihnen gewünschten Leistungen. Mit Ihren Angaben können wir dann mit unserem private Krankenversicherung Beitragsrechner einen Beitragsvergleich private Krankenversicherung ermitteln. Wir bespechen dann den Vergleich private Krankenversicherung mit Ihnen uns zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen private Krankenversicherung Tarife.



Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherung von den Leistungen?

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung


Allgemein

 

Leistungen und Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber geregelt und für alle Mitglieder gleich (Sozialgesetzbuch V).

Sie stellen sich Ihre Leistungen individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammen

Leistungen können im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden.

Der Beitrag hängt vom Bruttoeinkommen ab.

Der Beitrag ist einkommensunabhängig und hängt ausschließlich von den gewählten Leistungen ab.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, unabhängig von Einkommen und Gesundheitszustand Versicherungsschutz zu gewähren.

Die privaten Krankenversicherer können sich Ihre Mitglieder selbst auswählen und Anträge ablehnen.

Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.

Ärzte und Krankenhäuser rechnen mit Ihnen ab. Sie reichen dann die Rechnungen bei Ihrer Krankenversicherung zwecks Kostenerstattung ein.

Unter bestimmten Umständen sind Familienmitglieder (z.B. Kinder) kostenlos mitversichert

Für jede versicherte Person muss ein eigener beitragspflichtiger Vertrag abgeschlossen werden.


Ambulante Leistungen

 

Behandlung nur durch Vertragsärzte unter Zahlung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro.

Freie Arztwahl; Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung möglich

Keine Leistungen durch Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen sind in der Regel mitversichert

Umfangreiche Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel

Volle Erstattung aller medizinisch notweniger Medikamente ohne Eigenanteil; in der Regel werden wesentlich umfangreichere Heil- und Hilfsmittel erstattet als in der gesetzlichen Krankenversicherung

Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen nur bei sehr schwerer Sehbeeinträchtigung

Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen, falls medizinisch notwendig


Stationäre Leistungen

 

Der Arzt muss seine Patienten in das nächstgelegene freie Krankenhaus einweisen

Freie Krankenhauswahl

Behandlung durch den diensthabenden Arzt

Chefarztbehandlung

Mehrbettzimmer

Ein- oder Zweibettzimmer

Zuzahlung von 10 Euro für bis zu 28 Tage erforderlich

Keine Zuzahlung erforderlich


Zahnärztliche Versorgung

 

Sie erhalten einen Festzuschuss in % auf durchschnittliche Kosten der Regelversorgung:
      - generell 50%,
bei Vorsorgemaßnahmen
      - über 5 Jahre 60%,
      - über 10 Jahre 65%.

Bis zu 90% Kostenerstattung für Zahnersatz (tarifabhängig). Alle Materialien/ Behandlungsmethoden werden bezuschusst. In den ersten Jahren gelten meist Erstattungshöchstgrenzen.


Krankentagegeld

 

Nach der 7. Woche werden nur noch 70% des Bruttoarbeitslohns ausgezahlt; von diesem müssen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung abgeführt werden; die Zahlungen enden spätestens nach 72 Wochen.

Absicherung des vollen Nettogehaltes ohne jede zeitliche Begrenzung möglich


Pflegeversicherung

 

Die Pflegepflichtversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert.

Die Pflegepflichtversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. Der Beitrag ist für alle gleich und einkommensunabhängig. Zahlt mind. 1 Elternteil Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sind nicht erwerbstätige Kinder beitragsfrei mitversichert.


Auslandskrankenschutz

 

In EU-Ländern und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings werden die Auslandskrankenscheine nicht von allen Ärzten/Krankenhäusern akzeptiert. Rücktransporte werden grundsätzlich nicht beglichen. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung wird auch von den Kassen dringend empfohlen.

Uneingeschränkter Krankenschutz europaweit (tarifabhängig), in der Regel für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte auch weltweit. Inklusive Rücktransport, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung

Wenn Sie, z.B. aufgrund eines Stellenwechsels oder wegen eines Wechsels von Vollzeit auf Teilzeit, weniger als die Pflichtversicherungsgrenze verdienen, gilt für Sie die Pflichtversicherung und Sie müssen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Einzige Ausnahme: Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, können Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Fällt Ihr Einkommen nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze, weil diese erhöht wurde, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen. Dann können Sie weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung

Komme ich jederzeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? Grundsätzlich nein. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Fällt Ihr Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze (z.B. wegen Gehaltseinbußen aufgrund eines Stellenwechsels), müssen Sie wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück.
  • Fällt Ihr Gehalt nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze, weil diese vom Gesetzgeber angehoben wurde, können Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen.
  • Wenn Sie arbeitslos sind, fallen Sie grundsätzlich wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zurück. Ausnahme: Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren privat krankenversichert sind, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das Bundesministerium für Arbeit übernimmt Ihren Krankenversicherungsbeitrag im Rahmen von bestimmten Höchstgrenzen.
  • Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, bleiben Sie in der Regel in der privaten Krankenversicherung.

Bekomme ich als Arbeitnehmer die Hälfte der Versicherungsprämie als Arbeitgeberzuschuss?

Grundsätzlich ja. Der Zuschuss ist aber – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch – auf die Hälfte des aktuellen Höchstbetrages für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung begrenzt.

Kann ich meine Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern?

Nein. In der privaten Krankenversicherung muss für jede versicherte Person ein eigener beitragspflichtiger Vertrag abgeschlossen werden. Das gilt auch für Kinder.

Können meine Kinder bei meinem gesetzlich versicherten Ehepartner mitversichert werden?

Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, besteht nur Anspruch auf Familienversicherung, wenn entweder das Einkommen des privat Versicherten unter der Pflichtversicherungsgrenze von 48.600 Euro liegt oder aber das Einkommen des privat Versicherten regelmäßig unter dem Einkommen des in der gesetzlich versicherten Elternteils liegt.

Ausnahme: Wenn Sie nicht verheiratet sind, besteht für Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Familienversicherung über die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen nachträglich gekürzt werden?

Die vertraglich vereinbarten Leistungen der privaten Krankenversicherung können im Gegensatz zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachträglich nicht gekürzt werden. Das ist einer der großen Verteile der privaten Krankenversicherung.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung können – wie bei den gesetzlichen Krankenkassen auch- von Zeit zu Zeit angepasst werden. Das kann an der gestiegenen Lebenserwartung und den damit verbundenen höheren medizinischen Kosten, an Änderungen im Gebührenrecht, neuen Behandlungsmethoden oder einem geänderten Verhalten der Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen liegen.

Um Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaft sorgfältig vorzugehen. Dabei sollten nicht nur Faktoren wie der Preis eine Rolle spielen, sondern auch Faktoren wie Beitragsentwicklung der Gesellschaft sowie bilanztechnische Daten sollten berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ich plötzlich schwer krank werde mit meinem Vertrag?

Eine individuelle Erhöhung der Beiträge, nur weil Sie persönlich mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen, ist nicht möglich. Eine Beitragserhöhung ist nur im Rahmen einer generellen Anpassung der Beiträge möglich und gilt dann immer für alle Versicherten, die sich für diesen Tarif entschieden haben.

Die Versicherungsgesellschaft kann Ihren Vertrag auch nicht kündigen, wenn Sie ernsthaft krank sind und hohe Kosten verursachen. Der Versicherer kann vom Vertrag dann zurücktreten, wenn Sie Ihre Beiträge nicht regelmäßig bezahlen oder wenn Sie vor Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer gemacht haben. Daher ist eine wahrgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Rahmen des Antragsformulars extrem wichtig.

Werden meine Beiträge im Alter bezahlbar bleiben?

Die privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind verpflichtet, für jeden Patienten Altersrückstellungen zu bilden. Daher sind die Beiträge für Versicherte, die relativ jung in einen Vertrag für eine private Krankenversicherung abschließen, wesentlich geringer als für Personen mit einem relativ hohen Eintrittsalter.

Grundsätzlich ist es aber möglich, dass es im Laufe Ihrer Mitgliedschaft aufgrund zu gestiegenen Kosten im Gesundheitssystem zu Beitragserhöhungen kommt. Diese dürften Ihnen jedoch auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bevorstehen.

Sie haben im Alter die Möglichkeit, auf einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen umzusteigen. Alle Gesellschaften sind verpflichtet, einen Alterstarif anzubieten, dessen Leistungen vergleichbar mit dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen sind und der den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf.

Darüber hinaus bieten viele Gesellschaften einen Vorsorgetarif an, der beinhaltet, dass die Beiträge im Alter um einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz sinken.

Krankenhauswahl und Chefarztbehandlung

Während Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung an Vertragsärzte mit Kassenzulassung gebunden sind, haben Sie bei der privaten Krankenversicherung je nach Tarif die Möglichkeit, Ihren behandelnden Arzt frei zu wählen.

Primärarztprinzip

Es gibt neue privaten Krankenversicherung Tarife, die nach dem Primärarztprinzip funktionieren. Hier müssen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Ihnen dann eine Überwesiung zu einem Facharzt gibt. Gehen Sie direkt zu einem Facharzt, wird Ihnen nicht die volle Leistung abgerechnet. Dafür sind die Primärarzttarife in der regel 15 bis 20 Prozent günstiger als andere private Krankenversicherung Tarife.

Krankenhauswahl

Auch bei der Wahl des Krankenhauses sind Sie an keine Bestimmungen gebunden. Sie müssen nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom Arzt in das nächste freie Krankenhaus eingewiesen werden.

Wie läuft die Abrechnung mit den Ärzten und Krankenhäusern?

Gehen Sie als Privatpatient zum Arzt, so besteht der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und Ihnen. Dementsprechend stellt der Arzt Ihnen, und nicht der Versicherungsgesellschaft, die Rechnung.

Sie können:

  • die Rechnung bezahlen und sie anschließend Ihrem Versicherer einreichen
  • die Rechnung unbezahlt an den Versicherer senden und erst nach dessen Zahlung an den Arzt bezahlen
  • die Rechnung unbezahlt an den Versicherer senden und diesen direkt an den Arzt auszahlen lassen.

Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt werden gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte direkt mit der Versicherungsgesellschaft abgerechnet. Lediglich die Rechungen des Chefarztes gehen wie bei allen Arztrechnungen zunächst an Sie.

Bin ich auch im Ausland privat krankenversichert?

Ja, Sie genießen mit einer privaten Krankenversicherung uneingeschränkten Krankenschutz europaweit, in der Regel für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte auch weltweit. Rücktransport, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden komplett übernommen.

Private Krankenversicherung Selbstbeteiligung

Für Selbstständige und Freiberufliche ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sehr sinnvoll, da diese keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und den vollen Krankenversicherungsbeitrag selber zahlen müssen.
 
Für Angestellte kann eine Selbstbeteiligung dann Sinn machen, wenn der Beitrag zu teuer wird.

Generell gilt: Der Versicherungsbeitrag plus die Höhe der Selbstbeteiligung muss geringer sein als ein Tarif ohne Selbstbeteiligung, damit sich die Selbstbeteiligung lohnt.

Interessant können Selbstbeteiligungen auch dann sein, wenn die Gesellschaft Beitragsrückerstattungen gewährt. Nimmt der Versicherte in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch (bzw. begleicht er diese auf eigene Kosten), so erhält er je nach Tarif einen Teil der gezahlten Beiträge zurück erstattet. Diese Rückerstattung wird nicht auf den Arbeitgeberzuschuss angerechnet, d.h. der Versicherte erhält die vereinbarte Anzahl an Monatsbeiträgen also komplett zurück.

Unser Tipp: Wenn sich Ihre Arztbesuche in der Regel auf die üblichen Vorsorgeuntersuchungen beschränken, kann es sich lohnen, die Arztrechnungen zunächst aus eigener Tasche zu begleichen. Wenn Sie im Laufe des Jahres absehen, dass die Behandlungskosten eine eventuelle Prämienrückerstattung übersteigen, können Sie Ihre Arztrechnungen immer noch bei der Gesellschaft einreichen.

Kündigung Krankenversicherung

Kündigung private Krankenversicherung

Ein Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten Krankenversicherer ist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit in der Regel 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist private Krankenversicherung beträgt somit drei Monate. Bei Beitragsanpassungen genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung gesetzliche Krankenversicherung

Als freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie in der Regel jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.

Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, wird dies erst zum Folgejahr wirksam, d.h. Sie gelten erst ab dem 01.01. des Folgejahres als freiwillig versichert und können erst dann kündigen. Um in die private Krankenversicherung zu wechseln müssen Sie drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung liegen. Erst danach ist der Wechsel möglich.

Machen Sie sich als Pflichtmitglied selbstständig, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit zur privaten Krankenversicherung wechseln. Wechseln Sie dahingegen als freiwillig versichertes Kassenmitglied in die Selbstständigkeit, können Sie Ihre Kassenmitgliedschaft mit einer 2 monatigen Frist kündigen.

Achtung: Sie sollten Ihre bestehende Krankenversicherung erst dann kündigen, wenn Ihnen die Annahmebestätigung der gewünschten Gesellschaft schriftlich vorliegt. Falls die Versicherung Sie ablehnen sollte oder die Prüfung längere Zeit als geplant in Anspruch nimmt, laufen Sie sonst Gefahr, ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen.

Welche Leistungen bieten Krankenzusatzversicherung an?

Folgende Leistungen kann ich im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung vereinbaren:

  • Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Heilmittel
  • Zahnersatz bis 90 %
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Krankentagegeld (Einkommensabsicherung zum Ausgleich eines Verdienstausfalles)
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurkosten
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Gut zu wissen
 
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten in Kooperation mit privaten Krankenkassen Zusatztarife an, die die gesetzlichen Leistungen ergänzen. Im Einzelfall kann so ein pauschal zusammengestelltes Leistungspaket günstiger sein als die regulären Angebote der privaten Krankenversicherer. Meistens fahren Sie aber besser, wenn Sie sich bei einem privaten Krankenversicherer ein Leistungspaket zusammenstellen, bei dem Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Manchmal kann es sogar günstiger sein, einzelne Zusatzleistungen bei verschiedenen Anbietern zu versichern. Vor einem Abschluss sollten Sie daher unbedingt einen umfassenden Tarifvergleich durchführen.

Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig werden immer mehr Leistungen zuzahlungspflichtig. Immer mehr Versicherte denken über eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung nach, denn als Privatpatient erhalten Sie in der Regel deutlich bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse – und das oft zu niedrigeren Beiträgen.
Wenn Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen wollen, d.h. die gesetzliche Krankenkasse komplett verlassen möchten, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind selbstständig bzw. sind Freiberufler. Oder:
  • Sie sind Arbeitnehmer und ihr Einkommen liegt über der so genannten „Pflichtversicherungsgrenze“ von insgesamt 48.600 Euro brutto im Jahr. Oder:
  • Sie sind beihilfeberechtigt (z.B. Beamte). Oder:
  • Sie sind Student oder Arzt im Praktikum, Beamtenanwärter oder verbringen eine längere Zeit im Ausland

Ist eine Krankenzusatzversicherung die Alternative zur privaten Krankenvollversicherung?

Wenn Sie die die Wechsel Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht komplett verzichten. Sie haben immer noch die Möglichkeit, im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung die Lücken der gesetzlichen Versicherungen zu schließen.

Ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt oder ob der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sinnvoller ist, hängt nicht zuletzt von den persönlichen Lebensumständen sowie der weiteren Lebensplanung ab.

Wenn Sie noch relativ jung sind und in den nächsten Jahren keine Kinder planen, können Sie durch den Wechsel in die private Krankenversicherung viel Geld sparen, denn die Tarife der privaten Krankenversicherungen sind für jüngere Menschen meist erheblich niedriger als die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen. Vor allem bei Männern ist die Beitragsersparnis signifikant – oft lassen sich mehrere hundert Euro pro Monat einsparen.

Wenn Sie in absehbarer Zeit eine Familie planen, sollten Sie berücksichtigen, dass Sie später in der Regel für jedes Kind eine eigene private Krankenversicherung abschließen müssen, für die Sie monatlich ca. 100 Euro veranschlagen sollten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung nämlich nicht das Prinzip „Familienversicherung“, bei dem Kinder beitragsfrei mit in die eigene Krankenversicherung aufgenommen werden können. Bei nur einem Kind, eventuell auch bei 2 Kindern kann sich ein Wechsel trotzdem durchaus rechnen. Spätestens jedoch ab dem 3. Kind dürfte die private Krankenversicherung erheblich teuerer werden als die gesetzliche Familienversicherung.

Fazit:

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bringt nicht nur bessere Leistungen und die Behandlung als Privatpatient mit sich; oft sind auch Beitragseinsparungen von mehreren hundert Euro im Monat möglich. Ob sich ein Wechsel lohnt, kann jedoch nur im Einzelfall beurteilt werden. Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vor Abschluss ausführlich zu informieren.

Vergleich private Krankenversicherung

Wenn Sie möchten, stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Wir können Ihnen genau ausrechnen, ob in Ihrer aktuellen Situation ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist und sagen Ihnen, was Sie bei einem Abschluss beachten müssen. Wir freuen uns auf Ihen Anruf oder Ihre Email.

Vor- und Nachteile private Krankenversicherung

Vorteile private Krankenversicherung

Sie können sich die Leistungen, die versichert sind, individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können wesentlich bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten – und das zu oft günstigeren Preisen.

Die Leistungen, die Sie erhalten, sind vertraglich festgeschrieben. Wenn Sie nicht von sich aus auf einen günstigeren Tarif umsteigen, müssen Sie im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen mit keinen Leistungseinschränkungen in der Zukunft rechnen.

Die Prognose für die gesetzliche Krankenversicherung sieht leider nicht gut aus. Wir müssen mit steigenden Beiträgen rechnen und durch die zahlreichen Gesundheitsreformen mit weniger Leistung.

Als Privatpatient genießen Sie, zumindest mit einer Krankenvollversicherung, bei vielen Ärzten eine bessere Behandlung. Häufig erhalten Sie schneller einen Termin und müssen geringere Wartezeiten in Kauf nehmen. Sie haben jederzeit die Möglichkeiten, entweder auf einen günstigeren Tarif oder auf einen Tarif mit besseren Leistungen umzusteigen.


Nachteile private Krankenversicherung

Mit hohem Eintrittsalter wird die private Krankenversicherung relativ teuer, da die privaten Krankenversicherer in diesem Fall weniger Zeit haben, aus Ihren Beiträgen Rücklagen für die höheren Ausgaben im Alter zu bilden.

Die private Krankenversicherung kennt nicht das Prinzip der Familienversicherung, bei dem erwerbslose oder geringfügig verdienende Familienmitglieder automatisch mitversichert sind. Bei der privaten Krankenversicherung muss für jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Eine private Krankenversicherung rechnet sich daher in der Regel zumindest finanziell nicht für kinderreiche Familien.